Hausbesuch vom Jopcenter weil verdacht auf BG besteht?
Hallo
Ich mache mir etwas sorgen da ich heute einen Hausbesuch vom Jopcenter bekommen habe und ich bei mein alg II antrag angegeben habe das ich eine WG führe mit einen Mann in einer 1 Zimmerwohnung!. Denn antrag habe ich am 03.07.2015 gestellt und heute denn 07.10.2015 kamm der Hausbesuch dazu habe ich aber schon seid mehr als 3 wochen eine Arbeit. Das problemm ist das ich sie reingelassen habe und es garnicht wie eine WG aussah UND ich mit denn Mann sein 3 Wochen eine beziehung führe. Wie wird das ausgehen? wird das noch ein Nachspiel haben ?. Ich habe auch denn jopcenter gemeldet das ich arbeit habe aber denn arbeitsvertrag noch nicht zugeschickt bekommen habe zu dem sagten die 2 personen das sie davon nix wüsten.
4 Antworten
Uiii Hausbesuche sind nicht gut, da haben die schon einen enormen Verdacht ... Klar Rückzahlungen und Einstellung der Zahlung sind die Folge !
Betrug wird halt nicht gerne gesehen und das ist auch gut so. Es wird dazu kommen, dass du die Leistungen zurück zahlen musst und eine Sperre bekommst. Ob wegen Leistungsbetrug noch ein Verfahren auf dich zukommt, wirst du dann sehen.
Das ist doch schon mal nicht schlecht, wenn du zum Glück nichts zurück zahlen musst. Sowas ist leider aber nicht einfach so aus der Welt. Wenn du den Antrag zurück ziehen möchtest, dann solltest du das schriftlich und per Einschreiben machen, ansonsten kann das immer Probleme bereiten.
Wenn du noch keine Leistungen bekommen hast,dann hast du schon mal den Vorteil das du dann keine Leistungen zu unrecht bezogen hast und nichts zurück zahlen musst !
Wie kann man denn in einer 1 Raumwohnung eine WG - angeben,dass geht doch gar nicht,da muss jeder seinen abgetrennten Bereich haben.
Deshalb hast du auch den Besuch bekommen,weil das ganze nicht logisch ist.
Hättest du im Antrag angegeben,dass in deinem Haushalt eine weitere Person wohnt,diese aber nicht zu deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) zählt,dann hätte es dieses Problem sicher so nicht gegeben.
Denn wenn ihr nicht verheiratet seid und keine gemeinsamen Kinder habt oder welche gemeinsam betreut,verpflegt und erzieht,dann darf das Jobcenter dein bzw.sein Einkommen nicht auf den gemeinsamen Bedarf anrechnen,dass zumindest für das erste Jahr nach dem Zusammenzug.
Nur das du eine Beschäftigung angefangen hast sagt ja noch nicht aus,dass du bzw.ihr dann keinen Anspruch mehr auf eine Aufstockung hättet,dass käme dann auf das Brutto / Nettoeinkommen an,ob ihr eine BG - bildet oder nicht und wie hoch der Bedarf ausfallen würde.
Dein Text ist extrem schwer zu lesen, weil er durchsiebt ist von Rechtschreibfehlern. Da solltst Du mal dringend daran arbeiten, Dich zu verbessern, denn egal welche Arbeit Du machst, es kommt immer wieder mal vor, dass man etwas schreiben muss, auch für Offizialstellen oder den Arbeitgeber. Und wenn dann jemand derartig viele Rechtschreib-/Grammatikfehler hat, dann ist das nicht gerade ein Aushängeschild an Professionalität!
Ich möchte Dir auch keinesfalls etwas unterstellen...aber Du hast jetzt....seit 3 Wochen eine Beziehung mit dem Mann??? Das glaubt Dir ehrlich gesagt wahrscheinlich keiner (ich habe da auch so meine Zweifel, aber Du hast ja ein Problem mit dem Jobcenter, deshalb kommt es auf mein Stirnrunzeln nicht an)...mit Sicherheit auch nicht der Besuch vom Jobcenter. In einer 1-Zimmer-Wohnung ist es ja quasi "unmöglich" von Tisch und Bett getrennt zu leben...!
Ausserdem hast Du die Leute vom Jobcenter ja reingelassen, leider beschreibst Du nicht, wie deren Reaktion war. Der andere Aspekt der selbstverständlich noch problematisch sein wird, ist die Tatsache, dass Du wohl eine neue Arbeit hast und dies wahrscheinlich nicht gemeldet hast...sonst würden die Leute vom JC ja nicht JETZT erst auf einen Hausbesuch vorbeikommen.
Was war denn überhaupt der Grund für den Hausbesuch, der Dir sicherlich samt Termin schriftlich mitgeteilt, somit benannt wurde?
Um das alles ein wenig zu beleuchten ohne adäquates Hintergrundwissen...kann ich nur vermuten, dass man ggf. versuchen wird, dir
1.) Leistungsbetrug (wegen neuer Arbeitstelle insofern diese nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde)
sowie
2.) Bedarfsgemeinschaft als "eheähnlich"
vorzuwerfen, in Pkt. 2 würde, sollten die damit durchkommen das zur Folge haben, dass die Einkünfte Deines Partners Auswirkungen auf die Höhe des Dir zustehenden ALGII's sowie den KDU's (Kosten der Unterkunft) haben, ergo man dies retrospektiv aufrechnen wird.
Das sind jetzt und mit so wenig genau beschriebener Problematik die ersten Sachen die mir spontan einfallen.
Ich wünsche Dir Glück im Neuen Job und dass diese Sache mit dem Jobcenter nicht allzu schlimm wird.
Hallo und danke für die Antwort die Fehler beim schreiben sind viele das weiß ich da ich eine starke lese und schreib Schwäche habe. Die Reaktion war von Ihnen eher ein kurzes Augen aufreißen danach eher gelassen. Ich habe keinen Brief bekommen und die Begründung von Ihnen war " wie ich denn so lebe ". Denn Amt hatte ich auch gemeldet das ich nicht mehr Arbeitssuchend bin und sie gaben mir ein zettel mit denn ich ausfühlen sollte + Arbeitsvertrag, da ich aber denn arbeitsvertrag erst 2 Tage vor denn Hausbesuch bekam wollte ich ihn nach meiner spätschicht abgeben.
Mein intuitiver Tipp an Dich...alles was ein AMT betrifft niemals "nach" irgendwas abgeben. Wenn Du die Zeit wegen der Arbeit nicht hast dann schicke das per Einschreiben/Rückschein, immer SOFORT. So kann Dir nachträglich keiner was wollen!
da ich noch keine leistung bekomme habe brauche ich ja nichts zurück zahlen. nur ich dachte da ich seid mehr als 3 wochen arbeit habe und ich seid demm eine beziehung füre ist das tema mit algII gegessen =/