Hausverbot Rechtens?

6 Antworten

Natürlich darf man unverschämte Blagen aus seinem Restaurant werfen.

Jonathan394 
Beitragsersteller
 16.04.2022, 17:25

sind sie auch Restaurant Besitzer ?

Quaeror  17.04.2022, 11:07
@Jonathan394

Nein, aber Restaurantbesucher

Ja, das Hausverbot ist rechtes und gilt.

Schließlich hat er das Hausrecht. Allerdings: Ich würde in meinem Leben nie mehr in einen Laden gehen wollen, in dem es ein Problem ist, zwei Strohhalme zu kriegen, und wo der Manager solche Aussagen

wäre ich nicht auf der Arbeit würde ich euch behindert schlagen“. 

macht.

Richtig so, er hat das Hausrecht.

Hausrecht!

JA, die müssen sich nicht mehr mit euch abgeben und anlügen lassen!

Jonathan394 
Beitragsersteller
 16.04.2022, 17:24

Warum machst du diese

Leestiger  16.04.2022, 17:31
@Jonathan394

Geht das auch in einem verständlichen Satz?

Das Hausverbot gilt grundsätzlich unbefristet, da der Inhaber keine Befristung ausgesprochen hat. Ein Hausverbot hat auch mündlich ausgesprochen volle Rechtsbindung. Einer Begründung bedarf es hier nicht.

Nur wenn ein Inhaberwechsel stattfindet, solltet ihr dort nachfragen, ob das Hausverbot noch gilt. Die Nachfrage sollte telefonisch oder vor dem Lokal erfolgen. Zum Beispiel in dem ihr einen Angestellten vor dem Lokal zu euch winkt und nachfragt.

Die Aussage des Inhabers kann man durchaus als Bedrohung nach § 241 StGB werten. Ihr solltet entsprechend jeweils Strafanzeige stellen. Und dabei jeweils euch als Zeugen angeben.

Beachtet bei der Anzeigenstellung, dass ihr alles prägnant, aber nicht zu ausufernd darstellt. Dies wahrheitsgetreu und ohne persönliche Emotionen.

Ggfs. postet ihr noch eine Bewertung bei Google. Bitte auch da ohne Beleidigung, sachlich und wahrheitsgetreu.