Hallo zusammen. Ich bitte um schnelle Antwort! Ich habe bei Ebay Goldbarren mit Kupferkerne verkauft. Habe diese auch immer soweit gekenntzeichnet.....?

7 Antworten

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Wie du selbst schreibst, hast du in der Artikelbeshreibung darauf hingewiesen, dass es ein Imitat ist. Ich weiß natürlich nicht, wie die Beschreibung im Detail aussieht.

Es gibt zwei Betrachtungsweisen:

Die strafrechtliche Sichtweise, hiermit hat die Kripo zu tun. Sie wird nach einer Anzeige vermutlich wegen Betruges ermitteln. Allerdings dürfte sie das schon schnell wieder einstellen (bzw. der Staatsanwalt stellt die Ermittlung ein), weil sie bei deiner Artikelbeschreibung ja direkt darauf stoßen, dass du keine Tatsachen vortäuschst und somit keinen Betrug begehst. Selbst wenn jemand dachte, du würdest ihn wirklich betrügen wollen, dann könnte dir bei deiner Artikelbeschreibung niemand Vorsatz nachweisen - du hast schließlich ausdrücklich erwähnt, dass es sich um ein Imitat handelt und du niemals einen falschen Goldbarren für einen echten verkaufen wolltest.

Die zweite Betrachtungsweise ist die zivilrechtliche. Hier geht es nicht um Straftaten, sondern möglicherweise um Schadensersatz. Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen (oder auch mehrere), bei dem du dich verpflichtet hast, einen Goldbarren mit Kupferkern zu verkaufen. Zu dem Kaufvertrag gehört natürlich auch die Artikelbeschreibung, aus der der Käufer (wie ich vermute) klar erkennen konnte, um was es konkret geht. Entscheidend ist immer, was ein objektiver Dritter aus deinem Angebot verstehen konnte. Wenn man ganz objektiv dein Angebot samt Artikelbeschreibung durchliest, zu welchem Schluss kommt man dann? Wenn man zu dem Schluss kommt, dass du offensichtlich ein Imitat verkaufst, ist alles gut. Dann kann auch keiner den Vertrag (bzw. seine Willenserklärung, dass er den Barren kauft) wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Sollte es also so sein, dass die Artikelbeschreibung eindeutig ist, dann hast du nichts zu befürchten. Auch eine Artikelbezeichnung oder Überschrift, in der du das Ding "Goldbarren mit Kupferkern" bezeichnest, ist irrelevant, denn jeder Käufer muss die Artikelbeschreibung lesen, bevor er etwas kauft. Wer das nicht macht und denkt, er kaufe einen echten Goldbarren (vor allem zu einem wahrscheinlich sehr sehr geringen Preis für einen echten Barren), der hat Pech gehabt.

Und die Drohung mit der Kripo soll wahrscheinlich nur dazu dienen, dir Angst zu machen, damit du vllt. ein Angebot, das dir dieses Mitglied machen will, um günstiger an deine Produkte zu kommen, annimmst. Falls die Polizei wirklich eingeschaltet ist, kannst du sogar Anzeige gegen dieses Mitglied wegen Falscher Verdächtigung, § 164 StGB, erstattet:

"Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von
Anzeigen zuständigen Amtsträger [...] wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Diesen Paragraphen könntest du dem Mitglied jedenfalls entgegenhalten, um ihm deinerseits Angst zu machen, damit er die völlig haltlose Anzeige zurückzieht und der Polizei die Wahrheit berichtet. Aber drohe ihm nicht, das könnte als Nötigung ausgelegt werden.

Schwierige Frage! Hilfreich wäre es, wenn wir das Angebot sehen könnten. 

Wenn du einen "Goldbarren mit Kupferkern" verkaufst, muss der Barren in jedem Fall zu einem wesentlichen Teil aus Gold bestehen, denn sonst ist es kein Goldbarren mit Kupferkern sondern ein Kupferbarren mit Goldbeschichtung. 

Hast du tatsächlich einen Kupferbarren mit Goldbeschichtung als Goldbarren mit Kupferkern angeboten, ist das in meinen Augen Betrug, denn mit dem Wort Goldbarren erweckst du den Anschein, dass in diesem Barren nennenswerte Mengen Gold stecken, was ja bekanntlich sehr wertvoll ist. Entscheidend ist die Frage, ob deine Überschrift und die Artikelbeschreibung stimmig sind und ob sie bei einem Interessenten den Eindruck erwecken, er würde hier tatsächlich Gold kaufen.

Ein Käufer könnte sogar auf die Idee kommen, von dir entweder einen echten Goldbarren oder Schadensersatz zu verlangen. 

Daher solltest du auf das Wort Goldbarren verzichten oder es als Goldbarren-Imitat bezeichnen. 

Wenn du nicht vorbestraft bist gar nicht. Hast du ja gekennzeichnet. Also. 

vielleicht hat er einen echten bekommen.

Nein, abwarten. Vermutlich passiert nichts.Dokumentier deine Inserate.

HalliGalli74 
Beitragsersteller
 06.01.2016, 20:24

Er hat keinen Barren bekommen, da er den Kauf abgebrochen hat. Ich hoffe das nicht passiert. Hab richtig Angst.

bartman76  07.01.2016, 16:29
@HalliGalli74

Also anhand deiner Beschreibung zu urteilen, würde ich mir da keine Sorgen machen.

Wenn er den Kauf abgebrochen hat, muss es für ihn ja ersichtlich gewesen sein, dass er nicht auf das geboten hat, was er eigentlich haben wollte. Was sollen das dann für falsche Tatsachen gewesen sein?

Gerade eben hat mich ein Mitglieder von Ebay angeschrieben,

höchstens ein User, aber nicht Ebay selbst. Da würde ich mir keine grossen Gedanken machen sofern du alles richtig beschrieben und auch eingestellt hast.

HalliGalli74 
Beitragsersteller
 06.01.2016, 20:26

Ja ich meinte ein Mitglied.

Ich habe nach meines erachtens alles richtig beschrieben und auch darauf hingewießen das es sich um ein Imitat handelt!

Mir macht die Kripo Angst.