Taschengeld-Konto und Jobcenter

3 Antworten

Sie muss nicht nur dein Konto melden,sonder auch min.alle 6 Monate aktuelle Kontoauszüge bei der Weiterbewilligung vorlegen oder in Kopie mit dem Antrag versenden,genau wie sie es bei sich auch machen muss !

So lange das Geld was auf dein Konto eingezahlt wird,wirklich nur die Höhe eines Taschengeldes hat und du das entweder per Bareinzahlung selber auf dein Konto einzahlst oder es dir deine Mutter überweist,wird es keine Probleme mit dem Jobcenter geben.

Sollte es aber jeden Monat ein höherer Betrag sein,der sich nicht plausibel erklären lässt oder gar aus Erwerbseinkommen stammt oder von anderen Personen,dann wird es Einkommen und wird auf deinen Bedarf angerechnet.

Auf Erwerbseinkommen kannst du dann min.100 € ( Grundfreibetrag ) behalten,ohne das dir etwas auf deinen Bedarf bzw.von deinen Leistungen abgezogen würde,das stünde dir zu,wenn du noch nicht min.15 Jahre alt bist.

Ab dem 15 Lebensjahr stehen dir dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu,dann bleibt dir auch mehr.

Aufpassen musst du dann nur,das du nicht über dein Schonvermögen ( das darfst du bereiz jetzt haben oder ansparen und wird nicht auf deine Leistungen angerechnet,also nichts gekürzt,das Konto oder Sparbuch muss nur auf deinen Namen ausgestellt sein ) kommst.

Du darfst haben,min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,gesamt also 3850 €,die hätten keinen Einfluss auf deinen Leistungsanspruch.

Hallo,

Das Konto muss gemeldet werden, aber dein Taschengeld nicht, wenn du es von deinen Eltern bekommst. Ich gehe davon aus das deine Mutter ALG II bezieht und deswegen eine Bedarfsgemeinschaft existiert. Dein Taschengeld, wenn du es von einer Person aus eurer Bedarfsgemenschaft beziehst, geht das Jobcenter nichts an, da hier nur Geld verschoben wird, ohne das insgesamt mehr Einkommen entsteht. Solltest du aber Geld außerhalb dieser Bedarfsgemeinschaft beziehen (Minijob, Tante, Onkel, evtl. Vater, etc.) muss das gemeldet werden. Bis 100 € Einkommen wird dir ohne Abzüge überlassen, alles was darüber hinaus geht, wird zum Teil angerechnet.

Deine Ersparnisse sind sicher, da du ja kaum ein Vermögen Sparen willst. (Mehrere 1000 €) Aber auch dafür gibt es Regelungen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Erst ab einem bestimmten Betrag, den Du ergoogeln müsstest.

Ein Konto ist nur sinnvoll, wenn Du auch bargeldlose Geschäfte, Daueraufträge für Miete, Telefon, ... Ein Girokonto bei der falschen Bank, kostet Dich Bearbeitungsgebühren, Zinsen gibt es schon lange nicht mehr. Auch das gewöhnliche Sparbuch ist längst ein Verlustgeschäft.