Hartz4 - Geld leihen - Steuerrückerstattung?
Hallo liebe Community - ich brauche mal wieder euren Rat.
Ich bin im Leistungsbezug ALG 2 und mache derzeit eine Weiterbildung.
Ich habe mir privat Geld geliehen - bekomme demnächst jedoch eine Steuerrückerstattung - diese wird ja normalerweise auf das ALG angerechnet.
Nur würde ich von dem Geld gerne sofort meine Schulden begleichen.
Ist die möglich oder wird mir das Geld trotz dem auf das ALG angerechnet?
3 Antworten
Der Gesetzgeber schreibt dazu in SGB II § 2 Grundsatz des Forderns Absatz 1 Satz 1:
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.
Eine Möglichkeit zur Verringerung deiner Hilfebedürftigkeit ist deine Steuerrückerstattung. Darauf hat dein Gläubiger ja keinen Zugriff.
Oder steht so etwas in eurem Darlehensvertrag?
Gruß aus Berlin, Gerd
Eine Steuerrückzahlung wird bei Alg II Bezug komplett auf die Leistungen angerechnet.
Wie beim Einkommen, wird es in dem Monat, in dem es zufließt angerechnet. Ausser du würdest komplett aus dem Bezug fallen, dann wird es auf mehrere Monate aufgeteilt.
So oder so, denke ich es wird angerechnet werden.
Was du gerne hättest interessiert das Jobcenter leider nicht, siehe die Antwort von @ GerdausBerlin !
Wie du deine Schulden dann begleichst ist deine Sache, denn ein privater Darlehensvertrag mit Rückzahlungsvereinbarung hat nur den Vorteil, dass dieses Darlehen nicht als anrechenbares Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet werden darf.
Bei der Steuererstattung handelt es sich um einmaliges Einkommen und so wird es auch wie in den SGB - ll Verordnungen auf deinen Bedarf angerechnet und das im Regelfall im Monat des Zuflusses.
Ist das einmalige Einkommen geringer als das gezahlte ALG - 2 für den Monat des Zuflusses ( Zuflussprinzip ) , dann wird es im Normalfall in einem Betrag mindernd auf die ALG - 2 Leistung angerechnet.
Würdest du nicht schon auf anderes Einkommen Freibeträge berücksichtigt bekommen, könntest du für den Monat der Anrechnung min. 30 € Versicherungspauschale geltend machen, also von deiner Steuererstattung in Abzug bringen.
Wenn du dieses einmalige Einkommen im Leistungsbezug bekommst und es wäre höher als deine ALG - 2 Leistung für den Monat des Zuflusses und dein Leistungsanspruch würde bei einmaliger Anrechnung entfallen, dann muss dieses einmalige Einkommen zwingend auf bis zu 6 Monate verteilt angerechnet werden.
Dann könntest du wie vorher schon beschrieben für jeden Monat der Anrechnung min. diese 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.