Hallo. Vor zwei Tagen wurde mein Auto beschädigt. Mein Auto stand am Parkplatz(ich war arbeiten) und eine Arbeitskollegin ist mir reingefahren. Was nun?
8 Antworten
Hat Deine Kollegin gestanden, dass sie den Unfall, wie auch immer er verlief, verursacht hat? Wenn ja, muss sie das umgehend ihrer Autoversicherung melden.
Hat sie das nicht getan, lasse sie unterschreiben, dass sie es verursacht hat! Das ist wichtig. Wenn nicht, und Du genau weißt, dass sie es war, zeige sie umgehend bei der Polizei an! Vielleicht gibt es auch einen Zeugen dafür, was natürlich ideal wäre.
Lasse Dir ihre Personalien geben, schreibe ihre Autonummer auf, damit Du was gegen sie in der Hand hast!
Lasse Dich nicht vertrösten, wenn sie sich dumm stellt. Sie ist dafür verantwortlich, und Du musst dafür sorgen, dass sie oder ihre Versicherung für den Schaden aufkommt!
Meine eigene Kfz-Versicherung rief ich auch mal bei einem Schaden an, den ein Anderer verursacht hatte.
Man sagte mir, dass ich nicht meine Versicherung benachrichtigen muss, sondern nur der Verursacher seine eigene.
Da SIE ja schuld war, muss wohl auch SIE den Gutachter bezahlen, meine ich jedenfalls. Frage mal bei so einem Gutachter (Branchenbuch) oder Deiner eigenen Versicherung deswegen an. Die sagen es Dir genau!
Nun bezahlt Deine Kollegin den Schaden aus eigener Tasche, oder gibt Dir ihre Versicherungsdaten.
Damit gehst Du zur Werkstatt, lässt den Schaden reparieren und die Versicherung rechnet mit der Werkstatt an, nachdem die Kollegin der Versicherung den Zwischenfall gemeldet hat.
Die Versicherung von der Arbeitskollegin hat mich schon angerufen nur konnte ich nicht dran gehen weil ich arbeiten war. Muss ich nicht erstmal einen Gutachter mein auto durchchecken lassen und dann mit der verischerung reden ?
Nein. Du bist der Geschädigte und bringst Dein Auto in die Werkstatt. Dort unterschreibt Du eine Abrtittserkärung und die Werkstatt regelt auch das mit dem Gutachter.
Nach einem unverschuldeten Unfall - einem Haftpflichtschaden - musst du als Geschädigte(r) deinen Schaden beziffern. Das geschieht durch ein Gutachten eines von dir beauftragten Kfz-Sachverständigen oder eine Schadenskalkulation, evtl. auch über einen Kostenvoranschlag.
- Liegt der Schaden nach deiner Vermutung über 715 €, dann liegt kein Bagatellschaden vor. Das gleiche gilt auch wenn du den Verdacht auf weitere verborgene Schäden hast. In diesem Fall darfst du direkt selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachten beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten gehören zum Schaden und sind von der Verursacherin bzw. ihrer Versicherung zu tragen.
Du hast als Geschädigter zunächst einmal das Recht selber zu bestimmen welcher Kfz-Sachverständige Deines Vertrauens das Fahrzeug besichtigt und das Gutachten erstellt. Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht.
- Hast du bei einem alten Fahrzeug bei einem Schaden unter 715 € den Verdacht auf einen wirtschaftlichen Totalschaden, dann benötigst du ebenfalls ein Gutachten zur Abrechnung.
Wenn bei dir ein Bagatellschaden vorliegt, dann kann dir der von dir beauftragte Sachverständige auch (nur) ein Kurzgutachten bzw. Schadenskalkulation erstellen. Deren Kosten sind deutlich geringer als die eines Gutachtens aber auch inhaltlich deutlich geringer, auch die dafür anfallenden Kosten gehören zum Schaden und müssen dir erstattet werden. Hingegen werden die Kosten eines Kostenvoranschlags oft nicht gezahlt, da diese bei Beauftragung wieder gut geschrieben werden.
Die Daten des Verursachers legst du bei deinem Sachverständigen vor. Anhand des Kennzeichens des Verursachers kann dein Sachverständiger dann abfragen wo dieser versichert ist. Wenn du ihm eine Abtretung in Höhe des Gutachtenhonorrares unterschreibst, dann brauchst du auch nicht in Vorkasse zu treten.
Dann solltest du dir Gedanken machen, ob du die weitere Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung selber vornehmen willst oder direkt einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht damit beauftragst.
Sofort der Versicherung melden.
Eigentlich hätte die Polizei den Unfall aufnehmen müssen.
Den Unfallbericht würde die Versicherung gerne sehen um entscheiden umd regulieren zu können.
So könnte es Probleme geben.
Wie hoch ist der Schaden?
Bei einem reinen Blechschaden auf dem Parkplatz muss man keineswegs die Polizei hinzu ziehen. Die hat Arbeit genug
Die Arbeitskollegin muss das ihrer Versicherung melden,diese zahlt dann. LG gadus
Jap sie hat gestanden. Muss ich da auch meiner Versicherung das Melden oder wie läuft das ab. ? bin planlos bei der sache :D Ich weiß das ich einen Gutachter brauche. :O