Hallo Ihr da draussen, hoffe es kann mir einer helfen?
und zwar geht es darum das ich am 3.9.2018 auf einem privaten Parkplatz von der Barmer gek also krankenkasse in Hanau geparkt habe und es wird mir vorgeworfen von PARKWATCHER aus Stuttgart das ich überhaupt nicht beim ihren kunden war und damit gegen den paragrafen 1.3 vertragswiedrig geparkt habe und mein Auto immer noch da gestanden hat obwohl der kunde schon zu hatte. meine frage ist ob ich jetzt die strafe von 36 euro bezahlen muss, da ich ja bei dem kunden drin war wegen meiner geh behinderten mutter war und etwas länger da gestanden bin sodas der kunde schon schluss hatte.mir war überhaupt nicht bewusst dass man nach dem shluss von den Öffnungszeiten des kunden nicht mehr dort halten darf
6 Antworten
Hi,
in dem Fall ist es ein privater Parkplatz und die Stadt oder örtliche Behörde hat hier keine Hoheitsgewalt. Die BARMER kann natürlich externe Firmen beauftragen die Parkplätze zu überwachen, in dem Falle die schwäbischen PARKWATCHER, passt irgendwie zusammen...anderes Thema.
Beim Befahren des Parkplatzes akzeptierst du die AGB desselbigen. So kriegt man z.B. auch gerne einen gepinnt, wenn man die Parkscheibe beim Supermarkt vergisst reinzulegen. So beugen die eben unberechtigten Parkern vor. Ist halt für ehrliche Leute echt nervig.
Wenn Du Parkwatcher aber nachweist (Bescheinigung der Versicherung), dass Dein Termin so lange ging und es eben erforderlich war da so lange zu stehen, sehe ich keinerlei rechtliche Handhabe gegen Dich und dann würde ich auch einfach das Geld nicht zahlen. Bei so dünnem Eis dürften Die nicht klagen.
VG
Du spielst auf Verjährung an. Diese greift hier aber nicht, weil es ein privater Parkplatz ist. Bei Verkehrsverstößen gibt es eine Verfolgungsverjährung von 3 Monaten, sofern diese nicht ausgesetzt wird.
In Deinem Fall glaube ich ist die Verjährung bei 3 Jahren.
Habe auch mal in einem anderen Forum recherchiert, da wird das bestätigt:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=108415
Du warst doch aber bei der Barmer, oder versteh ich hier was falsch?!
Selbst wenn es etwas länger gedauert hast sehe ich nach Feierabend keinen Grund seine Kunden vergraulen zu lassen.
ja naturlich war ich bei der barmer mit meiner gehbehinderten mama noch dazu..ja so seh ich das auch nach dienstschluss kann es doch egal sein kommt eh keiner mehr zu ihenen der ein parkplatz braucht..
Das werfen die ziemlich schnell vor. Gab irgendwann mal ein ganz guten Bericht dazu, weiß nicht mehr wo das war PlusMinus oder so. Ein Großteil ihrer Forderungen war unbegründet. Ich mein die bekämen irgendwie Provision. LEider finde ich den Bericht nicht mehr.
Die Vertragsstrafe würde ich also nicht zahlen und mir eine Bestätigung der Krankenkasse holen.
schadeeee der bericht wäre jetzt echt nicht schlecht gewesen ;-)
Ja ich hab mir wirklich mühe gegeben den nochmal zu finden. Ich meine das war irgendwann vor Weihnachten.
Leider wäre der dann vermutlich auch schon aus der Mediathek gelöscht.
Hol dir einfach von dieser Filiale eine Bestätigung dass du zu der Zeit eben da warst. Somit darfst du auch da parken udn musst nix zahlen
eine sehr gute ideee
Du darfst während der Termins dort stehen. Danach nicht mehr.
Die Forderung ist berechtigt und wird auch eingetrieben, denn es gibt zu viel Missbrauch der Stellflächen.
Nichtwissen schützt vor Strafe= Bussgeld nicht.
Und mittlerweile engagieren viele Firmen externe Wächter.
naja das hätten sie dazu schreiben können..ich bin mir nicht sicher dass das dort steht..nach dienstschluss nicht mehr dort stehen bleiben...was für mich schwachsinn ist...
danke wird ich mal machen...aber das die mit der Rechnung fast 6 Monate später ankommen, das finde ich bissle komisch.im Brief steht dass sie zu wenig leute und zu viel zu schreiben gehabt hätten deshalb käme die Rechnung erst so spät..wie lange haben die eingentlich zeit um so eine Rechnung zu schicken??? weiss das einer??? danke schonmal