Hat das Französische Sorgerecht ein Aufenthaltbestimmungsrecht?

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Bonjour aus Frankreich!

Da kenne ich mich hervorragend aus!

Mein Ex-Freund hat eine Tochter mit einer deutschen Frau. Das Kind wurde in Frankreich geboren, als das Paar dort noch zusammenlebte; drei Monate nach Geburt des Kindes ging die Beziehung auseinander, und sie wollte zurück nach Deutschland.

In seiner Enttäuschung, und weil er den deutschen Behörden nicht traut, hat er sämtliche Bedingungen, vor Ausreisen der Frau, beim Familiengericht in Versaille festlegen lassen: beide hatten das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht; sie in Deutschland er in Frankreich.

Er durfte das Kind in Deutschland alle 14 Tage besuchen - was er auch machte, er kann sich das leisten - und er hatte das Recht darauf, jedes Jahr drei Wochen Urlaub mit der Kleinen zu machen, und es jedes zweite Jahr, an Ostern und Weihnachten, mit nach Frankreich zu nehmen.

Diese Rechte werden in Frankreich genau definiert, und die Behörden achten darauf, dass das alles genau so eingehalten wird - in Frankreich! 

Kaum war die Frau mit dem Kind nach Deutschland gereist, fing sie an, diese, in Frankreich verbrieften, Rechte in Deutschland annulieren zu lassen! Wie sie es geschafft hatte, sogar die Geburtsurkunde ändern zu lassen, so dass das Kind plötzlich unter dem Namen der Mutter eingetragen wurde - es bleibt ein Rätsel!

Das alles genau zu erzählen, würde genügend Stoff für eine 13-teilige Fernseh-Serie bieten. Jedenfalls hat der Vater des Kindes einige 100.000 € verprozessiert, um alles wieder neu regeln zu lassen, dem Kind seinen Namen zurückzugeben, die aberkannten Rechte zurückzuerhalten, usw.; dazu hat er Anwälte aus der ganzen Welt beschäftigt, die größten Namen!

Mein Rat an Sie: Wenn es sich beim Vater des Kindes um einen vernünftigen Mann handelt, sollte Ihre Partnerin eine Regelung von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht in Versaille anstreben, und selbst vorschlagen. 

Wenn sie ebenfalls eine vernünftige Person ist, die nicht, wie im eben geschilderten Falle, in Deutschland alles annulieren lassen wollen würde, darf sie anschließend mit den Kindern nach Deutschland ausreisen. Sie sollte vorher genau überlegen, was ihr wichtig ist; vermutlich die folgenden Punkte:

Besuchsrecht

Ferienregelung mit Aufenthaltsbestimmungsrecht für diese Zeit

Brief - Telefonverkehr

Für die kleinere, noch nicht schulpflichtige, Tochter evtl. längere Aufenthalte beim Vater in Frankreich, und die gemeinsame Entscheidung, die Schule betreffend. 

(Mein Ex-Freund hatte seine Tochter schließlich jeden Monat für 10 Tage in Frankreich, sowie drei Wochen im Sommer, und er fuhr weiterhin jede zweite Woche nach Deutschland, um sie dort zu treffen; ausserdem bekam sie seinen Namen zurück. Für diese Abmachung musste er in Deutschland eine Kaution von 20.000 € bei Gericht hinterlegen...)

Wenn sich beide Parteien an die Abmachungen halten, kann nichts schief gehen! 

Eigentlich sollte es auch der Mutter ein Bedürfnis sein, den Kindern den Kontakt zum Vater zu erhalten; zweisprachig aufzuwachsen ist heutzutage ein großer Vorteil! 

Es muss allerdings sicher gestellt sein, dass der Vater nicht den Urlaub dazu nutzt, um mit den Kindern ins Niemandsland zu verschwinden; solche Fälle sind aber eher im Zusammenhang mit Männern anderer Kontinente bekannt.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben! Falls Sie noch Fragen haben sollten, gerne!

LG aus der Normandie!

markusher  01.06.2017, 22:11

in deutschland hat die mutter alleiniges sorgerecht. somit kann sie die namen des kindes ändern, wenn sie nicht den namen des vaters tragen. die verbrieften rechte der kinder in frankreich, sind in deutschland uninteressnat, hier gilt deutsches recht. auch werden in deutschland natürlich auch deutsche geburtsurkunden ausgestellt. so die eltern nicht verheiratet waren, bekommen die kinder den namen der mutter hintenangestellt. geändert werden kann dies nur werden, wenn ein antrag auf namensführung gestellt wird in deutschland. sie heißen hier mit nachnamen der mutter, in frankreich führen die kinder dagegen den namen des vaters. es gibt also eine hinkende namensführung so die mutter dies in frankreich nicht geändert hat.

