Hallo,
ich habe eine Frage. Wegen Nichtzahlung wurde mein Vodafone Vertrag vorzeitig gekündigt, dieser läuft noch etwa 1 Jahr und Vodafone stelle mir die gesamte Grundgebühr für das noch kommende Jahr in Rechnung. Nun habe ich mich etwas informiert und das Gerichtsurteil aus dem Jahre 2012 gefunden, wobei der Kunde auf seinen Vertrag wegen Nichtzahlung gekündigt bekommen hatte:
"Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied mit Urteil von Anfang September 2012 (Urteil vom 05.09.2012 – Az.: 24 C 107/12), dass dem Telefonanbieter zwar für die Restlaufzeit ein Schadensersatzanspruch zusteht. Allerdings kann er nicht das gesamte Entgelt verlangen, sondern lediglich 50%. Die anderen 50% muss sich der Anbieter als ersparte Aufwendungen anrechnen lassen."
Das habe ich Vodafone so mitgeteilt und mich auf das entsprechende Gesetzesurteil berufen und Einspruch gegen die Forderung über knapp 220€ eingelegt, sodass ich nur die Ihnen zustehenden 50% zahlen werde. Von Vodafone bekam ich heute folgende Antwort:
"SIe geben an, dass nur 50% des geforderten Schadensersatz zu zahlen und berufen sich auf dem Urteil des Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg vom 05.09.2012 – Az.: 24 C 107/12.
Wie Ihnen bereits mitgeteilt, werden wir Schadenersatz geltend machen, weil der Vertrag von Ihrer Seite nicht erfüllt wurde. Berechnet wird der Schadenersatz aus der Summe der monatlichen Basis- bzw. Paketpreise bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit.
Der von Ihnen angegeben Urteilsspruch vom 05.09.2012 – Az.: 24 C 107/12 ist ein spezifisches Urteil eines einzelnen Sachverhalts und kann nicht auf jede Schadessersatzforderung angewandt werden. "
Nun meine Frage, was ist jetzt zu tun? Muss ich die komplette Rechnung zahlen, oder kann man es darauf ankommen lassen, evtl auf Kulanz hoffen, nachdem Vodafone merkt, dass sie damit nicht durch kommen? Oder bin ich damit sogar im Recht, da es dieses Urteil gab? Hat jemand ähnliche Erfahrung oder kennt sich besser mit der Gesetzeslage aus. Vielen Dank schon einmal im voraus!
Mfg
nickychen