Heizkosten nachzahlung für 2 Monate zu hoch?

5 Antworten

ich stimme anitari zu. Du erwähnst nur die Heizkostenabrechnung. Was ist denn mit der übrigen Abrechnung für Versicherung, Wasser, Müll etc. Normal bekommt man die gesamte Abrechnung. ich vermute auch, das der Abrechnungszeit das Kalenderjahr ist und du für 11 + 12/12 abgerechnet wirst. Aber die Abrechnung hätte zum 31.12.13 bei dir sein müssen. Aber selbst wenn die noch rechtzeitig wäre, 1400,- Nachzahlung für 2 Monate bei der Grüöße erscheint mir auch viel zu hoch.

Heizkostenabrechnung 2012?

Vermutlich ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Wenn nicht bitte berichtigen.

Dann mußt Du nicht mehr zahlen.

Denn die Abrechnung hätte Dir spätestens am 31.12.2013 zugehen müssen.

Auch wenn der Nutzungszeitraum ausschließlich Heizmonate waren ist eine Nachzahlung von 1.400 € ein Unding.

200 - 300 wären noch realistisch gewesen.

Oder hast Du Dich verguckt und es sein nur 140 €?

tessaluna 
Beitragsersteller
 24.02.2014, 15:53

hallo Anitari, In meinem Beleg von der Fa. minol steht:

Ihre Abrechnung für Heizung und Warmwasser 2012

Nutzungszeitraum 01.11.2012 - 31.12.2012

1.829,01 Einheiten

es sind genau 1.377,92 Euro nachzahlung

anitari  24.02.2014, 16:03
@tessaluna

Ich fragte nach dem Abrechnungszeitraum. Der muß auch angeben sein.

Schau bitte noch mal in die Abrechnung.

Aber ich geh mal davon aus des der 1.1. - 31.12.2012 ist.

Dann ist Dir die Abrechnung 55 Tage zu spät zugegangen. Folglich nicht mehr zu zahlen.

Außer es gibt einen sehr guten, nachvollziehbaren Grund für die verspätete Abrechnung.

Kannst Du die Abrechnung einscannen?

Wenn ja, tu das und lade sie in einer Antwort als Bild hoch.

Was ist eigentlich mit den anderen Nebenkosten?

Gibt es darüber auch eine Abrechnung?

Fast 1400 € Nachzahlung für 2 Monate kann nie und nimmer stimmen.

tessaluna 
Beitragsersteller
 24.02.2014, 16:17
@anitari

allo, nochmal ich, hoffentlich nerve ich nicht all zu sehr.

Es ist KEIN abrechnungszeitraum angegeben. Ich kann das leider nicht scannen.

danke für Deine bisherigen Antworten. p.s. wenn ich jetzt diese zahlung aufgrund von verspätetem zugang verweigere, ist das "gute Verhältnis" zum vermieter bestimmt hin.

anitari  24.02.2014, 16:27
@tessaluna

Ohne Angabe des Abrechnungszeitraumes ist die Abrechnung formell falsch. Sprich unwirksam.

wenn ich jetzt diese zahlung aufgrund von verspätetem zugang verweigere, ist das "gute Verhältnis" zum vermieter bestimmt hin.

Sicher. Aber Gesetze sind dazu da eingehalten zu werden. Auch von Vermietern. Und 1400 € sind ja nun mal kein Pappenstiel.

Wohnst Du mit dem VM im selben Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen?

P. S.: Du nervst nicht.

tessaluna 
Beitragsersteller
 24.02.2014, 16:41
@anitari

hallo,anitari, es handelt sich um ein wohnhaus mit 8 Parteien.Es sind alles Eigentümer. Ich bin die einzige Mieterin.Die Vermieterin wohnt nicht mehr .Sie hat die Wohnung nach eigenen Angaben nur wenig benutzt. kannst Du mit der Angabe der "Einheiten" etwas anfangen? bin im Moment ziemlich verzweifelt. Ich bin Rentnerin, und das trifft mich jetzt sehr.wenn ich mir überlege, was dann mit der abrechnung von 2013 auf mich zukommt, kann ich das buch zu machen.

anitari  24.02.2014, 17:03
@tessaluna
kannst Du mit der Angabe der "Einheiten" etwas anfangen?

So ohne die Abrechnung zu sehen nur so weit das eine Einheit keine ca. 75 Cent kostet.

Ich hab hier eine alte Heizkostenabrechnung vorliegen. Da kostet eine Einheit mal gerade 8 Cent.

Außerdem scheint es so das die VMn nicht nach Heizkostenverordnung, wozu sie verpflichtet ist, abrechnet.

Mein Rat, auch wenn es nicht kostenlos ist, laß die Abrechnung fachlich prüfen. Entweder beim Mieterbund oder von einem Fachanwalt.

Aber vorher würde ich die Zahlung wegen verspätetem Zugang der Abrechnung ablehnen.

Berufe Dich dabei auf § 556 Abs. 3 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Ich vermute, dass die Minol-Rechnung sich auf das ganze Haus bezieht und nicht anteilig auf deine Wohnung. Schau dir beim Vermieter das genau an (bzw. in deiner Abrechnung). 1.400 Euro sind jenseits von Gut und Böse. Das müsste dir schon erläutert werden.

Eigentlich bräuchtest du nur deiner Vermieterin schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass du die Forderung nicht bedienen wirst weil die Abrechnung verfristet zugestellt wurde. Damit entfällt jegliche Nachzahlung.

Heizkosten werden immer aufs Jahr hochgerechnet... also der Abschlag. So das Du eben in den Monaten wo keine Heizung genutzt wird schon mal ein kleines Guthabenpolster angelegt wird. Das gab es bei Dir ja nicht. Ob soviel Kosten aufgelaufen sein können, weiß ich nicht.. ist schon viel. Aber eine hohe Nachzahlung ist auf jeden Fall zu erwarten!

Vermutlich haben Sie die Abrechnung nicht richtig verstanden. Schauen Sie noch einmal ganz genau nach. Es scheint sich um die Gesamtnachzahlung aller Mieter des Hauses zu handeln. Ihre eigene Abrechnung muss extra mit ihren Wohndaten angegeben sein.