Arbeitslosengeld 2 Landkreis Altötting wie hoch darf die Miete sein?
ganz kurz eine bekannte bekommt Arbeitslosengeld 2 und zieht demnächst in den Landkreis Altötting meine frage ist wie teuer die Wohnung in Kaltmiete sein darf alls sich da jemand auskennt bin dankbar für jede Hilfreiche Antwort
7 Antworten
Sie soll persönlich nachfragen. Denn dieser Link dürfte veraltet sein.
https://www.harald-thome.de/fa/harald-thome/files/Kdu2/KdU-Alt-tting-LK--01.01.2011.pdf
Wenn sie es genau wissen möchte muss sie beim Jobcenter nachfragen, im Internet kann sie mal eingeben ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und den Namen der Stadt, dann findet sie auch da evtl.den derzeit angemessenen Betrag.
KDU = Kosten der Unterkunft und Heizung
Etwas aktuelles habe ich im Internet nicht gefunden, im Jahr 2011 lag die angemessene Kaltmiete für 1 Person bei 50 qm bei 247 €, dazu kamen noch die Betriebs - und Heizkosten, es ist also davon auszugehen das die angemessene Kaltmiete und die Betriebs / Heizkosten etwas angehoben wurde, deshalb ist es ratsam direkt beim Jobcenter nachzufragen.
Maximal 486 Euro alles darüber musst du selbst zahlen.
Den gab es noch nie !
Das Jobcenter kann zur Kostensenkung und ggf.auch zum Umzug auffordern, im letzteren Fall müssten sie aber alle anfallenden notwendigen und nachgewiesen Kosten für die Wohnungssuche und Umzug übernehmen,also auch eine Firma die den Umzug dann durchführt, dann müssten 3 Kostenvoranschläge eingereicht werden.
Aber selbst dann kann man zum Umzug nicht gezwungen werden, dann gibt es die unangemessen Wohnkosten in der Regel nur für max.weitere 6 Monate gezahlt, danach müsste man diesen Differenzbetrag zwischen angemessenen zu den tatsächlichen Kosten selber zuzahlen.
Arbeitslosengeld 2 Landkreis Altötting wie hoch darf die Miete sein?
'Frage direkt beim JobCenter nach.
Die akzeptierte Miethöhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig
- Größe der Bedarfsgemeinschaft
- örtliche Mietpreise
- Alter des Gebäudes usw.
Kennst Du Dich damit aus und weißt auch zufällig ob es noch den "Umzugszwang" gibt wenn die Behausung größer als die einem zustehenden soundsoviel qm ist?