Hausdurchsuchung wegen Erwerb von cannabis?
Vor 3 Tagen wurde ich morgens um 8Uhr von der Polizei überrascht mit einer Hausdurchsuchung.
Es wird mir vorgeworfen zwischen Mai und Juli in 8 Fällen bei jemandem Cannabis erworben zu haben. Durch Beschattung des Handys derjenigen Person ist die Polizei auf mich gekommen.
Bei der Durchsuchung wurden eine geringe Menge Marijuana-Tabak-Gemsich beschlagnahmt, sowie eine geringe Menge Marijuana (1-2g Ca.)
Nach der Durchsuchung wurde ich ca 20min daheim befragt und danach zur ED-Behandlung mitgenommen.
Ich hatte noch nie Probleme mit dem Gesetz, habe NIE etwas weitergegeben oder verkauft!
Meine Fragen sind nun:
- wie lange dauert es in etwa bis ich Bescheid bekomme was nun passiert? -welche Strafen können mir bevor stehen? -es ist zwar nur eine geringe Menge beschlagnahmt worden, jedoch hat die Polizei ja anscheinend die Chat Verläufe. Wie schwer können mich diese im Nachhinein belasten?
Danke für die Hilfe im voraus!
5 Antworten
Kann dauern. Ist ja kein Härtefall denke ich bei dem die Polizei sich direkt voll ins Zeug legt. Bei der geringen Menge kannst du davon ausgehen das ein Verfahren gegen dich eingestellt wird.
Mitleid vorzutäuschen, wäre gelogen. Zu tun hatte ich auch noch nie mit solchen Sachen. Mir ist nur aufgefallen: Du bereust nicht die Tatsache, daß Du div. Drogen konsumierst, sondern nur, daß Du erwischt worden bist. Also wirst Du auch nichts an Deinem Leben ändern. lg
warum sollte man das auch bereuen, da ist nichts zu bereuen
wenn jetzt fleisch oder wackelpudding verboten würde, würdest du es auch bereuen, wenn du es isst?
das haben irgendwelche dritten bestimmt, dass das verboten ist
da muss ich nix bereuen
wenn ich es an andere kinder weitergebe, vielleicht, aber wenn ich das rauche, geht das den gesetzgeber einfach nichts an
ich stelle mich da über das gesetz
ich bin ein krasser outlaw-gansta
Was sollte er denn bereuen? Er hat doch niemanden etwas getan.
Wir sind als freie Menschen auf die Welt gekommen, und kein Staat der Welt hat mir vorzuschreiben was ich zu konsumieren habe, solange ich niemanden mit dem Konsum schade, so einfach ist das.
Die viel gefährlichere Volksdroge Alkohol ist auch legal, und die bekommt man ab 16 Jahren, im Restaurant in Begleitung der Eltern sogar schon ab 14. Aber das ist ja mittlerweile gesellschaftlich akzeptiert. Die größte Drogenparty der Welt findet jedes Hahr in München statt, aber das ist ja alles "lustig" und wer nichts trinkt wird als langweiler abgestempelt.
Wie kannst du das aus meiner Frage rauslesen? ich habe seitdem keine Nacht ruhig geschlafen und für mich ist das Thema durch. Fass das Zeug nie wieder an! und das lüg ich hier nicht vor sondern meine das ernst. eine Antwort auf meine Fragen hast du ja anscheinend nicht!
Da ist sehr viel möglich.
In welchem Bundesland wohnst du?
Das macht schon alleine einen Unterschied, wegen der geringen Menge.
in Bayern wird da verfolgt, in anderen Bundesländern wird da grundsätzlich eingestellt.
Du musst nichts aussagen.
Andererseits kannst du direkt an die STA einen Antrag stellen, dein Verfahren einzustellen.
Droht dir keine Strafe mehr, bist du als Zeuge gegen den Dealer interessanter. Denn dann hast du kein Aussageverweigerungsrecht mehr. Ausser du wärst mit ihm verwandt.
Vielleicht hast du Glück und dein Verfahren wird alleine deswegen schon eingestellt.
leider in Bayern... verwandt sind wir nicht.
Du musst Dich nicht fürchten. Sollte aus dem Ermittlungsverfahren tatsächlich eine Anklage werden und die Angelegenheit vor Gericht kommen, so wirst Du weder weggesperrt - noch musst Du Dir sogen machen, dass Dir eine richtige "Strafe" aufgebrummt wird. Möglicherweise gibt es Auflagen wie z.B. Sozialstunden ableisten, Drogen-Screenings über Dich ergegehn lassen oder an Drogenberatungsgesprächen teilnehmen.
Die belastenden Beweise (Handy-Kommunikation) ist nicht wegzudiskutieren. Du solltest (zumindest vor Gericht) die Wahrheit sagen. In aller Regel dauert es 3 bis 6 Monate, bis es zu einer Verhandlung kommt.
Es ist zwar viel möglich aber meist werden Drogendelikte in solch kleinen Rahmen fallengelassen.