Hartz 4 Anspruch bei 1260 Brutto?
oder ist man dann raus?
Netto hat man ja dann etwa 1000€ raus
oder gilt dann die 100€ Anrechnungsfrei + 20 von den 900€
5 Antworten
Anrechnungsfrei betrag: 100 €+ 20% Rest unter 1000€ + 10% über 1000€= 306
Demnach währe der Anrechnungsbetrag 954 €
Dein Bedarf sind 440 € + Angemesene Warmmiete(bei einer Person je nach Region ca 500 €) Ergo etwa 940 € Bedarf.
Das ist also ne Nullnummer.
Schau, ob dir eventuell Wohngeld zustehen würde.
Ja, kein ALG2. Da liegst du drüber.
Kannst gern nochmal auf genaue Berechnungsseiten Schauen, denn da werden auch Pauschalen für Arbeitsweg und Versicherungen noch mit kalkuliert, aber im groben sieht es so aus, als wenn du drüber bist.
oh ich seh grad, da steht Brutto. Das hab ich überlesen. Meine Rechnung bezieht sich auf 1260 Netto.
und 900€ Netto?
Bist du tatsächlich Azubi oder ist das nur ein alter Name?
Wenn du tatsächlich Azubi bist, dann steht dir nichts weiter zu dein Bedarf ist bei 850 € gedeckelt. Wenn du unter 25 bist steht dir bei Auszug das Kindergeld zu damit bist du dann wieder über 1100 €. Dir dürfte also auch nicht man mehr Elternunterhalt zustehen.
Dir würde auch kein ALG2 zustehen die Aufstockung für Azubis ist BAB und wie gesagt, du bist da schon drüber, denn da gibt es keine Freibeträge wie beim ALG2. BAB zahlt auch nur das, was die Eltern an Unterhalt nicht aufbringen können, es ist eine Ersatzleistung.
bin kein azubi und 26
1998 geboren?
Kommt auf die Höhe des Bedarfs an. Also als Single insbesondere Miete inkl. Heizkosten und eventuelle weiteren Mehrbedarf zb. Wegen Erkrankungen/Behinderungen.
Gehören noch weiter Personen zur Bedarfsgemeinschaft wird das Einkommen sicherlich nicht ausreichen und man muss mit Harz 4 aufstocken. Haben diese aber eigenes Einkommen wird das natürlich mit berücksichtigt
oder gilt dann die 100€ Anrechnungsfrei + 20 von den 900€
Das gilt grundsätzlich. Aber ich glaube die 20% berechnen sich auch von den 1000€.
Bei zb 450€ Warmmiete, einem regelbedarf von 446 = 896 würden bei 1000 Netto m.e. 700 Euro auf Harz4 angerechnet und man würde noch 196€ als aufstocker bekommen.
Vorrangig zu Harz4 kann bzw muss aber ersteinmal auch noch Wohngeld beantragt werden. Ebenfalls vorrangig zu Harz4 wären ggf. Unterhaltsansprüche ggü. den Eltern die man als Azubi idr noch hat. Das kann in Summe dann auch schnell dazu führen, dass man kein Harz4 mehr bekommt.
Ist man außerdem unter 25 und zieht ohne Genehmigung des Jobcenters aus dem Elternhaus aus, wird die regelleistung gekürzt.
Ich bekomme 905 vom Arbeitamt davon muss ich 450€ Miete zahlen. von der Arbeitsstelle würd ich so 950€ ca bekommen
Da kommt es auf mehrere Faktoren an !
Erst einmal wäre dein Grundbedarf nach dem SGB - ll wichtig, also der Betrag, der dir an ALG - 2 ohne eigenes Einkommen vom Jobcenter gezahlt wird.
Bei einem Single z.B. wären das derzeit min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + min. noch die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.
Angenommen die KDU - läge bei 454 €, dann würde dein Grundbedarf inkl. der 446 € Regelbedarf bei 900 € liegen.
Dann kann man die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnen, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Wenn man also auf min. 1200 € Brutto kommt, kann man zunächst den max. Freibetrag von 300 € geltend machen, die können dann auf jeden Fall erst einmal vom Nettoeinkommen abgezogen werden, dass ergibt dann das vorläufige anrechenbare Nettoeinkommen.
