Kann man mich von der Schule verweisen für das?
Ich habe vorher einen kurzen Moment mein Handy im Unterricht benutzt. Es wurde eingezogen und wir sind zum Schulleiter weil ich es wieder wollte. Nach längerer Diskussion hat dieser dann gesagt ich kann nachhause gehen und zu einer bestimmten Uhrzeit wiederkommen und es abholen. Als ich zur Vordertür hinausgegangen bin habe ich diese mit dem Fuß geöffnet, aber NICHT aggressiv kaputt gemacht oder ähnliches. Einfach mit dem fuß aufgedrückt. Der Hausmeister hat mich daraufhin angeschrien ich solle zum Schulleiter mit ihm. Bin dann aber nachhause gegangen. Ich bin erst seit kurzem auf der Schule und davor hab ich nie gegen irgendwas verstoßen. Darf bzw wird der Schulleiter mich jetzt verweisen?? Ich fände das sehr lächerlich bzw unnötig. Aber kennt sich jemand damit aus und kann mir helfen?
Und darf mir der Lehrer/ die Lehrerin überhaupt mein Handy gegen meinen Willen entziehen?
6 Antworten
Eine Verweisung von der Schule wird es dafür nicht geben, aber vermutlich eine Ermahnung und möglicherweise Erziehungsmaßnahmen.
Wenn du dich gegenüber öffentlichem Eigentum wie ein Asi verhältst, wären Erziehungsmaßnahmen durchaus angemessen.
Statt großfressig und egomanisch dein Asiverhalten schönzuschwafeln, würde dir etwas Selbstkritik und eine Entschuldigung beim Hausmeister definitiv weiterhelfen...
Du bist nicht alleine auf der Welt, aber offensichtlich egozentriert und eben jemand, der sich nicht sozial zu bewegen weiß. Türen macht man nicht mit den Füßen auf, mit denen man womöglich unlängst noch durch Hundescheiße gelaufen ist. Punkt. Wer das nicht kapiert und auf seine Egomanie beharrt, muss halt systematisch und konsequent erzogen werden, bis er es kapiert.
Bundesland? In ein paar Ländern ist diese Wegnahme im Schulgesetz geregelt, ansonsten regelmäßig in Schulordnungen.
Tenor: ja, es darf dir gegen deinen Willen entzogen werden, muss aber nach dem Unterricht an dich oder deine Erziehungsberechtigten herausgegeben werden.
Danke;)
Badenwürttemberg:)
Das Handy darf dir weggenommen werden bis zum Unterrichtsschluss. Es darf sogar gesagt werden, dass es die Erziehungsberechtigten abholen sollen.
Einen Verweis wird es dafür wohl nicht geben. Aber....gepunktet hast du als neuer Schüler definitiv nicht.
Türen öffnet man übrigens immer noch mit den Händen.
Nicht gut, Yoshii. Da kommt in wenigen Stunden einiges zusammen:
- Du nutzt widerrechtlich das Handy im Unterricht.
- Du zeigst dich beim Schulleiter nicht einsichtig, sondern führst eine "längere Diskussion".
- Du tritts (sanft?) gegen Türen.
- Du widersetzt dich der Aufforderung des Hausmeisters, mit zum Direktor zu kommen.
Ich gehe davon aus, dass du wegen der Abnahme deines Handys stinksauer warst. Und ich fürchte, das hat man dir sehr stark angemerkt. Wahrscheinlich schon im Unterricht.
Besonders zuvorkommend und höflich wirst du dich weder gegenüber der konfiszierenden Lehrkraft noch gegenüber dem Direktor oder dem Hausmeister gezeigt haben.
Ganz ehrlich: Ich würde dich, wenn du dich öfter so verhältst, ungern unterrichten. Derlei ist wahnsinnig mühsam und ermüdend.
Aber: Einen Verweis von der Schule wird es wegen der hier geschilderten Vorkommnisse nicht geben, sofern du dir bisher nichts hast zuschuldenkommen lassen.
(Vielleicht bist du sonst ein echt netter Kerl. Aber das, was du hier schilderst, is für Schulmitarbeiter wirklich nur nervig und mühsam.)
Nein, dafür ist der Tatbestand zu niedrig.
Aber ganz ehrlich, warum muss das vor dem Hausmeister sein..?
Mache das auch wenn ich sauer bin aber nur wenn ich sicher bin das keiner zuschaut..
Offensichtlich verstehst du unter "Asi verhalten" und "mit dem fuß aufmachen" etwas anderes als ich. Aber heutzutage gibts wohl keine ecke im Internet mehr wo man normale Fragen stellen kann ohne gleich in jeder Hinsicht kritisiert zu werden. Lass dass doch mein Problem sein wenn ich Türen aus spass gerne mit dem fuß aufmache. Das hat noch nie jemandem geschadet außer vielleicht dir