Hat der Buchhalter das Recht, Ihre Unterlagen aufzubewahren, weil Sie ihm Geld schulden?
Ich hatte bis August 2018 eine Firma.Ich habe Schulden und werde wahrscheinlich in Insolvenz gehen.Der Steuerberater hat nicht Einkommensteuererklärung für 2017 gemacht auch nicht für 2018. Und auch nicht Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
Welche Möglichkeiten habe ich? Jemand hat mir gesagt dass der Steuerberater die Pflicht hat, mir meine Papiere zurückzugeben, unabhängig davon, ob ich ihm etwas schulde, wenn er mir und der Firma Schaden zufügt. Ist das richtig?
Und ob nehme ich meine Unterlagen zuruck gibt es vielleicht Steuerberater von Stadt der könnte billiger mein Steuererklärungen machen?
Danke in Voraus
Agrampelis
7 Antworten
Ja, der Steuerberater hat das Recht. Und es gibt keinen Steuerberater "von der Stadt", der sowas günstiger macht.
Bezahlung deine Rechnungen, dann bekommst du auch deine Unterlagen. Sonst schätzt das Finanzamt irgendwann - und das wird dann richtig teuer...
Wenn der Kunde diese Akten benötigt
Um seine Insolvenz oder sein Geschäft vorführen zu können
So muss der sehr Finanzberater ihm aushändigen
Er wurde ja schließlich von dem Kunden beauftragt
Und hat kein Recht auf seine Daten
Er kann natürlich zwei Kopien für sich selbst anlegen
Aber kann nicht die Herausgabe von Daten verweigern
Top-mediziner Steuerberater oder sonstige Institutionen außer Gerichte
Sind dazu verpflichtet jegliche Daten herauszugeben
Sofern sie angefordert werden
Selbst die Polizei ist zu eine Herausgabe des System Inhaltes verpflichtet
Selbst wenn im Volksmund behauptet wird dieser Sache der Polizei
Ausschließlich Institutionen wie Betreuungsvereine oder ähnliches sind verpflichtet diese Akten aufzubewahren für den Fall dass gerichtliche Ansprüche gegen den Kunden oder Mandanten bestehen
Natürlich ist es nur logisch, die Unterlagen bis zur völligen Begleichung auch aufzubewahren. Die Zeiten, in denen man den Betrag auf einen Bierdeckel schreibt und dann verschustert, sind eigentlich vorbei.
Generell hat die Rechtsprechung die Grenze desZurückbehaltungsrechts dort gezogen, wo seine Ausübungtreuwidrig wäre. Dies ist der Fall, wenn
- die Zurückbehaltung zu einer besonders schwerenBeeinträchtigung des Mandanten führt (BGH 3.7.97, BGH/EBE 97,286 ff.);
- nur eine verhältnismäßig geringe Forderung geltend gemacht wird;
- ausreichende Sicherheiten für den Honoraranspruch bestehen;
- das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt wird, um eine Honorarerhöhung durchzu-setzen.https://www.iww.de/kp/archiv/berufsrecht-das-zurueckbehaltungsrecht--ein-wirksames-mittel-zur-durchsetzung-von-honorarforderungen-f40651
Top
Wenn ich "Buchhalter" wäre - würde ich die Unterlagen auch gerade nicht "finden", denn die Nichtbezahlung meiner Forderung ist ja auch nicht gerade rechtens.
was jetzt? Steuerberater oder Buchhalter?
der Steuerberater hat das Recht, seine Arbeitsergebnisse zurückzubehalten.
die Buchführungsunterlagen usw. MUSS er herausgeben, da diese Eigentum des Mandanten sind.
und klar, Steuerberater von der Stadt ...... wovon träumst du nachts?
Naja ganz so einfach ist das ja nicht
Sollte ich ihm Geld schulden so würde eine ganz normale Rechnung reichen
Wenn er nun aber für den neuen Steuerberater die alten Akten benötigt und diese nicht herausgegeben werden
So beschlagnahmt er ja sind diese Daten
Ich gehe davon aus dass er dazu verpflichtet ist sie herauszugeben
Aber sie haben ganz recht
Die Schulden sollten selbstverständlich unverzüglich bezahlt werden