Handyvertrag kündigen neues Gesetz?

7 Antworten

Nach Ende der Mindestlaufzeit, kann der Vertrag monatlich gekündigt werden. Er darf sich nicht mehr automatisch um ein oder zwei Jahre verlängern.

Die Mindestlaufzeit ist nach wie vor rechtens und gilt meines Wissens für bestehende und neue Verträge.

Die neue einmonatige Kuendigungsfrist gilt nur fuer Vertraege, deren Mindestlaufzeit von max. 24 Monaten bereits abgelaufen ist und die dann stillschweigend verlaengert wurden. Es gilt also nicht auch schon waehrend der vereinbarten Erstlaufzeit von maximal 24 Monaten und auch nicht nach einer aktiv vereinbarten Vertragsverlaengerung.

Heisenberg02 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 07:38

Danke😊

Die Mindestlaufzeit ist weiterhin gültig.

Passt nicht. Also musst bis Vertragsende warten. Oder Sonderkündigen

Heisenberg02 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 07:37

Was ist denn eine Sonderkündigung?

Also wie geht das?

RainTager  08.03.2022, 08:10
@Heisenberg02

Wenn die Datenrate zu gering ist, oder gar kein Netz hast. Somit der Anbieter nicht den vereinbarten Sachen nachkommt. Bei Festnetz ist es einfach zu sonderkündigen, aber bei Mobilfunk ist es schwer nachzuweisen

Das Gesetz gilt erst nach den zwei Jahren. Die meisten Verträge verlängern sich automatisch um ein Jahr. Das ist nicht zulässig. Da hast du dann eine Kündigungsfrist von einem Monat.