Hallo. Meine Frage: Kann ein Rechtsanwalt, der angezeigt wurde, in seiner eigenen Sache Akteneinsicht verlangen?
Normalerweise erhält ein Anwalt für seinen Mandanten Einsicht in die Ermittlungsakten. Was aber ist, wenn der Beschuldigte selber Anwalt ist?
3 Antworten
Die Akteneinsicht betrifft in erster Linie den Verteidiger des Beschuldigten. da ist es egal, welchen Beruf der Beschuldigte ausübt.
Unter Umständen kann aber auch der Beschuldigte, der keinen Verteidiger hat, Akteneinsicht erhalten: § 147 (7) StPO
(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend
Solange kein Anwaltszwang herrscht, kann sich der Beschuldigte, der selbst Anwalt ist, natürlich selbst verteidigen. Aber: Wenn sein Spezialgebiet ein anderes ist, wird er sich eines Kollegen bedienen.
Dazu sagt der §147 StPO im Absatz 7:
Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. [...]
Somit darf jeder Beschuldigte auch ohne Verteidiger Akteneinsicht beantragen!
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich glaube, er kann Akteneinsicht in seine eigene Akte nehmen. Er vertritt sich dann sozusagen selbst, was ja - zumindest noch in unteren Instanzen - möglich ist.
Mich würde aber 'mal interessieren, weswegen du deinen Anwalt angezeigt hast?
Ups, das ist ja heftig. Aber Anwälte sind auch nur Menschen und es gibt "sone und solche". Ein Ermittlungsverfahren bedeutet aber noch nicht, dass tatsächlich Anklage erhoben wird. Es kann auch sein, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt oder per Strafbefehl beendet wird. Viel Glück!
Danke! Strafbefehl würde mir ja schon reichen, denn dann erfährt es auch die Anwaltskammer. Es ist aber wenigstens nicht direkt eingestellt worden!
Bisher noch nicht. Vermutlich sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Seinem Ansehen bei der Anwaltskammer schadet es mit Sicherheit, aber berufliche Konsequenzen wird es vermutlich für ihn nicht haben - es sei denn, es liegen noch andere Fälle vor.
Ich drücke dir die Daumen!
Das ist eine unendliche Geschichte .... Jedenfalls musste ich Strafantrag wegen Betrugs stellen, und die Staatsanwaltschaft sieht auch einen Anfangsverdacht und hat die Ermittlungen aufgenommen.