Haus kaufen wenn nachbar verstorben ist?
Hallo zusammen,
mein nachbar ist vor ca. 1 1/2 jahren gestorben. (Gott hab sie seelig)
Nun hörte ich, dass man bezüglich ihres nachlasses also das haus auf ihre tochter wartet die aber nicht aufzufinden ist. Was passiert wenn sie nicht auftaucht hab ich dann eine chance das haus zu kaufen wenn ja wo muss ich mich melden?
6 Antworten
Ich vermute, dass das Nachlassgericht einen Nachlassverwalter einsetzt bzw. schon eingesetzt hat. Mit diesem sollten Sie Verbindung aufnehmen und ihr Kaufinteresse erklären. Fragen Sie beim Nachlassgericht (Amtsgericht) nach, ob eine Nachlassverwaltung bestimmt worden ist und wer der Verwalter ist (vermutlich ein örtlicher Rechtsanwalt oder ein pensionierter Beamter). Wenn Sie ihr Kaufinteresse als Grund für die Nachfrage angeben, wird man dort die Auskunft erteilen. Aber so lange die Erbin nicht aufgefunden wird, kann der Kauf nicht stattfinden. Der Verwalter selbst darf die Immobilie nicht ohne Genehmigung des Nachlassgerichts verkaufen
Nach §§ 1936, 1964 BGB tritt der Staat in das Erbe ein
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1963.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1964.html
Du musst dich dann beim Amtsgericht melden
Beim Erben.
Wenn sie die Tochter nicht finden(es keine gibt), bekommt es irgendein Neffe oder was auch immer.
Warte, bis du da jemanden rumrennen siehst und frag ihn direkt.
versuchs mal bei den nachlassgerichten
Die geben ihm keine Auskunft.