Halbwaisenrente + Pflichtpraktikumsvergütung, wie viel wird es von der Halbweisenrente abgezogen?

4 Antworten

Von der Halbwaisenrente wird gar nichts abgezogen. Die wird so lange gewährt bis die Ausbildung beendet ist. (Spätestens aber mit dem 25. Lebensjahr wird sie eingestellt)

siola55  19.09.2022, 13:23

Die Waisenrenten werden bis zum 27. Lj. bezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind wie z.B.: Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?

Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die Waise kann diese Rente längstens bis zum 27. Geburtstag erhalten, wenn sie
  • sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet.
  • einen Freiwilligendienst leistet.
  • behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.
  • sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen einem Freiwilligendienst und dem Ausbildungsbeginn.
Die Vorschriften zur Einkommenanrechnung bei Hinterbliebenenrenten finden bei Waisenrenten keine Anwendungen. Das heißt, dass diese Waisen unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen dürfen.

DRV ist da eindeutig

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung_node.html

Wie viel darf ich bei Halbwaisenrente dazuverdienen?

Die Vorschriften zur Einkommenanrechnung bei Hinterbliebenenrenten finden bei Waisenrenten keine Anwendungen. Das heißt, dass diese Waisen unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen dürfen.

Camaro170 
Beitragsersteller
 25.07.2022, 14:06

Auch wenn man über 18 ist und Halbweisenrente bekommt?

Camaro170 
Beitragsersteller
 25.07.2022, 14:01

Es wird allerdings erwähnt wegen 40% Thema. Das irritiert mich iwie .

Siehe : https://www.vdk.de/sachsen/pages/generationen/69605/aenderungen_bei_der_waisenrente

'' Rechenbeispiel für die Einkommensanrechnung auf Waisenrenten:

Die volljährige Halbwaise Petra lebt in den alten Bundesländern. Aus der Versicherung ihres verstorbenen Vaters hat sie Anspruch auf eine Halbwaisenrente in Höhe von 160 Euro im Monat. Sie befindet sich zurzeit in einer Lehre und erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung von 900 Euro.

Durch die Einkommensanrechnung verringert sich die Halbwaisenrente wie folgt:

Der monatliche Bruttoverdienst beträgt: 900,00 Euro.

Die Rentenversicherung zieht davon pauschal 40 Prozent ab: - 360,00 Euro.

Das ergibt einen rechnerischen Nettoverdienst von: 540,00 Euro.

Davon wird der aktuell gültige Freibetrag abgezogen: - 503,54 Euro.

Damit verbleibt ein über dem Freibetrag liegender Nettoverdienst von 36,46 Euro.

Hiervon werden 40 Prozent, also 14,58 Euro auf die Halbwaisenrente von 160 Euro angerechnet. Petra erhält somit eine monatliche Halbwaisenrente von 145,42 Euro (160,00 Euro - 14,58 Euro). Dieser Betrag verringert sich gegebenenfalls noch um Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ohne die Einkommensanrechnung würde die Halbwaisenrente 160,00 Euro abzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherun g betragen.''

siola55  19.09.2022, 13:38
@Camaro170

Dies ist leider Stand von vor Juli 2015!!!

Seit dem 1.7.20215 wird bei Waisen nicht angerechnet: Änderungen bei der Waisenrente ab 1. Juli 2015
Der Bundesrat hat am 27. März 2015 Leistungsverbesserungen bei den Waisenrenten beschlossen, die zum 1. Juli 2015 in Kraft treten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Bei volljährigen Waisen entfällt zukünftig die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Waisenrente. Damit können Waisenrenten unabhängig von den Einkommensverhältnissen künftig immer in voller Höhe gezahlt werden... usw.

Ich habe die volle Halbwaisenrente und Kindergeld über die gesamte Ausbildung bekommen, du müsstest also alles normal kriegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Camaro170 
Beitragsersteller
 25.07.2022, 14:00

Es wird allerdings erwähnt wegen 40% Thema. Das irritiert mich iwie .

Siehe : https://www.vdk.de/sachsen/pages/generationen/69605/aenderungen_bei_der_waisenrente

'' Rechenbeispiel für die Einkommensanrechnung auf Waisenrenten:

Die volljährige Halbwaise Petra lebt in den alten Bundesländern. Aus der Versicherung ihres verstorbenen Vaters hat sie Anspruch auf eine Halbwaisenrente in Höhe von 160 Euro im Monat. Sie befindet sich zurzeit in einer Lehre und erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung von 900 Euro.

Durch die Einkommensanrechnung verringert sich die Halbwaisenrente wie folgt:

Der monatliche Bruttoverdienst beträgt: 900,00 Euro.

Die Rentenversicherung zieht davon pauschal 40 Prozent ab: - 360,00 Euro.

Das ergibt einen rechnerischen Nettoverdienst von: 540,00 Euro.

Davon wird der aktuell gültige Freibetrag abgezogen: - 503,54 Euro.

Damit verbleibt ein über dem Freibetrag liegender Nettoverdienst von 36,46 Euro.

Hiervon werden 40 Prozent, also 14,58 Euro auf die Halbwaisenrente von 160 Euro angerechnet. Petra erhält somit eine monatliche Halbwaisenrente von 145,42 Euro (160,00 Euro - 14,58 Euro). Dieser Betrag verringert sich gegebenenfalls noch um Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ohne die Einkommensanrechnung würde die Halbwaisenrente 160,00 Euro abzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherun g betragen.''

Addiction1995  25.07.2022, 14:04
@Camaro170

Also ich hatte einen Nebenjob (450€), meinen Ausbildungsverdienst (800-1000€ Netto) und volles Kindergeld sowie Halbwaisenrente bekommen. Ich kann nur von mir sprechen, mir wurde nichts abgezogen.

siola55  19.09.2022, 13:34
@Camaro170

Du verwechselst dies leider mit dem Witwen- u. Witwerrenterrentenbezug: hier gibt es die Anrechnung von 40% des Hinzuverdienstes , welcher über dem Freibetrag von aktuell ca. 950€ mtl. Verdienst!

Einkommens­anrechnung bei Hinterbliebenen­renten
Die Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten folgt anderen Regelungen als in Fällen von Alters- und Erwerbsminderungsrenten.
Ihr Einkommen wirkt sich nur auf Ihre Rente aus, wenn es den festgelegten Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag ist mit dem Aktueller Rentenwert verknüpft. Er steigt also zusammen mit den Renten gleichmäßig an. Zurzeit beträgt der Freibetrag in den alten Bundesländern 950,93 Euro und in den neuen Bundesländern 937,73 Euro. Er errechnet sich aus dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwertes bzw. des aktuellen Rentenwertes (Ost). Wenn Sie ein Kind haben, das Anspruch auf Waisenrente hat, steigt der Freibeitrag pro Kind um das 5,6-fache des jeweiligen aktuellen Rentenwertes.
Wenn Ihr Einkommen den Freibetrag übersteigt, wird der den Freibetrag übersteigende Betrag zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet.
Die Vorschriften zur Einkommenanrechnung bei Hinterbliebenenrenten finden bei Waisenrenten keine Anwendungen. Das heißt, dass diese Waisen unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen dürfen.

Nachzulesen in der DRV bzw. in dem Link hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung.html#doce69bbf01-781e-43cb-bc43-70d072e23e97bodyText4

Gruß siola55

PS: Mußt einfach mal auf das Datum dieser Info sehen...