Hausratversicherung - Fahrraddiebstahl - mehrere Fahrräder
Hallo zusammen!
Üblicherweise ist - wenn versichert - in der Hausratversicherung die Entschädigungsgrenze für Fahrraddiebstahl mit einer Summe X je Versicherungsfall vereinbart.
Folgende Konstellation:
Der Kunde hat die Entschädigungsgrenze auf das teuerste seines Fahrrad- Fuhrparks abgestimmt.
Tagsüber stehen 2 Fahrräder und ein Anhänger jeweils für sich abgeschlossen vor der Haustür. Am späten Nachmittag stellt er fest, daß beide Fahrräder und der Fahrradanhänger gestohlen sind.
Handelt es sich um einen Versicherungsfall oder sind es (mindestens) 2 Versicherungsfälle; alleine aus der Überlegung, daß es unwahrscheinlich ist, daß ein Täter 3 Schlösser knackt und mit den beiden Fahrrädern und dem Anhänger zeitgleich von dannen zieht?
Nachdem ich Google schon recht böse gequält habe - wo finde ich eine "sachdienliche" Definition für "Versicherungsfall"?
Auf Antworten bin ich gespannt!
Vielen Dank
Christian
5 Antworten
Wenn, wie Du beschrieben hast, nur bekannt ist, dass am Vormittag noch alles da und am späten Nachmittag der Diebstahl vollzogen war, ist das für eine Versicherung ein einzelnes Schadensereignis. Und solange der Kunde keinen Nachweis darüber erbringen kann, dass die Entwendungen unabhängig von einander durchgeführt wurden, bleibt das auch so.
Auch die Polizei wird bei Aufnahme des Diebstahls nur eine Meldung eröffnen und nicht zwei separate.
hallo, leider kannst du da keine 2 fälle draus machen. zu deiner überlegung: das finde ich nicht unwahrscheinlich. unwahrscheinlich ist, daß in kurzer zeit 2 täter unabhängig voneinander die fahrräder klauen. gruss
Mindestens genau so wahrscheinlich wie das Stehlen eines Fahrrades, Beute in Sicherheit bringen und dann wieder kommen. Hinweis: Es waren 2 Fahrräder und 1 Fahrradanhänger. Einen Selbstversuch, den Rummel in einem Aufwasch zu klauen, stelle ich mir interessant vor. Und wenn das dann noch unaufällig über die Bühne gehen sollte, gibt es mindestens ein "Like it" von mir :-/
Hm. bei allen Antworten möchte ich entgegen halten, das es nicht wirklich wahrscheinlich ein Täter in einer zusammenhängenden Aktion alle Fahrräder und den Anhänger gleichzeitig knackt und stiehlt. Insofern halte sich es nicht wirklich für wirklichkeitsfremd, das der Täter zunächst ein Fahrrad knackt und dann wegschafft und sich dann der nächsten Beute widmet.
Und gerade an dieser Stelle kommt ja die eigentliche Fragestellung: Wo finde ich eine verbindliche Definition für den Versicherungsfall?
Ich möchte hier bei Schäden im zeitlichen Zusammenhang zu Bedenken geben: Wenn ich beim Einparken meines Autos in einem Vorgang erst vorne, dann hinten mein Fahrzeug beschädige, dann wird dies als 2 Ereignisse und damit 2 x Selbstbeteiligung für die Kaskoversicherung gewertet.... und bei in sich abgeschlossenen Diebststählen, die vermutlich jedoch zeitlich zusammen hängen, soll es sich um ein Ereignis handeln? Kann ich nicht wirklich wechseln und würde daher gerne eine verbindliche Quelle dafür finden...
Bis denne
Christian
Tja, habe einen sehr ähnlichen Fall gehabt. Drei Fahrräder jedes separat angeschlossen. Die Versicherung zahlt nur den Höchstbetrag entsprechend der Vertrags. Dies ist eigentlich schon deshalb für mich nicht ganz in Ordnung, da drei Mal ein Schloss aufgebrochen wurde. Dies ist zeitlich nur im Versatz möglich. Ob es sich dann um einen Täter bzw. eine Tat handelt oder um mehrere Diebstähle bleibt spekulativ. Gibt es dazu schon einen Fall vor Gericht?
Ich denke, da war ein Dieb mit Seitenschneider und Bully unterwegs.
ein Fall-.-
ein Fall-.-