Reklamation optische Mangel
Hallo! Vor ca. 6 Monaten wurde mein Waschbecken erneuert (Haftpflichtschaden). Nach wenigen Wochen zeigte sich offensichtlich ein Mangel in der Beschichtung ( Größe ca. halber 10-Euro-Schein), obwohl ich das Waschbecken nur bestimmungsgemäß gebrauche und handelsüblichen Reiniger verwende, sowie kein Dreckwasser hineinkippe. Bei dem Mangel handelt es sich um viele, kleine Kratzer, als ob man diesen Bereich mit Schmirgelpapier geputzt hätte. Nach Rücksprache des Handwerkers mit seinem Zulieferer wurde das Waschbecken erneut getauscht (für mich kostenlos). Bereits nach ca. 2 Wochen stellte sich dieser Mangel erneut an der gleichen Stelle ein. Ich schrieb darufhin den Handwerker erneut an ( per mail vor 6 Wochen und das 2. Mal per mail vor 2 Wochen; detaillierte Bilder beigefügt). Leider habe ich bisher nichts von ihm gehört. Ich vermute, dass er der Meinung ist, ich soll mich wegen diesem, zugegeben auf die Gesamtfläche bezogen, geringem optischen Mangel nicht so anstellen (oder sein Zulieferer ist dieser Meinung und verspürt wenig Lust, vom Handwerker nochmals die Rechnung zu übernehmen). Kann ich nun trotzdem wieder auf einen kostenlosen Tausch des Waschbeckens bestehen oder muss ich diesen Mangel hinnehmen, der ja wirklich "nur" die Optik betrifft? Oder sollte ich auf jeden Fall darauf bestehen, denn es könnte ja sein, dass ich beim Auszug in ein paar Jahren deswegen Probleme mit dem Vermieter bekomme, der auf einen Tausch besteht. Dann kann ich womöglich die Kosten selbst tragen, weil die Reklamation verjährt ist.
2 Antworten
Ich würde auf jeden fall so lange Nacherfüllung verlangen, bis das Becken fehlerfrei ist. Vielleicht ist auch ein Rabatt möglich. Ansonsten würde ich sogar darüber nachdenken vom Vertrag zurück zutreten und mir mein Waschbecken woanders besorgen. Früher war ich im BGB recht fit, heute müsst ich auch noch mal nachschauen wo das genau steht (das müsste auf jeden Fall irgendwo um § 430 BGB sein) Ich meine mich auch erinnern zu können, dass bis ein halbes Jahr nach Lieferung immer der Verkäufer beweisen muss, dass er den Mangel nicht verursacht hat.
Offensichtlich ists ein materialmangel. Somit kannst du auf nachbesserung bestehen. Beim 3 nachbesserungsversuch hast anrecht auf ein anderes waschbecken