Hartz 4. Wie viel Geld darf man auf dem Konto haben?
Hallo, Leute. Ich bin ein ausgebildeter Elektriker und habe nach meiner Ausbildung ein Jahr bei einer Firma als Elektriker gearbeitet. Leider wurde mein Arbeitsvertrag nicht verlängert und nach einem Jahr haben sie zu mir gesagt "Es tut uns leid". Ich bin seit fast einem Jahr arbeitslos und bekomme AG 1 bis Ende November 2016. Da ich noch keine Arbeit gefunden habe, muss ich nun leider AG 2 beantragen. Ich wohne bei meinen Eltern, zum Zahlen habe ich nicht viel.. ich gebe ihnen mein Geld für Renovierungen im Haus, Wasserkosten, private Angelegenheiten. In Sumasumarum ist das nicht viel und ich habe von meinem AG 1 ziemlich viel gespart, nämlich ich habe über 4000 Euro auf meinem Konto. Ab 26.11.2016 kriege ich kein AG 1 mehr und habe dann gar kein Einkommen mehr, sowie auch keine Krankenversicherung usw. Mich würde interessieren, wie viel darf ich auf meinem Konto (gespartes) Geld haben? Ich habe gehört, dass das vom Alter des Antragstellers abhängig ist. Je älter desto mehr.. Ich bin 31 und habe Schwerbehinderungsgrad G 70.
7 Antworten
Bei Hart4 wirst Du krankenversichert, pro vollendetem Lebensjahr 150 Euro plus 750 Euro, das ist mehr als Dein Sparbetrag.
Nein, das ist Schonvermögen und krankenversichert wirst Du automatisch, kannst sicher auch bei Deiner bisherigen KK bleiben.
Also ich muss meine Krankenversicherung nicht selbst finanzieren, auch wenn sie sagen "Nö.. kein Cent kriegen Sie von uns"?
Nein, Du bekommst schon, was Dir zusteht, mit Krnakenversicherung.
wenn du keine leistungen beziehst, weil du überziehendes vermögen hast, dann musst du deine krankenversicherung selbst bezahlen.
Der Frager muß ALG 2 = Hartz4 beantragen, also wird er krankenversichert.
du darfst 150 euro pro lebensalter haben zzgl. 750 euro für eventuelle anschaffungen. somit bist du noch weit von der obergrenze entfernt.
weiterhin darfst du rücklagen haben in form von privatrente und ein auto welches 7000 euro nicht übersteigen sollte im wert.
KFZ - Zeitwert bis zu 7500 € !
hat sich das geändert?
Du darfst pro vollendetem Lebensjahr 150 € haben + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,min. aber 3100 € + diese einmaligen 750 € !
Da du 31 bist darfst du 31 x 150 € = 4650 € + einmalig 750 € = 5400 € haben.
Dazu zählt aber nicht nur Geld was du auf Konto oder Sparbuch hast,auch Anlagen / Lebensversicherungen usw.gehören zum Vermögen,Vermögen ist das was du im Monat vor der Antragstellung schon hattest und das wird dann bis zum so genannten Schonvermögen nicht auf deinen Bedarf angerechnet.
Wenn du also z.B. noch eine Lebensversicherung hättest würde der Betrag auch dazu zählen,dann müsste geprüft werden ob eine vorzeitige Verwertung ( Rückkauf ) per Vertrag möglich ist und wenn ja,ob dies dann zumutbar bzw.Sinnvoll wäre.
Würdest du durch einen Rückkauf einen zu hohen Verlust gegenüber deinem eingezahlten Betrag machen,dann wäre dies nicht mehr zumutbar,meines Wissens würde das zutreffen wenn du mehr als 10 % Verlust machen würdest.
Auch würde es keinen Sinn machen die Versicherung vorzeitig aufzulösen wenn du mit dem ausgezahlten Betrag inkl.deines Sparvermögens was auf Konto / Sparbuch liegt dein so genanntes Schonvermögen nicht übersteigen würdest.
Kommst du also nicht über 5400 € ist das kein Problem,dein KV - Beitrag wird dann auch vom Jobcenter übernommen.
Wenn dich deine Eltern also nicht freiwillig unterstützen und ihr getrennt haushaltet,dann stehen dir zumindest erst mal derzeit 404 € Regelsatz zu,damit musst du dann alles bestreiten was nichts mit der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zu tun hat.
Normalerweise würde dir dann auch 1/3 für die Neben / Betriebs / Heizkosten zustehen,wenn ihr nur 3 Personen im Haus seid,bei einer Mietwohnung würden es dann 1/3 der Warmmiete sein.
hier bekommst du die totale aufklärung!
SGB 2, § 12
Wenn sie zu mir sagen "Nein, Sie haben zu viel" werden sie meine Krankenversicherung zahlen?