habe mit 3 promille ein parkendes auto als fußgänger beschädigt. zahlt meine haftpflicht?

8 Antworten

Deine Privathaftpflichtversicherung kann den Schaden nicht regulieren. Schäden, die vorsätzlich oder im Zusammenhang mit der Begehung einer Straftat verursacht wurden, sind bedingungsgemäß vom Versicherungsschutz ausgenommen. So wirst Du den Schaden nun aus eigener Tasche ersetzen müssen.

das kommt auf Deine Versicherung an, viele haben grobe Fahrlaessigkeit z.B. nicht im Vertrag stehen..

Eventuell wird Sie zahlen und das Geld bis zu einem bestimmten Teil zurueckfordern..

Lies da doch einfach mal nach, wir kennen Deinen Vertrag schliesslich nicht^^

peace^^

Ob der Eigentümer dich persönlich in Haftung nehmen kann, wird evtl. ein Gericht entscheiden. Deine Haftpflichtversicherung wird dir jedenfalls keinen Deckungsschutz geben.

Das ist kein Freibrief für Vandalismus
bossil 
Beitragsersteller
 28.10.2013, 11:48

danke für die auskunft. der schaden am auto (heckklappe mercedes) sieht so aus als wäre das schon vorher gewesen. der besitzer hat mich erst kontaktiert als er vom kneipenwirt erfuhr dass ich von nix mehr weis ! eine woche später. er hat auch bei der polizei keine anzeige gemacht

Für Vorsatzhandlungen gibt es keine Versicherung. Dass du unzurechnungsfähig warst, mag ja stimmen, aber auch dafür hast du keine Deckung durch die Haftpflichtversicherung.

Im übrigen hast du dich ja auf jeden Fall "vorsätzlich" voll laufen lassen.

Schau mal in deine Police. Dort wird stehen, dass für mutwillige Beschädigungen nicht gehaftet wird...

war unzurechnungsfähig

Niemand wird dich gezwungen haben, dich in diesen Zustand zu versetzen ...