Bei 1260 € Brutto und Steuerklasse 1 sollte man um die 980 € Netto bekommen, man hätte dann angenommen vorerst um die 680 € anrechenbares Nettoeinkommen, also angenommen min. einen ungedeckten Bedarf von angenommen 220 €, würde der Grundbedarf bei den besagten 900 € liegen.
Dann käme es darauf an, ob man noch ( bei mehr als 400 € Brutto pro Monat ) erhöhte notwendige nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen in Abzug bringen könnte, welche dann zusätzlich zu den Freibeträgen abgesetzt werden könnten und somit das vorläufige anrechenbare Nettoeinkommen nochmal verringern könnten.
In den 100 € Grundfreibetrag sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, diese kann man in Abzug bringen und die verbleibenden 70 € muss jeder erst einmal für evtl. berufsbedingte Aufwendungen einsetzen.
Würdest Du z.B. für eine Monatskarte 150 € zahlen müssen, dann bliebe nach Abzug der 70 € ein übersteigender Betrag von 80 €, die man dann auf Nachweis zusätzlich in Abzug bringen könnte und dann hätte man angenommen nur noch max. 600 € anrechenbares Nettoeinkommen.
Wenn Du auf ein KFZ - angewiesen wärst, dann könntest Du für eine einfache Strecke 0,20 € pro KM - ansetzen und auch die KFZ - Haftpflicht, könntest natürlich auch das KFZ - nutzen wenn es nicht notwendig wäre, Du also in angemessener Zeit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren könntest.
Nur würden dann ggf. nicht deine Kosten fürs KFZ - berücksichtigt, sondern die evtl. günstigeren Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel.
Dann müsste man sehen um wie viel der Grundbedarf nicht gedeckt wäre, hier also mal angenommen diese 220 € pro Monat.
Man müsste nun einen evtl. zustehenden vorrangigen Anspruch auf Wohngeld prüfen, dazu gibt es auch kostenlose Rechner im Internet, denn wenn man min. diese 220 € als Wohngeld bekommen würde, dann würde man sicher keinen Anspruch mehr auf eine ALG - 2 Aufstockung haben.
Ich habe 450€ an Miete zu zahlen kriege aktuell 905€ vom Jobcenter. Ich müsste nur eine Monatskarte kaufen für die Arbeit mehr nicht
Das kann nicht stimmen !
Wenn Du 905 € an ALG - 2 bekommst, dann bleiben nach 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete 459 € und keine 450 €.
Aber egal, meine Antwort hast Du bekommen und kannst es dir dann selber ausrechen, diese 5 € mehr machen das Kraut auch nicht fett.
Musst Du mehr als 70 € für deine Monatskarte zahlen, dann kannst Du auf Nachweise den übersteigenden Betrag zusätzlich zu deinen max. 300 € Freibetrag bei min. 1200 € Brutto vom Nettoeinkommen in Abzug bringen.
Was dann an Nettoeinkommen bleibt, wäre das anrechenbare Erwerbseinkommen und das muss dann erst einmal geringer als dein Bedarf von angenommen 905 € sein, damit dann entweder ein vorrangiger Anspruch auf Wohngeld oder dann auf ALG - 2 in Form einer Aufstockung bestehen könnte.
456,26 EUR 2/ 449,69 EUR Steht hier doch! Ich hab einen kleinen Mehrbedarf aufgrund einer Beeinträchtigung
Alleine ein Behinderung begründet noch keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf, da müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden und wenn diese erfüllt sind, dann beträgt der Mehrbedarf auf jeden Fall mehr als 3,69 € !
Für was soll denn dieser fette Mehrbedarf sein ?
Meines Wissens liegt der geringste Mehrbedarf bei 5 % des maßgebendem Regelbedarfs für den Lebensunterhalt und das wären bei einem Single derzeit von 446 € Regelbedarf min. 22,30 € und nicht 3,69 € pro Monat.
bin in der REHA Abteilung deswegen wahrscheinlich ! wie kommst du auf 3,69? Ich bekomme etwa 10€ mehr bedarf links ist mein regelsatz, rechts die miete.
Selbst wenn ich den Regelbedarf mit der Miete verwechselt habe, müssten es bei min. 5 % Mehrbedarf 22,30 € und keine 10 € sein und mit der REHA - Abteilung hat das auch nichts zu tun, dann müsste ich ja auch einen Mehrbedarf bekommen, bin nämlich auch da !
