Handy verkaufen?
Hallo,
ich habe ein Handy über Sparhandy.de gekauft mit Vertrag (S10).Natürlich habe ich die Rechnung und das Gerät an sich ist ungeöffnet.
Ich möchte das Handy weiterverkaufen per Ebaykleinanzeigen.
Der Käufer kommt es abholen. Er hat mich jetzt nach der Garantie gefragt. Wie sieht das mit der Garantie eines Handys aus bei einem abgeschlossenen Vertrag?
4 Antworten
Wenn der Vertrag noch läuft, du das Handy also monatlich abbezahlst darfst du es rein rechtlich nicht weiterverkaufen, weil es noch nicht dein Eigentum ist. Dein Eigentum ist es erst, wenn du das Handy + Subvention vollständig abbezahlt hast.
Grade im Garantiefall wird das unnötig kompliziert. Lass es lieber einfach.
Garantie und Gewährleistung sind nicht übertragbar. Wenn mit dem Gerät was ist, muss sich der Käufer an dich wenden und du musst die Garantieansprüche durchsetzen.
Aus Kulanz ist das bei Reparaturen aber durchaus möglich das der Käufer das ganze veranlassen kann, daher gibst du ihm die Rechnung mit. Für Umtausch oder Wandelung muß das ganze aber definitiv über deinen Namen laufen.
Die Herstellergarantie wird automatisch übertragen, wenn das Produkt an eine andere Person verkauft wird. Dies gilt auch bei Verkäufen über Ebay und sonstigen Plattformen. Damit der neue Käufer seine Rechte gegenüber dem Hersteller geltend machen kann, benötigt er allerdings die Garantieunterlagen.
Ich hoffe du hast geprüft, ob das Handy schon dir gehört oder erst, wenn alle Raten abbezahlt sind
Gewährleistung besteht nur zwischen dem Shop und dir
Garantie ist eh freiwillig und im Prinzip auch nur zwischen dem Hersteller und dir.
Wenn er Glück hat, kann er die Garantie nutzen.. Wenn nicht, dann nicht..
Der Käufer braucht die Rechnung um Garantieansprüche geltend machen zu können, auch der Lieferschein reicht da bei Vertrags Handys aus. Im Gewährleistungsfall müsstest Du dann diese über den Anbieter abwickeln da Du der Vertragspartner in den Fall bist, das ist dann nicht übertragbar.