Darf Kripo bei der Hausdurchsuchung, Gegenstände Beschlagnahme auch wenn man ein 100% Alibi hat?

14 Antworten

Wenn ein Verdacht besteht, dann dürfen sie auch "Beweise" konfiszieren.

Nur weil du im Krankenhaus warst ist ja noch nicht 100% ausgeschlossen, dass nicht jemand deinen PC für diese Betrügerein missbraucht hat.

Ich muss noch sagen das ich nichts mit Kripo oder Gericht zu tun habe. Bei meinen Mann sieht das anders aus. Der ist da bekannt.

Da stellt sich die Frage, warum du noch bei dem Herren bleibst? Jetzt wird sich höcht wahrscheinlich herausstellen, das er für die Geschichte verantwortlich ist. Er nutzt dich augenscheinlich in allen Belangen aus.

Es ist aber dein Anschluss, Du bist erst mal verantwortlich und verdächtig. Du kannst beweisen, das Du im Krankenhaus warst. Die Durchsuchung soll sicher stellen, das die Verkäufe in der Zeit doch über deinen Anschluss getätigt wurden. Also kommt nur noch eine Person in Frage, dein Göttergatte, sofern keine Kinder oder weitere Personen im Haushalt leben.

Die Beamten sind nicht frech, sondern gehen hart und bestimmt bei einer solchen Durchsuchung vor. Das sie nicht zum Kaffee trinken kommen, kannst Du dir bestimmt vorstellen.

Von wem hast Du denn dein neues Handy erhalten?

sonnenfee 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 08:05

Mein Handy habe ich von meinen Sohn bekommen. Ich bin seit 1986 mit den Herrn verheiratet und habe 25 Jahre lang die Hölle auf Erden erlebt. Die letzten 7 gingen es war jedenfalls Ruhe. Ich habe durch meinen Mann alles verloren meine Kinder meine sozialen Kontakte. Eben alles. War 5jahre in psychiatrischer Behandlung um das ganze aufzuarbeiten und habe einfach gedacht das ich jetzt Ruhe habe. Ich bin 65 Jahre alt und gesundheitlich ein Wrack habe copd und Pflegestufe 2 Arthrose in sämtlichen gelenkten. Wo also soll ich noch hin ?

ZuumZuum  04.10.2018, 08:13
@sonnenfee

Wo also soll ich noch hin ?

Ins Frauenhaus? Es gibt reichlich Einrichtungen wo man dir die Hilfe zukommen läßt, die Du benötigst. Aber ich würde mit Sicherheit nicht für diesen Tyrannen in den Knast gehen, so das er sich ein tolles Restleben machen kann. Wach mal auf, nach 25 Jahren wird es wohl langsam Zeit!!!

Laß dir von deinem Sohn eine Rechnung oder Kaufbeleg für das Handy geben.

Margita1881  04.10.2018, 12:25
@sonnenfee

und habe 25 Jahre lang die Hölle auf Erden erlebt.

das tut mir sehr leid für Dich. Vielleicht kann Dir von einer sozialen Einrichtung in Deiner Stadt geholfen werden. Du hast IT, bitte informiere Dich; ich hoffe es gibt für Dich eine gute Lösung.

Es kann/soll ja nicht sein, dass Du die letzten Jahre Deines Lebens mit solch einem Mann verbringen musst.

heurekaforyou  05.10.2018, 05:23
@sonnenfee

Vor diesem Hintergrund muss man sich natürlich fragen, weshalb du deinen Mann nicht längst verlassen hast.

Das hättest du ja tun können - oder?

Und warum hast du deinen Mann nicht verlassen?

  1. Ja, wenn der Durchsuchungsbschluss von Dir bewohnte Räumlichkeiten betrifft.Die richtigen Rechtsmittel sind die folgenden:Die Beschwerde gemäß § 304 ff. StPO ist das richtige Rechtsmittel gegen alle rechtswidrigen Beschlüsse des Richters, also gegen willkürliche, unverhältnismäßige und ungenaue Hausdurchsuchungsbefehle des Richters sowie gegen die richterliche Bestätigung einer Beschlagnahme.
  2. Die Beschwerde ist bei dem Gericht einzulegen, das den Hausdurchsuchungsbefehl oder die Beschlagnahmebestätigung erlassen hat. Meist ist dies das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen. Eine Frist ist hier nicht einhalten. Kosten entstehen nicht.
  3. Der Antrag auf richterliche Entscheidung gemäß § 98 II StPO ist das richtige Rechtsmittel gegen rechtswidrige Beschlagnahmen, aber auch gegen Hausdurchsuchungen, die nicht vom Richter angeordnet worden sind und gegen die Art und Weise von Hausdurchsuchungen, die nicht vom Richter angeordnet wurden und die noch nicht beendet worden sind.
  4. Der Antrag ist bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen, einzulegen. Eine Frist ist hier nicht einzuhalten. Kosten entstehen nicht.
  5. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 23 EGGVG ist das richtige Rechtsmittel gegen alle Rechtsverstöße, die die Art und Weise einer Hausdurchsuchung betreffen, die nicht vom Richter angeordnet worden ist und die beendet sind.
  6. Der Antrag ist innerhalb eines Monats bei dem Oberlandesgericht einzulegen, in dessen Bezirk Sie wohnen. Es muß ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Es fallen Gerichtskosten an, die bis zu mehreren hundert Euro betragen können.
  7. Die Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 ff. BVerfGG ist das richtige Rechtsmittel gegen alle ablehnenden Entscheidungen und Beschlüsse der Gerichte aufgrund Ihrer Beschwerde oder Ihres Antrages auf gerichtliche Entscheidung. Die Verfassungsbeschwerde ist beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen, und zwar innerhalb eines Monats nach Zustellung des ablehnenden Beschlusses. Es fallen keine Gerichtskosten an.
  8. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist das richtige Mittel gegen alle Rechtsverstöße. Sie ist bei dem Vorgesetzten der Beamten einzulegen, die die Hausdurchsuchung vorgenommen haben. Eine Frist ist hier nicht einzuhalten. Kosten entstehen nicht.
  9. Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs ist das richtige Mittel bei schwerwiegenden Rechtsverstößen. Sie ist bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht einzulegen. in dessen Bezirk Sie wohnen. Eine Frist ist nicht einzuhalten. Kosten entstehen nicht.
  10. Das Erstatten einer Strafanzeige sollte aber sorgfältig überlegt werden, weil das wahrheitswidrige Erstatten einer Strafanzeige eine strafbare Verdächtigung gemäß § 164 StGB darstellt.
  11. https://rechtsanwaeltin-pahl.de/haeufige_fragen/strafprozessrecht/rechtsmittel_gegen_hausdurchsuchung.html
Woher ich das weiß:Recherche
RobertLiebling  04.10.2018, 08:10