Danke 🙂
Bitteschön
Die Bedarfsberechnung sieht etwas anders aus.
Man nimmt das Brutto, davon gehen die Anzüge weg sowie 30 € Versicherungspauschale. Hinzu nachgewiesener Bedarf, genauer: monatliche Kosten für die KFZ-Haftpflicht und Fahrtkosten, genauer: Einfache Entfernung in kilometer mal Anzahl der monatlichen Arbeitstage mal 20 Cent.
Dann geht es weiter mit den Freibeträgen: 100€ Grundfreibetrag, dann für die 100,01-1000,00 € 20%... das macht dann 280,00 € Freibetrag.
Der rest ist dann das anrechenbare Einkommen.
Nun kommt der zweite teil:
Der Regelsatz entsprechend dem, was dir zusteht...als Singel 446,00 €/mtl, dazu ggf Mehrbedarfe, dann die Kosten der Unterkunft. Auch hier gibt es einen Aufschlag für dezentrale Heizung (Boiler)...
Das Ganze ist nicht soo einfach wie es die diversen Seiten so weis machen. Das weis ich, weil im Kinderzuschlag mit derselben Bedarfsberechnung gearbeitet wird wie im ALG2.
Also du kannst es grob überschlägig rechnen.
Aber es macht Sinn, mal den www.Wohngeldrechner24.de anzuwerfen und überschlägig zu testen, ob du ev Wohngeld bekommst...das ist einfacher als ALG2 und Wohngeld wird für 12 Monate bewilligt, ALG2 darfst du alle 6 Monate neu beantragen.
Selbst wenn der FS - ler ein KFZ - nutzen würde, wäre deine Berechnung nicht korrekt !
Und beim evtl. Anspruch auf Wohngeld geht es nicht um einfacher oder nicht, sondern alleine darum, ob einem Wohngeld zustehen würde und man damit inkl. seinem anrechenbarem Nettoeinkommen seinen Grundbedarf nach dem SGB - ll decken könnte oder nicht.
Denn Wohngeld wäre eine vorrangige Leistungen, da kann man sich nicht aussuchen was man lieber hätte.
Ich habe die Berechnung nur ebispielhaft aufgeführt...da ich ohne konkrete zahlen atbeite, kann die nicht zu 100% korrekt sein.
Und ein KFZ, das man für den Arbeitsweg benötigt, wird durchaus berücksichtigt.
Die mit der Erzielung des Einkommens notwendigen Ausgaben (§ 11b Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II) sowie bei Erwerbstätigen der Freibetrag (§ 11b Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 SGB II) werden abgesetzt.
Trotzdem ist deine Berechnung falsch, da Du bei 1260 € Brutto schon einmal die 10 % Freibetrag von 1000 € - 1200 € Brutto vergessen hast.
Dann kommt dazu, dass ein evtl. benötigtes KFZ - erst nach den abgezogenen Freibeträgen vom Nettoeinkommen käme und dann würden auch nicht alle Kosten berücksichtigt.
Denn in den 100 € Grundfreibetrag sind die genannten 30 € Versicherungspauschale enthalten, man muss also erst einmal die verbleibenden 70 € für notwendige berufsbedingte Aufwendungen einsetzen.
Man könnte dann nur einen übersteigenden Betrag der über diesen 70 € liegt auf Nachweis bei Notwendigkeit zusätzlich in Abzug bringen und nicht wie Du behauptest schon vorher.
Nochmal: ich habe das nur grob geschildert. Ich mache hier bestimmt keine aufwändige Berechnung mit hypothetischen Zahlen!
Trotzdem falsch !
Weißt du was? DU hast Recht und ich meine Ruhe...
Sicher hab ich das, musst dir deine Antwort nur einmal genau durchlesen und mit meiner korrekten vergleichen, dann wirst Du nicht nur einen Fehler deinerseits finden.
Kannste Dir selber ausrechnen, angemessene Mietkosten zuzüglich dem Regelsatz=446 Euro
https://www.hartziv.org/angemessene-wohnkosten.html
Liegt Dein Einkommen drüber hast Du keinen Anspruch, aber Wohngeld könnte noch möglich sein.
Ich zahle 450€ Miete. Also wäre ich raus aus Hartz 4?