Handwerker hat in die Wasserleitung gebohrt?
Guten Tag,
mein Schwager hat sich einen Duschvorhang bohren lassen im Bad. Der Handwerker verlangte dafür 40 Euro. Er war von Ebay Kleinanzeigen. Er ist sehr sehr nett.
Er bohrte aber in eine Wasserleitung und möchte nun nicht für den Schaden aufkommen. Er sagt am Telefon die ganze Zeit wie leid es ihm tut und das er meinem Schwager einen gefallen getan hätte. Der Handwerker möchte einfach nicht zahlen und weint sogar am Telefon.
Der Schaden ist so ca. bei 230 Euro. Man hat seine Adresse und seine Telefonnummer. Soweit ich weiss, hat der Schwager dem Handwerker das Geld gegeben ohne Unterschrift oder Rechnung. Tja, Pech würde ich sagen, aber was sagt ihr dazu? Ist da ein "Belangen" möglich?
7 Antworten
Er war von Ebay Kleinanzeigen
Soweit ich weiss, hat der Schwager dem Handwerker das Geld gegeben ohne Unterschrift oder Rechnung
Keine Rechnung, keine Arbeit, die arbeit ist nie erfolgt wie wollt Ihr das nachweisen??? Ihr sagt ja, er sagt Nein
Plöd gelaufen
Tja, so etwas passiert bei Schwarzarbeit. Beim nächsten mal den Handwerker nicht bei ebay, sondern in Form eines seriösen Betriebes in der Nähe suchen und finden. Ebenso auf Schwarzarbeit verzichten, das schafft genau solche Probleme wie hier.
Würde es offiziell mit Rechnung gemacht muss er für den Schaden aufkommen.hat er das aus Gefälligkeit gemacht, nicht
Bei einem Zivilprozess bezüglich des Schadensersatzes kommt die Schwarzarbeit zwangsläufig raus. Damit ist aber nicht nur der Handwerker sondern auch der Auftraggeber selber "am Arsch". Ob er das wegen 230€ in Kauf nehmen will?
Ich bezweifle, das der Handwerker es soweit kommen lassen wird. Er muß auch nicht direkt zum Gericht gehen, sondern soll nur ein wenig Druck machen.
Ich bezweifle, das der Handwerker es soweit kommen lassen wird.
Aber nur wenn er geistig beschränkt ist. Ansonsten sitzt er das aus, denn der Auftraggeber hat NICHTS gegen ihn in der Hand.
Naja, was soll denn dem Auftraggeber passieren, er gibt 40,- als Ausgabe in der nächsten Steuererklärung an und ist somit aus dem Schneider. Der Handwerker hingegen darf sich dann auf eine intensive Steuerprüfung freuen, die wohl sein Geschäftsmodell "Schwarzarbeit über ebay" ziemlich schnell beenden dürfte. Hinzu kommt dann in der Regel noch eine saftige Steuernachzahlung die 200,_ EUR bei weitem übersteigen dürfte.
Er würde sich also besser stellen die Kosten von ein paar hundert Euro zu übernehmen.
er gibt 40,- als Ausgabe in der nächsten Steuererklärung an und ist somit aus dem Schneider.
Ähm...mit Sicherheit nicht. Oder kann er dann auf einmal eine Rechnung vorlegen?
Stichwort: Selbstanzeige, was meinst du wie hellhörig das Finanzamt wird, wenn da irgendwelche Belege fehlen.
Also sind wir nun doch wieder da angekommen wo sich der Auftraggeber selbst in die Pfanne haut. Wenn es ihm das Wert ist, kann er das natürlich machen, das habe ich nie bestritten. Ich habe nur in Frage gestellt ob er das wegen 230€ wirklich in Kauf nehmen will. Diese Frage muss er für sich selbst beantworten.
Fakt ist: Der Autraggeber wird seine Kohle nicht bekomme ohne selbst Konsequenzen tragen zu müssen (wenn der Handwerker kein totaler Depp ist). Nun muss er abwägen ob sich das für ihn "lohnt".
Welche Konsequenzen sollen das denn sein? Er hat keine Steuern hinterzogen.
Er hat Schwarzarbeit in Auftrag gegeben...
Was erstmal zu beweisen wäre. Er hat lediglich einen Handwerker beauftragt, der sich dann weigerte eine Rechnung auszustellen. Wenn er das Ganze jetzt als Barzahlung ordnungsgemäß verbucht, liegt auf seiner Seite kein Fehlverhalten vor.
Na klar, bei der Story war der Auftraggeber natürlich völlig unschuldig...wers glaubt.
Ob das irgendwer glaubt ist egal, solange sich nicht das Gegenteil beweisen läßt.
Ich habe vergessen hinzuzufügen, dass mein Schwager Asperger Autist ist. Danke für eure Antworten.
Das Fehlen sämtlicher Unterlagen ist doch wohl Beweis genug. Oder ist er auch noch ein derart gutgläubiger Bürger, dass er sogar auf das Ausstellen einer Quittung verzichtet hat? Da muss er sich schon ne bessere Ausrede einfallen lassen.
Wir drehen uns aber im Kreis. Wenn der Auftraggeber der Meinung ist, dass ihm hier kein Ungemach droht, dann kann er natürlich das Mahnverfahren einleiten und dann klagen.
Soweit ich weiss, hat der Schwager dem Handwerker das Geld gegeben ohne Unterschrift oder Rechnung.
Somit ist es Schwarzarbeit.
Aufjedenfall Anzeige wegen Schwarzarbeit. Dann muss er auch für den Schaden aufkommen.
Ähm der Schwager hat dann aber auch Probleme, denn er hat die Schwarzarbeit ja wissentlich in Anspruch genommen.
anzeigen ??? jawohl.. und dann selbst drankommen weil er Schwarzarbeit wissentlich in Kauf genommen hat.. prima Idee.. NICHT
Die selbst Anzeige kostet ihm aber weniger als wenn er den Wasserschaden bezahlt.
Woher willst du das wissen?
Aufkommen muß er für den verursachten Schaden (Verursacherprinzip). Das Arbeiten "unter der Hand" ist eine ganz andere Sache, die möglicherweise von anderer Stelle auch noch mal in diesem Zusammenhang genauer beleuchtet wird.
Möglicherweise muß man diesen "Handwerker" noch mal auf die Folgen eines möglichen Prozesses hinweisen (Stichwort Finanzamt). Dann dürfte er die 230,- EUR für den Schaden ziemlich schnell zu zahlen bereit sein.