Hallo, ist eine Reisebuchung eines 17-jährigen gültig, wenn die Eltern keine schriftliche Erlaubnis erteilt haben. Würden Stornierungskosten anfallen?
8 Antworten
Du darfst schon im Rahmen deines Taschengeldes auch Reisen buchen, sofern du sofort bezahlst und nicht erst später. Aber ich glaube nicht, dass dies in deinem Fall überhaupt passierte und daher ist der Vertrag auch gar nicht gültig und wenn er ungültig ist, können auch keine Stornokosten anfallen
kommt auf den preis und das reiseziel an.
beim preis stichwort taschengeldparapgraph.
eien reise in deutschland , dessen preis im rahmen liegt, ist nichts zu sagen
"Hallo, ist eine Reisebuchung eines 17-jährigen gültig, wenn die Eltern keine schriftliche Erlaubnis erteilt haben"
Als Minderjährige kannst du überhaupt nicht alleine buchen, das müssen die Eltern gemacht haben (es sei denn du hast irgendwo ein falsches Geburtsdatum angegeben oder den Hinweis in den ABG nicht beachtet dass man volljährig sein muss. Entsprechend - nicht gültig.
"Würden Stornierungskosten anfallen?"
Natürlich, ist ja nicht Problem des Reiseveranstalters, da kommt man mit einem "meine Eltern habens nicht erlaubt" nicht wieder raus - Grundsätzlich sind solche Geschäfte zwar ohne Einwilligung nichtig oder anfechtbar ABER nicht wenn der Jugendliche vorsätzlich falsche Angaben macht oder die Eltern den Zugang zum Internet geschaffen haben.
Dann haben wir ja Glück. Der Veranstalter hat gewusst, dass 3/4 der Schüler minderjährig sind und besteht trotzdem auf eine gültige Buchung. Das ganze hat in einem Gymnasium stattgefunden.
Es geht um eine Abireise, bei der unter sehr merkwürdigen Umständen Adressen gesammelt worden sind. Angeblich verpflichtend für die Buchung. Auf Wunsch wurde uns die Liste zugeschickt. Dort steht: nur mit ERlaubnis der Eltern besteht eine gültige Reisebuchung. Aber die Veranstalter wollen nun Stornierungskosten.
Wenn der Vertragspartner Kenntnis Deines Alters (Geburtsdatum) und damit Deiner nicht vollen Geschäftsfähigkeit hat und es trotzdem akzeptiert, liegt das Risiko bei ihm. Hast Du dich als geschäftsfähig (volljährig) ausgegeben, hast Du den Vertrag erschlichen.
Bei Minderjährigen haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ohne Einwilligung der Eltern gehts höchstens aufs Klo und in die Küche.
Grundsätzlich kann man mit 17 sehr wohl Verträge abschliessen auch ohne Einwilligung der Eltern, wenn der 17-jährige dies selbst vom eigenen Geld bezahlt.
und sich sogar ein Tattoo ohne Zustimmung der Eltern stechen lassen.
Wieder falsch. Kannst ja mal eine Quelle angeben woher du solch wirre Behauptungen her hast. Kein seriöses Tattoostudio darf einen minderjährigen zuhacken. Falls es dies doch macht kann es angezeigt werden.
Na kommt da noch was? Ich glaube nicht. So wie ich dich kenne bleibt es immer bei unsachlichen, nicht fundierten, wirren Aussagen.
Grundsätzlich kann man mit 17 sehr wohl Verträge abschliessen auch ohne Einwilligung der Eltern, wenn der 17-jährige dies selbst vom eigenen Geld bezahlt.
In diesem Wortlaut ist das Blödsinn. Nur bestimmte Geschäfte dürfen Minderjährige (beschränkt geschäftsfähige) selbst tätigen. Alle anderen sind schwebend unwirksam bis zur Zustimmung der Eltern.
Ich habe es zwar gerade unten noch ergänzt aber egal.
Natürlich ist mein Wortlaut richtig und nicht Blödsinn.
Sie können kein Auto kaufen, können aber über ihre Taschengeld vollumfänglich entscheiden und sich sogar ein Tattoo ohne Zustimmung der Eltern stechen lassen.
War noch nicht fertig...
Bei Reisen ist es so, dass auch Jugendliche ihre Reise reservieren können am Ende brauchts aber eine Unterschrift der Eltern, denn dann greift eben wieder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das Reisebüro wird die Kohle zurückzahlen müssen.