Ich habe im Fitnessstudio Hausverbot, habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Hallo, ich bin seit vier Jahren in einem kleinen Fitnessstudio Mitglied, letzte Woche habe ich dann eine kleine Meinungsverschiedenheit mit der Betreiberin gehabt. Die Dame hat mir dann Hausverbot erteilt. Meine Frage, da ich ja die Räumlichkeiten nicht mehr nutzen darf aufgrund des Hausverbots, habe ich da ein sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung?
6 Antworten
Das Fitnessstudio ist berechtigt, bei einer fristlosen Kündigung - ein Hausverbot kommt dieser gleich - Schadensersatz zu verlangen, sofern die Kündigung (Hausverbot) durch vertragswidriges schuldhaftes Verhalten des anderen Vertragsteiles veranlasst worden ist. Das vertragswidrige Verhalten muss in der Regel vom Gewicht her vergleichbar sein mit einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB, d.h. der Vorfall macht es unzumutbar unter Abwägung aller Interessen, das Vertragsverhältnis fortzuführen.
Der Schadensersatz wird also genau so hoch sein wie der zu entrichtende Beitrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Der Schadensersatz wird also genau so hoch sein wie der zu entrichtende Beitrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Das ist unzulässig.
Denn das Fitnessstudio muss sich die nicht mehr zu erbingende Leistung anrechnen lassen.
Das könnten Zeit sein, die der Trainer in den Fragesteller investiert, Wasserkosten für Duschen, Getränke, etc.
Die Thematik ist mir durchaus bekannt und gerichtlich mehrfach beschieden worden im Bereich der Telekommunikation. Ein Provider darf auch bei einer fristlosen Kündigung MAXIMAL 50% der Fixkosten bis zum vertragsmäßigen Laufzeitende als Schadenersatz verlangen, da er ja Anschluss und Netzkapazitäten nicht mehr bereit stellen muss.
Ob die 50% analog auf den Bereich von Fitnessstudios übertragbar wären ist natürlich fraglich aber das Prinzip ist das selbe.
Versuch es doch einmal mit dieser Begründung. Vielleicht akzeptiert sie es.
Eine Strategie ist es ganz und gar nicht...
ich wäre gerne in diesem Studio geblieben, aber unter diesen Umständen ist das nicht möglich oder zumutbar. Und das nur, weil ich mit ihr nicht einer Meinung war....
Das Hausverbot ist gleichzeitig eine Vertragsstörung, daher wäre ein unbegründeter Verweis gleibedeutend mit einer außerordentlichen Kündigung zum Stichtag des Verweis.
Hast Du dir jedoch etwas zu Schulden kommen lassen und der Verweis beruht auf Deiner Schuld, hat das Fitnesstudio Anspruch auf Vertragserfüllung bis zum Ablauf der Vertragsperiode. Eine Vertragsverlängerung findet dennoch statt, wenn der Termin zu einer ordentlichen Kündigung bereits verfallen ist. In dem Fall würde der Vertrag erst zum nächstmöglichen Kündigungstermin enden.
Wenn die Betreiberin bockig ist und Du mit dem von Ihr festgelegten Vertragsende nicht einverstanden bist, wird wohl nur ein Richter über das Ende des Vertrags entscheiden können
Nein, keine Beleidigung meinerseits. Das liegt nicht in meiner Natur jemanden zu beleidigen.
Du hast AGBs unterschrieben. Wenn man Fragen zu einem Vertag hat, dann liest man diese nochmal gründlich durch. Meistens beantworten sich die Fragen dann schon.
Mal weiter gedacht:
eine "kleine Meinungsverschiedenheit" ist ganz sicher kein berechtigter Grund für einen Verweis, wohl aber, wenn es im Laufe der kleinen Meinungsverschiedenheit zu einer Beleidigung gekommen ist. Hast du zu Ihr "Du blöde XXX" (umgangssprachliche Umschreibung für ein weibliches Rind mit 3 Buchstaben) oder ähnliche Nettigkeiten gesagt, dann liegt eine Rechtsverletzung durch Beleidigung vor und die würde einen Verweis durchaus rechtfertigen