Hartz4 und Fitnessstudio

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbstverständlich darfst und solltest du gehen; das Ganze muss ggf. sogar im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets mit 10€ extra pro Monat vom Jobcenter bezuschusst werden (§ 28 Abs. 7 SGB II), sofern du unter 18 bist..

Allein diese Vorschrift zeigt schon, dass solche Aktivitäten vom Gesetzgeber gewünscht sind.

ich würde auch sagen, das man mit 20 euro etwas sinnvolleres machen kann und man vorallem berücksichtigen muss, das das fitnessstudio jeden monat abbucht.

wenn du einmal die 20 euro brauchst, bekommst du ein problem

Du musst nachweisen, woher Du Geld bekommst, aber nicht, wofür Du es ausgibst. Mit dem Geld darfst Du machen, was Du willst. Und die 20 Euro sind im Fitnesstudio mit Sicherheit sinnvoller angelegt als in Kippen und Alk auf der Couch.

Er hat unrecht. WIE du dein Geld verwendest ist deine Sache.

Krass gesagt: Du kannst dein ganzes Geld für gesunde Ernährung ausgeben. Du kannst aber auch von Wasser und Brot leben und dein Geld ins Studio tragen. Oder dir dafür Markenklamotten kaufen. Oder Oder Oder.

Noch leben wir zum Glück in einem Staat wo man mit seinem Geld machen kann was man will.

Solange es nicht illegal ist.