Beim Bohren die Stromleitung beschädigt. Wer zahlt?

7 Antworten

Ich gehe da von einem Haftpflichtschaden aus. Denn wenn ich als Mieter das Eigentum des Vermieters schädige, bin ich haftbar. Da hilft mir auch nicht der Hinweis auf ein diagonal verlegtes Kabel, denn das war aus Material- und Kostengründen insbesondere nach dem WK II "üblich". Die Versicherung zahlt natürlich nur, wenn ich nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt habe. Aber Sie haben doch sicherlich vorher mit einem Metallsucher die Stelle überprüft und sind nur beim Bohren abgerutscht!!??!!

JorgH 
Beitragsersteller
 21.07.2009, 14:44

Natürlich habe ich vorher überprüft und bin dann ausgerutscht :-)! Danke der Schaden ist aber gar nicht so schlimm. der Elektriker war gerade da und hat schon alles beseitigt. Dem Vermieter ist das auch klar gewesen, dass so keine Leitung verlegt werden darf. Kann denn endlich meine Haftpflicht in Anspruch nehmen, wofür habe ich denn so lange eingezahlt :-))

Natürlich der Veruracher bzw, seine Versicherung.

Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Mieters oder er selbst, wenn er eben sparen möchte und keine hat, eigentlich ganz einfach. Schön, daß der Schutz wenigstens funktioniert hat. Die Leitungen müssen aber geprüft werden (E-Check).

Viel Glück.

Du trägst die Kosten als Verursacher. Besorge Dir einen Metalldetektor, der neben Strom- auch Wasserleitungen (Heizung, Bad & Küche) anzeigt (Bsp. Baumarkt).

Deine Haftpflicht kommt dafür auf, ansonsten Du selbst. Oder Gutachter kommen lassen, den musst aber (erstmal) selbst bezahlen.