Handyvertrag kündigen neues Gesetz?
Also ich habe meinen Vertrag Anfang 2021 abgeschlossen ohne ein neues Handy und dieser Vertrag geht 2 Jahre lang das heißt ich kann ihn erst anfang 2023 künidgen das ist sehr spät gilt das neues Gesetz auch für meinen Vertrag denn ich 2021 abgeschlossen habe wäre gut das zu wissen?
Würde mich über hilfreiche antworten freuen
Danke im Vorraus
7 Antworten
Nach Ende der Mindestlaufzeit, kann der Vertrag monatlich gekündigt werden. Er darf sich nicht mehr automatisch um ein oder zwei Jahre verlängern.
Die Mindestlaufzeit ist nach wie vor rechtens und gilt meines Wissens für bestehende und neue Verträge.
Die neue einmonatige Kuendigungsfrist gilt nur fuer Vertraege, deren Mindestlaufzeit von max. 24 Monaten bereits abgelaufen ist und die dann stillschweigend verlaengert wurden. Es gilt also nicht auch schon waehrend der vereinbarten Erstlaufzeit von maximal 24 Monaten und auch nicht nach einer aktiv vereinbarten Vertragsverlaengerung.
Danke😊
Die Mindestlaufzeit ist weiterhin gültig.
Passt nicht. Also musst bis Vertragsende warten. Oder Sonderkündigen
Wenn die Datenrate zu gering ist, oder gar kein Netz hast. Somit der Anbieter nicht den vereinbarten Sachen nachkommt. Bei Festnetz ist es einfach zu sonderkündigen, aber bei Mobilfunk ist es schwer nachzuweisen
Das Gesetz gilt erst nach den zwei Jahren. Die meisten Verträge verlängern sich automatisch um ein Jahr. Das ist nicht zulässig. Da hast du dann eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Was ist denn eine Sonderkündigung?
Also wie geht das?