Blitzeinschlag in öffentlichem Verteilerkasten. Wer zahlt?

5 Antworten

Nö, das musst Du Deiner Wohngebäude- und Hausratversicherung melden.

Ich hoffe mal für Dich, dass Du einen vernünftigen Versicherungsvermittler hast, der Dir nicht bloß die billig-billig Variante verkauft hat, bei der Überspannungsschäden ausgeschlossen sind.

Es geht mir ja wirklich eher darum ob aufgrund dessen das wir einen Folgeschaden hatten nicht die Versicherung der Gemeinde zahlen muss. 

Ähnlich wie beim Produkthaftungsgesetz

 Da der Blitz nicht bei uns direkt eingeschlagen ist, wollte ich fragen ob dafür nicht die Versicherung der Gemeinde eintreten muss.

Nein - bei höherer Gewalt zahlt keine Haftpflichtversicherung.

Hier leisten nur eigene Versicherungen, wie z.B. Hausrat- , Gebäude- oder Teilkasko-Versicherung

Grundsätzlich gilt "Eigenversicherung vor Fremdversicherung)

Dafür ist trotzdem die jeweilige eigene Gebäude- bzw. Hausratversicherung zuständig.

Wer keinen Überspannungsschaden abgesichert hat,  hat eben Pech gehabt.

Während die Wohngebäudeversicherung das Haus schützt, springt die Hausratversicherung bei Schäden der Einrichtung ein. In neuen Versicherungen sind normalerweise auch Überspannungsschäden enthalten. Sollte eine entsprechende Klausel fehlen, lohnt es sich, beim Versicherer nachzufragen, sagt Grieble. Gerade bei älteren Verträgen könne es sein, dass man die entsprechende Klausel kostenlos dazubuchen könne. Auch eventuelle Mehrausgaben für Überspannungsschäden würden nur wenige Euro betragen und lohnten sich auf jeden Fall. Grieble rät, eine Hausratsversicherung abzuschließen, die Schäden bis mindestens 10 000 Euro deckt. Eine solche Deckungssumme sei für die meisten Haushalte ausreichend. Im Einzelfall, bei besonders teuren elektrischen Geräten, lohne sich aber durchaus auch eine höhere Deckungssumme.

Für verlorene Daten haftet die Hausratsversicherung indes nicht: Schlägt der Blitz in dieFestplattedes Computers ein, gibt es zwar Geld für das Bauteil, wichtige Dokumente und Fotos sind aber unter Umständen für immer verloren.
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