Haftpflicht bei Partnern?
Hallo,
meine Freundin hat meinen Fernseher beim Staubsaugen kaputt gemacht und nun stellt sich die Versicherung ein wenig quer.
Wir sind keine Ehepartner, haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft und jeder von uns hat eine eigene Haftpflichtversicherung.
Zuerst ist die Versicherung davon ausgegangen das wir Lebenspartner mit Eintragung wären. Dann haben wir angerufen und erklärt das wir das nicht sind.
Nun sagen sie wir hätten nur Anspruch wenn nachzuweisen ist das wir in einer Wg wohnen???! Und wir sollen ihnen einen Untermietvertrag schicken???
Ich bin der Meinung die Versicherung muss zahlen auch wenn wir Leirt sind. Oder sehe ich das falsch???
Lieben Dank
3 Antworten
ob ihr eine eingetragene Lebenspartnerschaft habt oder verheiratet seid, interessiert hier überhaupt nicht.
Aber nach deinem Text zu urteilen, wohnt ihr beide im gleichen Haushalt und somit, sind Schäden die ihr euch gegenseitig zufügt ausgeschlossen.
Und dabei ist es völlig egal, ob jeder von euch eine separate Privathaftpflichtversicherung hat. Das Geld für eine PHV könntet ihr euch sparen.
Solltet ihr 2 unterschiedliche Wohnungen haben, also nicht im gleichen Haushalt wohnen, würde die Privathaftpflichtversicherung deiner Freundin auch nur dann leisten, wenn Gefälligkeitsschäden mitversichert wären.
Denn das Staubsaugen in einem fremden Haushalt fällt unter Gefälligkeit.
Der vorgenannte Link lässt den Rückschluss zu, dass auch Schäden am Hab und Gut des in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partners zu entschädigen sind, da ihr zwei von einander unabhängige Verträge habt.
Man sollte sich nicht auf die Verbraucherzentrale berufen, denn dort wird oft der größte Blödsinn geschrieben.
Ist aber leider falsch.
Ausnahmeslos jede PHV am Markt schließt Haftpflichtansprüche zwischen Personen die im selben Haushalt leben aus.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche von Personen die zusammen in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Macht aus den beiden separaten PHV Verträge einen in dem ihr beide versichert seid. Ist billiger und zwei separate Verträge bringen nichts, wie man sieht.
Also laut dem Artikel hätten wir Anspruch da wir 2 nebeneinander Laufende PHV haben und keine eingetragene Partnerschaft