Hausdurchsuchung wegen Erwerb von cannabis?

5 Antworten

Kann dauern. Ist ja kein Härtefall denke ich bei dem die Polizei sich direkt voll ins Zeug legt. Bei der geringen Menge kannst du davon ausgehen das ein Verfahren gegen dich eingestellt wird.

Mitleid vorzutäuschen, wäre gelogen. Zu tun hatte ich auch noch nie mit solchen Sachen. Mir ist nur aufgefallen: Du bereust nicht die Tatsache, daß Du div. Drogen konsumierst, sondern nur, daß Du erwischt worden bist. Also wirst Du auch nichts an Deinem Leben ändern. lg

Lifetimeban  31.10.2015, 11:00

warum sollte man das auch bereuen, da ist nichts zu bereuen

wenn jetzt fleisch oder wackelpudding verboten würde, würdest du es auch bereuen, wenn du es isst?

das haben irgendwelche dritten bestimmt, dass das verboten ist

da muss ich nix bereuen

wenn ich es an andere kinder weitergebe, vielleicht, aber wenn ich das rauche, geht das den gesetzgeber einfach nichts an

ich stelle mich da über das gesetz

ich bin ein krasser outlaw-gansta

xottox1212  31.10.2015, 11:52

Was sollte er denn bereuen? Er hat doch niemanden etwas getan. 

Wir sind als freie Menschen auf die Welt gekommen, und kein Staat der Welt hat mir vorzuschreiben was ich zu konsumieren habe, solange ich niemanden mit dem Konsum schade, so einfach ist das.

Die viel gefährlichere Volksdroge Alkohol ist auch legal, und die bekommt man ab 16 Jahren, im Restaurant in Begleitung der Eltern sogar schon ab 14. Aber das ist ja mittlerweile gesellschaftlich akzeptiert. Die größte Drogenparty der Welt findet jedes Hahr in München statt, aber das ist ja alles "lustig" und wer nichts trinkt wird als langweiler abgestempelt.

fipsm 
Beitragsersteller
 31.10.2015, 10:59

Wie kannst du das aus meiner Frage rauslesen? ich habe seitdem keine Nacht ruhig geschlafen und für mich ist das Thema durch. Fass das Zeug nie wieder an! und das lüg ich hier nicht vor sondern meine das ernst. eine Antwort auf meine Fragen hast du ja anscheinend nicht!

Da ist sehr viel möglich.

In welchem Bundesland wohnst du?

Das macht schon alleine einen Unterschied, wegen der geringen Menge.

in Bayern wird da verfolgt, in anderen Bundesländern wird da grundsätzlich eingestellt.

Du musst nichts aussagen.
Andererseits kannst du direkt an die STA einen Antrag stellen, dein Verfahren einzustellen.

Droht dir keine Strafe mehr, bist du als Zeuge gegen den Dealer interessanter. Denn dann hast du kein Aussageverweigerungsrecht mehr. Ausser du wärst mit ihm verwandt.

Vielleicht hast du Glück und dein Verfahren wird alleine deswegen schon eingestellt.

fipsm 
Beitragsersteller
 31.10.2015, 11:01

leider in Bayern... verwandt sind wir nicht.

Du musst Dich nicht fürchten. Sollte aus dem Ermittlungsverfahren tatsächlich eine Anklage werden und die Angelegenheit vor Gericht kommen, so wirst Du weder weggesperrt - noch musst Du Dir sogen machen, dass Dir eine richtige "Strafe" aufgebrummt wird. Möglicherweise gibt es Auflagen wie z.B. Sozialstunden ableisten, Drogen-Screenings über Dich ergegehn lassen oder an Drogenberatungsgesprächen teilnehmen.
Die belastenden Beweise (Handy-Kommunikation) ist nicht wegzudiskutieren. Du solltest (zumindest vor Gericht) die Wahrheit sagen. In aller Regel dauert es 3 bis 6 Monate, bis es zu einer Verhandlung kommt.

Es ist zwar viel möglich aber meist werden Drogendelikte in solch kleinen Rahmen fallengelassen.