Greift Haftpflicht bei diesem Schaden?

8 Antworten

Das ist, ohne Euren Vertrag zu kennen nicht zu beantworten.

Fakt ist, es ist ein klassischer Haftpflichtschaden, und wenn Deine Eltern einen älteren Vertrag haben, bist Du auch noch mitversichert.
Mitversichert sind in der Regel auch Mietsachschäden. Das gilt aber meist nur für unbewegliche Sachen. Also Schäden an der Tür, oder Waschbecken, usw.

Die Spülmaschine wäre eine "bewegliche Sache" und sowas ist meist nur in modernen Verträgen mitversichert.

Du siehst, nicht so einfach.

Am Besten ist, Deine Eltern rufen mal die Hauptzentrale der Versicherung an, und fragen nach, oder den Vertreter, wenn er pfiffig ist. Das ist der einfachste Weg, und dafür ist eine Versicherung ja da.

Das hängt von dem Versicherungsvertrag Deiner Eltern. Wenn ihr in Eurem Haushalt versichert seid und die beschädigten Elektrogeräte einer fremden Person (z. B. Vermieter) gehören, übernimmt die Versicherung den Schaden.

Irrtum- ihr wohnt NICHT  bei Euren Eltern, also seid ihr aus dieser Haftpflicht  beide raus. Ihr braucht ne  eigene Haftpflicht....

TrudiMeier  01.06.2015, 13:00

Nicht zwangsläufig, das kommt auf die Versicherung an. Ein Blick in den Vertrag oder ein Anruf schafft Klarheit.

Tacito 
Beitragsersteller
 01.06.2015, 13:02
@TrudiMeier

Doch doch ich bin zu 100% über meine Eltern mitversichert obwohl ich ne eigene Wohnung habe.
Die Frage ist nur ob die Versicherung in diesem Fall zahlt :(

beast  01.06.2015, 16:48
@Tacito

Dann frage bei der Versicherung Deiner Eltern?

Tacito 
Beitragsersteller
 01.06.2015, 12:57

Nein, als Auszubildender ist man zum Glück noch über die Eltern mitversichert.

beast  01.06.2015, 12:58
@Tacito

Nicht wenn  man als AZUBI schon eine eigene Wohnung hat ...

Tacito 
Beitragsersteller
 01.06.2015, 12:58
@Tacito

Wurde uns sogar beim Abschluss einer Hausratversicherung noch gesagt dass wir keine eigene Haftpflicht brauchen.

beast  01.06.2015, 13:00
@Tacito

Aber ne Hausrat wurde Euch aufgeschwatzt? Mitdenken  vereinsbank  ^^

Hardy2oo6  01.06.2015, 12:55

je nach Status der beiden z.B. "in Ausbildung" greift auch noch die Haftpflicht der Eltern! 

beast  01.06.2015, 12:57
@Hardy2oo6

Die würde greifen  wenn der Azubi noch daheim wohnt...Ist hier aber  nicht der Fall.

Klammlosewelt  01.06.2015, 13:20
@Hardy2oo6

Beast hat da nicht Unrecht. Bei neuen Haftpflichtverträgen ist es tatsächlich so, dass die Kinder nur dann mitversichert sind, solange sie noch im Haushalt der Eltern wohnen. Dabei ist es unerheblich, ob die Kinder schon Arbeiten, und volles Geld verdienen, oder noch Schüler oder Azubi sind.

Bei älteren Verträgen darf sich das Kind maximal in Erstausbildung befinden. Dabei ist egal wo das Kind wohnt. Dann ist es noch mitversichert.

Da ihr mittlerweile einen eigenen Haushalt habt, solltet ihr eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung abschließen. das kostet ca 60 € im Jahr. Dann würde sich jetzt keine Unsicherheit ergeben.

Trotzdem sollen die Eltern deiner Freundin den Schaden ihrer privaten Haftpflicht melden. Die Tochter ist dort noch mit versichert, so lange sie kein auf Dauer ausgelegtes eigenes Einkommen hat

Wenn die Spülmaschine euer Eigentum ist, zahlt das sowieso keine Haftpflichtversicherung. Dann werden höchstens die Schäden am Gebäude reguliert.

Hi,

ich sags mal so...wenn man Kaninchen hat, sollte alles kaninchensicher sein/gemacht werden! Ich denke, daß zählt schon unter Fahrlässigkeit und hängt von der Versicherung ab, ob diese den Schaden reguliert.