Habe ich als Mitarbeiter einer Tankstelle das Recht jemand rauszuschmeißen?
Also gestern war die Situation so dass wir um 22:00 Uhr zu machen aber bei den Spielautomaten schon um 21:15-21:20 weil ich Sachen von draußen vor die Tür räumen muss wo die Spielautomaten sind . Nun kam ich zu der Frau , sag ihr um 21:05 dass sie bis 21:20 allerspätestens raus ist . Dann hat sie sich über aufgeregt gesagt sie bleibt bis 22:00 und so . Dann hab ich gesagt sie möge bitte sofort gehen . Dann beleidigte sie alle Mitarbeiter als Idioten und dumm und sie würde nie wieder kommen und Polizei rufen . Das tat sie auch und nachdem die sie gerufen hat und einem kurzen Gespräch mit den am Telefon ist sie gegangen . Haben die ihr dann klar gemacht , dass es garnichts bringt und sie gehen muss ? Sie sagte sowas ich als Mitarbeiter hab garnicht das Recht dazu und nur der Chef kann es ? Stimmt des ? Ich hab ja das Hausrecht und kann theoretisch jeden rausschmeißen oder ? Ganz theoretisch wenn ne Person kommt mit der ich lange Streit hab kann ich sie doch hinweisen darauf dass sie wieder gehen soll oder ? Und jetzt auf die Situation bezogen, war ich im Recht wenn die Polizei wirklich gekommen wäre ?
10 Antworten
Hallo,
wie du richtig erkennst hast du das Hausrecht und kannst in dem Fall die Dame des Hauses verweisen. Das Hausrecht hast du im vorliegenden Fall nur nicht, wenn dein Chef dir dieses explizit nicht ausspricht (wäre mir aber in der Tankstelle kein Fall bekannt, wo das so ist).
Du könntest ihr sogar ein Hausverbot aussprechen, wobei das - nach meinem Kenntnisstand - vom Chef dann zu Bürozeiten nochmal zusätzlich schriftlich nachgereicht wird...
Wenn die Kollegen gekommen wären, hätten sie dir dabei geholfen, dein Hausrecht umzusetzen, hätten also die Dame hinausbegleitet;)
Unabhängig davon hat sie bereits zu diesem Zeitpunkt eine Straftat begangen.. ich red nicht mal von den Beleidigungen, sondern sie begeht einen Hausfriedensbruch
§ 123 StGBHausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Solltest du so eine Situation also nochmal haben, kannst du denjenigen dezent darauf hinweisen, dass - sollte er sich nicht sofort entfernen - du eine Anzeige gegen ihn erstatten wirst...
Okay vielen Dank :)
Rede mal mit deinem Chef.
Meines Erachtens hast du das Hausrecht. Das bedeutet, dass du Leute, auch "des Lokals verweisen", also auf deutsch gesagt: rauswerfen kannst und darfst.
Andererseits: Wenn die Tanke erst um 22:00 schließt, warum sollen die Spieler schon 21:20 "von jetzt auf gleich" gehen? Die haben dann noch Geld im Automaten und hoffen auf eine Gewinnsträhne.
Besser wäre es, rechtzeitig (um 21:00 und nochmal um 21:30) bescheid zu sagen. Z. B.: "Wir wollen pünktlich um 22:00 Uhr schließen, schauen Sie, dass Sie bis da hin Ihr Spiel beendet haben."
Wenn du willst, dass die Spieler schon um 21:20 aufhören zu spielen, solltest du es Ihnen schon eine Stunde vorher ankündigen: "Wir schalten die Spielautomaten um 21:20 Uhr ab."
Dann wissen sie Bescheid und regen sich auch nicht auf. - Das ist meine Erfahrung in Gaststätten und ich verzocke auch ab und zu mal einen Zehner. :)
Der Betrieb, in dem die Automaten aufgestellt sind, verdient an den Automaten. Man sollte seine Kundschaft nicht verärgern, denn das spricht sich herum.
Deshalb rechtzeitig bescheid sagen, dass die Spielautomaten schon um 21:20 ausgeschaltet werden.
Der Chef hat das Hausrecht.
Wenn der Chef geht und Du beauftragt bist, die Tankstelle zu leiten, inkl. dem Auftrag bei Betriebsschluss abzuschließen, hat der Chef Dir damit das Hausrecht übertragen (bis er wieder da ist, oder zumindest bis zu Deinem Dienstende.
Das muss nicht ausdrücklich gesagt werden, sondern kann durch konkludentes Verhalten erfolgen, nämlich durch Übergabe der Schlüssel, oder, wenn Du sowieso Schlüssel hast, durch einen Satz wie "na dann Herr Krause, um 22:00 Uhr dichtmachen. Tschüss bis morgen."
Okay vielen Dank :)
Als Angestellter handelst Du grundlegend mit Vertretungsmacht gem. der §§ 164 ff. BGB hinsichtlich Deines Chefs, es sei denn, er hat Dir solch ein Handeln untersagt. Vor allem bei solchen Belangen wird man stets von einer Bevollmächtigung ausgehen, da Du die Interessen Deines Arbeitgebers vertrittst. Somit kannst Du direkt vom Hausrecht Gebrauch machen und jemandem den weiteren Aufenthalt in der Tankstelle untersagen.
Genau das wird der Frau auch ihr Gesprächspartner der Polizeidienststelle gesagt haben, weshalb sie dann sicherlich angefressen abgehauen ist.
Okay danke :)
Das hängt davon ab wie gut dein Verhältnis mit deinem Chef ist. Am einfachsten ist es aber den Chef zu kontaktieren und der Chef kann (notfalls mit der Polizei) der Frau einen Hausverbot geben. Du hast nichts falsch gemacht, die Polizei wird sich nicht um dich kümmern sondern höchstens um sie Glücksspielsüchtigkeit der Frau.
Das hängt nicht von seinem Verhältnis ab. Er hatte das Hausrecht, wenn der Chef nicht da ist und ihm die Leitung übertragen hat, so einfach ist das.
Und was interessiert und die Glückspielsucht der Frau? Uns interessiert die Straftat die sie begeht, wenn sie die Tankstelle nicht verlässt und das ist ein Hausfriedensbruch... und ihre Beleidigungen... ansonsten begeht sie mit der von dir unterstellten "Sucht" keine Straftat!
Okay vielen Dank :) wie oben beschrieben , müssen Sachen von draußen reigeholt werden und alles steht beim Raum vor den Automaten . Deswegen ist spätestens 21:20 der Raum dicht