Hat der Beitragsservice für Rundfunkgebühren den Status der Körperschaften des öffentlichen Rechts?
Wenn ja, dann darf er (ehemals GEZ) ja Mitgliedsbeiträge erheben. Oder Steuern.. wie die Kirche zB., wenn man nicht den Austritt belegen kann. Man bekommt dann eine Spendenquittung, die man zwecks Steuerantrag 1x im Jahr als Sonderausgaben als absetzbaren Posten absetzen kann. Wenn das alles so geregelt ist, dann spricht ja nichts gegen diesen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Oder lieg ich da falsch? Warum gibts keine Bescheinigung zum Absetzen?
3 Antworten
Nein, der Service ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche,
nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der
Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen
Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Der Beitragsservice ist keine öffentlich-rechtliche Körperschaft, aber die dahinter stehenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind es sehr wohl. Der Beitragsservice ist letztlich nichts anderes als die ausgelagerte Kasse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. So wie man für die Zahlung von Steuern vom Finanzamt keine Spendenquittung erhält, sondern nur seine staatsbürgerliche auf den entsprechenden Abgabengesetzen begründete Pflicht erfüllt, erhält man auch von den Rundfunkanstalten keine Spendenquittung, weil der ihnen kraft Gesetzes zustehende Rundfunkbeitrag für den Vorteil erhoben wird, dass man überall Rundfunk und Fernsehen empfangen kann. Man kann den Rundfunkbeitrag nur von der Steuer absetzen, wenn er eine Betriebsausgabe darstellt, als Privatmann geht das nicht.
Du fischt schon wieder im Trüben. Du hast es doch schon 100 mal hier schriftlich bekommen. Es hat sich seit dem nichts geändert.
Du bekommst keine Spendenquittung, da du den Rundfunkanstalten nichts spendest, sondern nur die Gebühr zahlst, zu der du gesetzlich verpflichtet bist.
Weil es sich nicht um Spenden oder Steuern handelt.
dann bleiben nur noch freiwillige Beiträge übrig.. das bedeutet im Umkehrschluß, daß das zwangsweise Abkassieren von freiwilligen Beiträgen (Widerspruch) nicht rechtens ist bzw. eine fragwürdige (sittenwidrige) Handlung darstellt
Das ist wohl die Frage... Möglicherweise handelt es sich ja auch um die Berechnung und Bezahlung in Anspruch genommener Dienstleistung.
Nein - die Inanspruchnahme spielt beim Beitrag keine Rolle (mehr).
Wie die Teichforelle auf Freiwilligkeit kommt, ist nur ihr bekannt.
Niemand behauptet, dass die Beitragszahlung freiwillig erfolgt.
in der Bibel steht: " gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist " und damit meinte Kaiser Augustus die Steuer...
mir neu, daß es damals schon Rundfunkgebühren gab, also hinkt der Vergleich
wenn die Kirche eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und eine Spendenquittung ausstellen darf, und die öffentl.rectl. Rundfunkanstalten sind auch Körperschaften.., dann sollten die letzt genannten auch Quittungen zum Absetzen ausstellen dürfen