Wie kommst Du auf die Idee, dass hier kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorgelegen hat? Und wie soll ein Laie beurteilen können, ob der Durchsuchungsbeschluss "willkürlich, unverhältnismäßig und ungenau" ist/war? 

Extrapilot352  04.10.2018, 07:38

Das nützt nüscht.

Die Bemerkung des Beamten zu Deinem Handy ist wohl daneben, jedoch aus der Gesamtsituation verständlich. Dein Sohn wird nachweisen können, falls notwendig, woher er das Handy hat.

Da Dein

Wie aus Deinen Kommentaren zu ersehen ist, dürfte Dein Mann der Verdächtige sein. Und da Ihr - leider - immer noch zusammenlebt, trifft es Dich in der gemeinsamen Wohnung. Das geht wohl kaum gegen Dich. Ich bin der Meinung, dass Du einen Anwalt brauchst.

Jetzt zu Deinen weiteren Kommentaren: Auch wenn du krank bist und warst. Warum bist Du noch mit diesem Mann zusammen? Du bist 65 Jahre, also einige Jahre jünger als ich. Warum um alles in der Welt hast Du diese Ehe ertragen?. Du bist seit 1986 verheiratet. Da gab es schon lange Frauenhäuser. "Die Hölle auf Erden" braucht keine Frau zu erdulden, Kinder aus dieser Ehe auch nicht.

Sprich mit Deinen Kindern, damit Dir diese jetzt bei Deinem Umzug in ein Frauenhaus helfen, sofern sie keine Möglichkeit haben, Dich vorübergehend aufzunehmen. Ich gehe davon aus, dass Deine Kinder, wenn Du jetzt in die Pötte kommst, d.h. aus dieser Ehe herausgehst, Dir jede Unterstützung, zu der sie möglich sind, geben.

Und da Du einen Anwalt brauchst, suche gleich einen, der nicht nur Strafrecht bearbeitet sondern sich auch im Sozialrecht und Scheidungsrecht auskennt bzw. arbeitet. Sozialrecht deshalb, weil ich nicht weiss, welche Unterstützung finanzieller Art Dir zusteht.

Und schreibe dir ganz dick hinter die Ohren: Dieser Mann - nie wieder, es reicht.

Solltest Du ein eigenes Bankkonto haben, entziehe Deinem Mann die Vollmacht.

Also da musst du schon etwas deutlicher werden!

Niemand beschuldigt dich einer Straftat - weil du am 17.Januar etwas über eBay Kleinanzeigen verkauft hast.

Selbst wenn jemand etwas verkauft und anschließend nicht liefert, handelt es sich zunächst einmal um zivilrechtliche Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner.

Bevor ich jetzt lange auf Einzelheiten eingehe und dir erkläre, was so jedenfalls nicht abgelaufen sein kann, würde ich dich fragen wollen, ob du einen richterlichen Beschluss über die Durchsuchung erhalten hast.

Wie so ein Beschluss aussieht und welche Angaben zum Tatverdacht dieser Beschluss enthalten muss siehst du hier:

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/2f/Durchsuchungsbeschluss_02.pdf

Das was du bisher geschrieben hast, reicht jedenfalls nicht aus.

Und natürlich rechtfertigt die Angabe deiner Bankverbindung auf eBay Kleinanzeigen nicht die Beschlagnahme deines Rechners!

Wann war die Haussuchung?

Warum hast du nicht längst einen Rechtsanwalt eingeschaltet? - Schließlich wirst du einer schweren Straftat beschuldigt.

Gewerbsmäßiger Betrug müsste die Anklage schon lauten um ein solches Verfahren in Gang zu bringen.

Aber auch das muss in dem Beschluss stehen.