Hartz IV Unterbrechung?

5 Antworten

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Wegen einem Monat brauchst du dich nicht abzumelden. Beantrage Ortsabwesenheit für diese Zeit. 3 Wochen bekommst du bezahlt, 1 Woche unbezahlt (dir stehen 3 Wochen bezahlte und 3 Wochen unbezahlte Ortsabwesenheit zu. Nur wenn du länger wegbleibst, bekommst du für den ganzen Zeitraum nichts).

Melde dich bei deiner zuständigen ARGE als " Ortsabwesend ". Einen Grund für deine Abwesenheit musst du nicht benennen. 21 Tage Ortsabwesendheit stehen einem ALG II Bezieher zu, laut SGB II
Du musst es vorher nur anmelden, damit du keine Sanktionen zu befürchten hast, da du für diese Zeit nicht vermittelbar bist zur Arbeit

F4nti  21.08.2016, 15:38

Da wird nichts unterbrochen. Dein ALG II läuft weiter wie bisher. Dir stehen, wie einem normalen Arbeitnehmer, auch trotz Bezug von ALG II, 21 Tage " Urlaub ", ergo " Ortsabwesendheit zu. Du musst es nur vorher bei deinem Jobvermittler mitteilen.  

philosophenmuse 
Beitragsersteller
 21.08.2016, 15:27

und weißt du wie die sich bei gut 30 tägiger abwesenheit anschließend verhalten? komplette neu-beantragung oder reaktivieren des vorherigen bezuges?

Abmelden kann man sich schon.  Beim wiederanmelden kommt dann schon die frage auf was in dem monat war. 

Je nachdem was das für eine reise ist musst du die die fragen nach dem "wie finanziert" schon gefallen  lassen.

Stehst du nach der Reise komplett blank da könnte  es heißen  du hast dich unwirtschaftlich verhalten.. das zieht dann Kürzungen  nach sich

philosophenmuse 
Beitragsersteller
 21.08.2016, 15:15

Und wenn man die Reise von dem Guthaben bezahlt und dieses sich durch die reise nicht groß verringert hat? dann wären kürzungen doch  eigentlich nicht gerechtfertigt, oder?

CreativeBlog  21.08.2016, 15:17
@philosophenmuse

Logisch gesehen sitzt du nicht auf der Pelle vom Staat .

Praktisch wirst du bestraft weil du keine Hilfe angenommen hast 

Woelkchen13  21.08.2016, 15:19
@philosophenmuse

Du meinst von angespartem Vermögen  ?

Wenn es nicht über den Vermögensfreigrenzen liegt seh ich kein Problem. 

Wie lang willst du weg ? 

Bis 3 Wochen wird auch Geld  weiter gezahlt  wenn dein Berater nix dagegen  hat.  

Kläre  das doch mal

CreativeBlog  21.08.2016, 15:22
@Woelkchen13

Wenn man Hartz IV hat,dann kann man kein eigenes vermögen Haben ... Aber egal . Sein Geld behalten kann man im ALG 1 

philosophenmuse 
Beitragsersteller
 21.08.2016, 15:23
@Woelkchen13

meinst du den stellen-vermittler oder den "unsichtbaren" finanz-sachbearbeiter? die dame ist nämlich relativ ungnädig...

Woelkchen13  21.08.2016, 15:27
@philosophenmuse

Also es gibt Vermögensfreigrenzen. Und zwar pro Lebensjahr 150 Euro.

Das kann in jedem jobcenter  anders geregelt  sein wer zuständig ist.

Ich würde  es bei dem "stellenvermittler" mal ansprechen.  Wenn der z.b. Grad ne Maßnahme oder job angebot für dich hat ist das vorrangig 

EstherNele  22.08.2016, 00:28
@CreativeBlog

@CreativeBlog

Oh ja, man darf bei Hartz IV Vermögen haben! Nämlich ein sogenanntes Schonvermögen von 150 € pro Lebensjahr. Dazu kommen noch 750€ für Anschaffungen. Und ein Auto, das nicht angerechnet wird, solange sein Wert 7.500 € nicht überschreitet.

Übrigens darf jedes Mitglied der BG Schonvermögen geltend machen und jede Person in der BG über 18 auch ein Auto.

Und die 750 € für Anschaffungen darf auch jedes Mitglied der BG haben.

Allerdings muss Vermögen beim Eintritt in den Leistungsbezug schon da sein - bekommt man es nämlich, wenn schon im Bezug, dann ist es Einkommen

Du musst keinen Grund für die Abmeldung angeben.

Allerdings bist Du in dem Monat nicht krankenversichert.

Strafgeld wird kommen

F4nti  21.08.2016, 15:42

Unsinn !!!! Strafe nach dem StGB hat man nur zu erwarten, wenn man sich dadurch einen Vermögensverteilung, im Sinne von Paragraph 263, Betrug,  verschaffen will.
Und da kann hier wohl kaum die Rede sein.
Slow down !!!

CreativeBlog  22.08.2016, 09:02
@F4nti

Will mir einer erzählen, der noch nicht in der Lage war ;) 

philosophenmuse 
Beitragsersteller
 21.08.2016, 15:12

warum?

CreativeBlog  21.08.2016, 15:13
@philosophenmuse

Wenn man alg2 bezieht (Hartz Iv) dann ist man verpflichtet ALLE Hilfen anzunehmen .