Hartz4 und Arbeitende heiraten?
Hallo,
ich ( hartz4 empfänger ) & meine verlobte wollen heiraten.
Nun stellt sich die frage, wie das mit dem finanziellen dann aussieht.
Wir wohnen derzeit noch getrennt & das wird sich nicht so schnell ändern da ich meine mutter pflege. Dennoch wollen wir heiraten.
Sie arbeitet ( derzeit im 2ten richtung dritten Lehrjahr) und bekommt ca 900€ brutto.
würde sie, trotz das wir nicht zusammen wohnen, unterhalt oder so etwas für mich zahlen müssen wenn wir verheiratet sind? Bzw würde mir dann das hartz 4 gestrichen werden?
oder wie sieht das aus?
Gruß :)
5 Antworten
Mit der Eheschliessung würdet Ihr sofort zu einer Einstandgemeinschaft werden und Ihr Verdienst fände bis auf Mehraufwandsentschädigungen und Freibeträge Anrechnung in Euer gesamtes Haushaltsbudget.
Sie müsste bei Eheschliessung also zumindest anteilig für Dich und die demnächst gemeinsame Wohnung mit aufkommen und Du bekämst entsprechend weniger ALG II & KDU .
Vielen dank 😊
Nein kannst unbesorgt weiter Hartzen. Ihr einkommen ist zu niedrig :)
Danke für deine hilfe!☺️
Wie viel dürfte sie denn verdienen? Denn nach der Ausbildung ändert sich das Einkommen dann ja auch wieder ( ihre worte ) bis auf 1400€
ich ( hartz4 empfänger ) & meine verlobte wollen heiraten.
Beileid.
würde sie, trotz das wir nicht zusammen wohnen, unterhalt oder so etwas für mich zahlen müssen wenn wir verheiratet sind?
Theoretisch ja, praktisch nein, sie verdient ja selbst zu wenig.
Bzw würde mir dann das hartz 4 gestrichen werden?
Gestrichen nicht aber Ehegatten sind eine Bedarfsgemeinschaft, heißt es gibt nur 90% vom Regelsatz und ihr Einkommen ist auf den Bedarf anzurechnen.
Mal daran gedacht Geld zu verdienen?
Danke für die Auskunft :)
ja daran habe ich gedacht nur ist mir das leider aus anderen gründen nicht möglich, sonst hätte ich das! :)
Wenn Ihr verheiratet seid, seid Ihr automatisch eine Bedarfsgemeinschaft - wenn auch getrennt lebend.
https://hartz4widerspruch.de/news/verheiratet-aber-getrennt-leben-ist-das-mit-hartz-4-moglich/
Zur Bedarfsgemeinschaft der Ehefrau gehört nur "der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte", steht in SGB II § 7 Leistungsberechtigte Absatz 3 Nummer 3 a).
Solange ihr aber "dauernd getrennt" lebt, spielt das Einkommen deiner Gattin keine Rolle bei der Höhe deines ALG II.
Ob ihr als "dauernd getrennt" lebend geltet oder nicht, das entscheidet das Jobcenter, und im Streitfall die Widerspruchsstelle des Jobcenters und danach das angerufene Sozialgericht.
Wenn nicht, dann macht das auch nicht viel aus. Denn sogar die 1.400,-, die deine Gattin nach ihrer Ausbildung verdienen wird, werden zuerst bereinigt um viel viel Geld, und erst der Rest nach dieser Bereinigung kann die Höhe deines ALG II verringern.
Siehe SGB II § 11b Absetzbeträge. Aus brutto 1.400,- werden dann schnell mal netto 1.000,- und anrechenbar 700,-.
Und was dann noch übrig bleibt an anrechenbarem Einkommen, das wird dem gegenübergestellt, was ihr beide zusammen an Bedarf habt an ALG II.
In Berlin könnte euer gemeinsamer Bedarf an ALG II sein: 2 x Warmmiete von 400,- plus 2 x 382,- Regelbedarf = 1.564,- gemeinsamer Bedarf an ALG II.
Ziehen wir davon beispielsweise anrechenbare 700,- Gattinen-Einkommen ab, bleiben noch Bedarfe an ALG II von 864,- übrig.
Wozu sich also graue Haare wachsen lassen?
Gruß aus Berlin, Ger