2 Konto und Hartz 4 Frage
Hallo ich habe vor 2 Giro konto aufzumachen wo ich monatlich mein Gespartes Geld einzahle
Nur meine frage was Passiert mit dem Konto wenn ich irgendwann Hartz 4 Bekomme?
fänden die das oder Räumen Leer?
Wenn ich das konto nicht angebe finden die das Raus ob ich 2 Konto Habe?
Möchte da geld für Meine Zukunkt Sparen
12 Antworten
Pro Lebensjahr steht dir ein Freibetra von 150.--€ zu. Zusätzlich 750.--€ für Anschaffungen.
So kannst du schon mal feststellen, ob dein Gespartes höher ist, als der Freibetrag und die 750.--€.
Solltest du irgendwann mal Hartz IV beantrae´gen müssen, was ich nicht hoffe, so musst du deine Vermögensverhältnisse gegenüber dem Amt offenlegen.
Also deine Bankverbindungen angeben.
Die ARGE räumt dein Konto nicht leer. Wenn du mehr an Geld hast, als das was dir als Hartz IV Empfänger zu diesem Zeitpunkt zusteht, dann musst du den Überschuss erst verbrauchen.
Gibts du bei der ARGE deine Vermögensverhältnisse nicht genau an, kann das Probleme geben. Die ARGE hat die Möglichkeit bei jedem Bankinstitut anzufragen und sich über deine Kontostände zu informieren. Ein Bankgeheimnis gibt es da nicht.
Man könnte freilich, wenn man damit rechnen muss, irgendwann in absehbarer Zeit arbeitslos zu werden, zuviel gespartes Geld "ausgeben", damit das Gesparte nicht über die Freigrenze reicht.
Deine Frage ist von erschreckender Naivität. Du willst betrügen und fragst in der Öffentlichkeit, ob Du das unentdeckt tun kannst.
Ich beantworte Deine Frage, obwohl ich nichts von ihr halte.
Es gibt eine Aufsichtsbehörde für das Bankwesen. Die tut nichts, um die Banken daran zu hindern, uns in eine Krise nach der nächsten zu treiben.
Aber sie weiss genaz genau, welcher kleine Hanswurst wo welches Konto hat.
Von Zeit zu Zeit stellen Sozialbehörden da mal Anfragen über ihre "Kunden".
Früher oder später - je nachdem, wie lange Du Geld beziehst, bist auch Du mal dabei.
Und dann fliegt Dein Betrugsversuch auf. Je länger das Konto zu dem Zeitpunkt schon besteht, um so offensichtlicher und unwiderlegbarer wird Deine Absicht dann sein.
gepfändet wird schon mal gar nichts. solltest du bei beantragung von hartz4 allerdings mehr besitzen, als du von gesetz her darfst, dann wird dir erstmal nur der antrag auf hartz4 abgelehnt, bis du von dem besitz solange gelebt hast, das du nur noch soviel besitzt, wie du laut gesetz besitzen darfst (dazu gleich noch was).
du MUSST ALLE konten bei beantragung von hartz4 angeben. auch alle anderen besitztümer (auto, immobilien, münzen/gold, was auch immer wert hat) und sogar barvermögen (also, was du zu hause oder in der geldbörse liegen hast)!
desweiteren darfst du aber ein gewissen "vermögen" besitzen, ohne das du es antasten musst (also zum lebensunterhalt nutzen musst). ich bin mir beim aktuellen stand nicht sicher (wird sich aber eher etwas erhöht als verkleinert haben - dazu findest du auch sehr viele infos im netz über google). dieser besitz sind pro lebensjahr das du alt bis (vor ein paar jahren noch) 200 euro gewesen. bist du z.b. 30 jahre, darfst du 6000 euro besitzen. was drüber ist, musst du erstmal zum lebensunterhalt nutzen. ein auto darf, glaub ich nicht mehr als 7500 oder 10.000 euro wert sein (muss man mal ergoogln).
davon ab ist es so, das wenn du z.b. einer selbstbewohnten eigentumswohnung wohnst oder ein angemessenes (also nicht zu großes) haus besitzt, du dieses auch bewohnen sprich behalten darfst (weil die sonst anfallenden mietkosten ja auch vom staat übernommen werden müssten). besitzt du aber ein "nicht angemessenes haus (also viel zu groß) wird die das amt insofern zwingen können, es zu verkaufen, als das sie dir deinen antrag auf hartz4 ablehnen. hast du z.B. eine wohnung, die du vermietest wirst du diese verkaufen müssen.
solltest du ein konto bei beantragung von hartz4 verschweigen und sie kommen dahinter (was durchaus passieren kann) ist es "leistungsbetrug"!!!
sollten dir einige begrifflichkeiten hier nichts sagen - googeln... ;)
so, das ist ein auszug aus der aktuellen lage - diese verändert sich aber auf hartz4 bezogen immer wieder, da diese gesetze recht schwammig, also nicht eindeutig, gefasst sind und sich tagtäglich viele, viele richter mit urteilen, die teilweise grundsatzurteile sind/werden befassen.
hoffe, etwas geholfen zu haben... :P
achja, und behörden haben eine auskunfts-pflicht. soll heißen, freiwillig sagt dir ein amt (arge, finanzamt, wasauchimmer) nicht unbedingt was du für rechte hast (kommt auf den bearbeiter an) - aber wenn du etwas fragst MÜSSEN sie dir eine (korrekte) auskunft geben. ;)
Auf keinen Fall! Ausschliesslich bar sparen oder in was anderes Investieren... zB Gold oder Katzen.. Du machst dich strafbar und verlierst deinen leistungsanspruch komplet, darfst dazu nachzahlen und bekommst ne Anzeige..
Das zwite Konto ist bekannt. D hilft nur die gute alte Matraze oder eine Reise in die Schweiz!
klar, du musst im antrag auch barvermögen angeben (also selbst das, was du [theoretisch] als münzgeld in der hosentasche hast).
müsstest aber selbst die "matratze" angeben da du auch wertvolle gegenstände angeben musst XD
letzteres ist wohl nicht mehr so ganz aktuell würd ich sagen...