Hauskauf und Hausverkauf in 09. Steuererklärung angeben ja oder nein?

3 Antworten

für selbstgenutztes Wohneigentum existieren noch verschiedene auslaufende Förderungen. Zum einen gibt es die Förderung des Wohneigentums nach § 10e EStG, zum anderen für neuere Objekte die so genannte Eigenheimzulage, welche zum 01.01.2006 abgeschafft wurde. Hinweis: Die Eigenheimzulage wurde für Neufälle ab dem 01.01.2006 abgeschafft, so dass eine Förderung für Wohneigentum nur noch in Anspruch genommen werden kann, wenn der Bauantrag vor dem 01.01.2006 gestellt wurde oder wenn der Kaufvertrag vor dem 01.01.2006 abgeschlossen wurde. Solltest Du noch Förderungsmöglichkeiten haben, musst Du noch Anlage FW ausfüllen. Andernfalls musst Du wegen der Veräußerung die Anlage SO ausfüllen.

Bella0704 
Beitragsersteller
 06.05.2010, 19:27

Zitat: "Private Veräußerungsgeschäfte ... sind Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen ... bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt... Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden."

Im Klartext: Nur dann ist liegt bei Privatpersonen eine Steuerpflicht vor, wenn man keine 10 Jahre gewartet hat, bzw. wenn man keine 3 Jahre vor dem Verkauf die Immobilie selbst genutzt hat.

Bella0704 
Beitragsersteller
 06.05.2010, 19:26

DAS HABE ICH IM INTERNET GEFUNDEN. ICH VERSTEHE, DASS ICH JETZT NICHTS ANGEBEN MUSS, DA WIR SELBST IN DEM HAUS GEWOHNT HABEN. KANN MIR DABEI NOCH BITTE JEMAND HELFEN, DASS ZU VERSTEHEN???? DANKE!!!

Spekulationsfrist bei Immobilien: Alte Rechtslage bleibt auch 2009 erhalten

Im Rahmen der Steuerreform und der Einführung der Abgeltungssteuer war im politischen Raum diskutiert worden, dass Veräußerungsgewinne bei Immobilien auch besteuert werden sollten. Doch dann hat man sich für die Beibehaltung der alten Rechtslage entschieden. Für Immobilien gibt es immer noch eine Spekulationsfrist von zehn Jahren für Privatpersonen. Wer also nicht gewerbsmäßig mit Immobilienkauf oder Verkauf zu tun hat, der kann einen Verkaufsgewinn steuerfrei vereinnahmen, wenn er 10 Jahre wartet, bevor er die Immobilie verkauft. Insofern er oder seine Familie die Wohnung oder das Haus selbst genutzt haben, ist der mögliche Wertzuwachs nach einem Verkauf auch innerhalb der 10-Jahres-Spekulationsfrist steuerfrei.

Diese Regelung gilt nach wie vor nicht für den gewerblichen Verkauf von Immobilien. Hier hat der Spekulations-Gewinner ohne jede Ausnahme jeden Gewinn zu versteuern. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass als gewerblicher Verkäufer zu gelten hat, wer drei Immobilien oder mehr pro Jahr verkauft. Diese Grenze wirkt recht hoch. Man sollte aber nicht meinen, dass man über viele Jahre 2 Immobilien pro Jahr verkaufen kann, ohne dass das Finanzamt dann von einer gewerblichen Tätigkeit ausgeht. Wer aber alle paar Jahre mal eine Immobilie verkauft, der kann den Spekulationsgewinn steuerfrei einstreichen, wenn er die einzelne Immobilie für mehr als 10 Jahre gehalten hat.

Die Rechtlage ergibt sich aus dem nach wie vor gültigen § 23 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG):

Bella0704 
Beitragsersteller
 06.05.2010, 19:05

Danke für die Antwort. Wir haben die Eigenheimzulage bekommen. Wie genau ermittele ich den gewinn und wo trage ich das in die Anlage SO ein? Muss ich den Verkauf wirklich angeben, obwohl das privat genutzt wird??

Wenn, dann mußt Du nur den Verkauf angeben. Und dies auch nur, wenn der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist stattgefunden hat. Dann ist der Gewinn aus dem Verkauf zu versteuern.

Bella0704 
Beitragsersteller
 06.05.2010, 19:03

Wie lange ist die Spekulationsfrist? Und wie ermittle ich den Gewinn?

skyfly71  06.05.2010, 19:41
@Bella0704

KP. Da wirst Du Dich wohl mal schlau lesen müssen, da die Ermittlung vermutlich alles andere als einfach ist. Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre.

Auf jeden Fall beides angeben, Hilfe findest Du dabei beim Steuerberater.