Ex-Freundin gibt geliehenes Handy nicht zurück. Ist das Diebstahl?
Habe meiner Freundin(ex) ein Handy gegeben solange bis sie ihr altes wieder hat. Jetzt will sie s mir nicht zurück schicken kann ich die Polizei verständigen ?
6 Antworten
Die Polizei? Was sollten die denn dann unternehmen?
Es liegt ja kein wirklich Diebstahl hier vor. Wenn überhaupt dann eine unentgeltliche Überlassung eines fremden Eigentums auf sogar noch unbestimmte Zeit. Weil - wenn das die Absprache war .... solange, bist du dein altes Handy wieder hast, dann könnte man sowas auch Jahre hinausziehen.
Sowas klärt man besser unter 4 Augen und damit ist der Fall dann erledigt.
Das ist kein Diebstahl, sondern allenfalls eine Unterschlagung. Du hast einen zivilrechtlichen Herausgabeanspruch, den wird die Polizei nicht durchsetzen, denn dafür ist sie nicht zuständig.
Hast du einen Kaufvertrag also einen Beweis das es dir gehört wenn ja dann kanst du es machen
Die Polizei setzt keine zivilrechtlichen Ansprüche durch! Allenfalls wird wegen Unterschlagung ermittelt; aber das Handy muß schon eingeklagt werden.
Ja is Vertrag Handy gewesen han noch alles . So die wohnt aber 2stunden weg von mir . Und da ich kein Auto habe etwas schwer zu erreichen ist . Und sie wollte es mir erst schicken aber dann wieder nicht . Meinste daß kann ich anfechten ?
Da wird nichts bei rumkommen, oder kannst du beweisen, dass es dein Handy ist?
Ja kann.ich
Lass es dazu nicht kommen. Geh zu ihr hin und nimm dein Handy schlimmsten Fall reiß es ihr aus der Hand ich mein was will sie tun der polizei sagen dass du Dein handy genommen hast ?
Die wohnt zu weit weg einfach . Und bin auch nicht im guten mit ihr auseinander gegangen .
klar da es dein Eigentum ist und sie sich weigert es dir zu geben schreibe einen kleinen Brief in dem du schreibst das du ihr noch zwei Wochen Zeit gibst und wenn es bis dahin nicht da ist du zur Polizei gehen wirst davon machst du dir eine Kopie und wenn du es nicht bekommst gehst du mit dem Brief und Kaufvertrag zur polizei