Cinderella1fr  02.06.2017, 00:41
@markusher

Das ist nicht so, weil das Sorgerecht zunächst von beiden Eltern ausgeübt wurde; das betrifft auch die Wahl der Schule usw.

Das Kind hat seit Geburt amtlich den Namen des Vaters getragen, mit schriftlichem Einverständnis der Mutter; es besitzt beide Staatsbürgerschaften, trägt inzwischen aber selbstverständlich wieder nur den Namen, der in der Geburtsurkunde in Frankreich eingetragen worden war, sowohl hüben, als auch drüben.

Inzwischen ist dieses Kind zu einer jungen Dame herangewachsen, profitiert enorm von der doppelten Staatsbürgerschaft, liebt beide Eltern, obwohl die nicht mehr miteinander reden, leider. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Mädchen ein tolles Verhältnis zu beiden Familien hat, sehr viel Zeit in Frankreich verbringt, dennoch aber genauso gerne in Deutschland lebt.

Somit haben sich all die Anstrengungen und Kosten gelohnt!

Menuett  01.06.2017, 15:21

Auch in Frankreich kostet ein Sorgerechtsstreit nicht hunderttausende von Euros.

In Deutschland wird auch so mirnixdirnix der Nachname einfach geändert.

In Sorgerechtsfällen wird auch keine Kaution hinterlegt.

Cinderella1fr  02.06.2017, 00:32
@Menuett

Bevor Sie Kommentare schreiben, sollten sie den Text vielleicht mal genauer lesen!

Der Streit wurde nicht in Frankreich, sondern in Deutschland geführt; in Frankreich waren lediglich die Bedingungen für die Ausreise der Mutter, verhandelt worden; die Mutter hat sich eben nicht daran gehalten; daher wurden dann in Deutschland diese Prozesse geführt, und zwar über einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Kosten für Reisen nach Deutschland, Hotels, Mietwagen, Anwälte, Gutachter, Übersetzer, Psychologen usw. haben etwa den Gegenwert eines Einfamilienhauses verschlungen! 

In Deutschland wurde damals auf Antrag der Mutter nicht nur der Nachname geändert, sondern der Name des Vater ist aus der Geburtsurkunde verschwunden! Eine Geburtsurkunde ist eine amtliche Urkunde, und die kann man nicht einfach ändern! Durch die Namensänderung hatte das Kind, das beide Staatsbürgerschaften besitzt, in Deutschland einen anderen Namen als in Frankreich, somit zwei Identitäten; das geht wohl gar nicht! Inzwischen ist das alles wieder so, wie es in Versaille verhandelt worden war!

Die Kaution wurde nicht wegen des Sorgerechtsstreites hinterlegt, sondern damit der Vater mit dem Kind in Urlaub fahren, und es jeden Monat für 10 Tage in Frankreich behalten darf; so sollte sicher gestellt werden, dass er es wieder zurückbringt!

Wenn ich mir die Mühe mache, das alles so ausführlich zu schildern, dann lediglich, um dem Fragenden zu helfen. 

Ich verstehe daher nicht, warum Aussenstehende, die von dem Fall überhaupt keine Ahnung haben, hier unbedingt ihren Senf hinzufügen müssen!

Falls es beiläufig interessieren sollte: dieser Fall ging sowohl in Frankreich, als auch in Deutschland, durch alle Zeitungen, und sogar das Fernsehen berichtete darüber!

Ich hoffe, dass der, dem ich mit diesen Schilderungen helfen wollte, das so verstanden hat, wie es gemeint ist; alle anderen geht es ja nichts an!

sie kann doch umziehen, nur wird er ihr unter umständen nicht erlauben die kinder mitzunehmen. die kinder sind franzosen, nehme ich an und er hat das umgangsrecht. eure zukunft liegt also irgendwo in der mitte. warum sollte sie auf die kinder verzichten, wenn du es nicht tust?

Selbst wenn die frau nach deutschland ziehen dürft obwohl der Vater ihrer kinder das nicht möchte, wäre das eine sauerrei. Du willst wegen deinen kindern nicht wegziehen aber dir wäre es egal wenn der cater von den anderen kindern leidet und die kinder auch weil sie ihren vater nicht mehr so oft sehen können. Sowas ist egoistisch und geht garnicht egal wie die rechtslage ist.