Hat der Inhaber eines Berechtigungsschein der DBV mit drei Coupons (jeweils 000,51872 millionstel Anteil) noch Anrecht auf Auszahlung?
Ich habe den Berechtigungsschein Ende 1993 bzw. Anfang 1994 erhalten, sauber abgeheftet und nie mehr dran gedacht. Jetzt habe ich ihn wieder in den Akten gefunden. Nach Recherchen im Internet sollen die Coupons ungültig sein, wenn man sie nicht zeitgemäß zur Auszahlung eingereicht hat. Da ich nicht der Einzige bin, dem das vermutlich passiert ist, hoffe ich, dass mir jemand die Frage beantworten kann. Danke.
1 Antwort
Hallo Ritchy,
der Wert der Coupons wurden schon vor vielen Jahren an die Kunden in 3 Tranchen ausbezahlt.
Dazu hat jeder Kunde eine Information, per Post erhalten, außerdem erhielt man dies Info auch über den Bundesanzeiger.
In allen Tageszeitungen und Fachzeitschriften konnte man diese Info auch lesen
Lt. Rücksprache mit der DBV von heute - gibt es keine Auszahlungen mehr.
Gruß Norbert Uhrig