Darf ich nachts Zeitung austragen?
Darf ich in der Nacht die Zeitung austragen? Ich bin 15 und habe heute Nacht (2:00-5:00 Uhr) Zeitung ausgetragen. Da mir die Polizei entgegen fuhr und parkte, währenddessen mich beobachteten hatte ich Angst dass das irgendwie nicht so Recht läuft.
3 Antworten
Was sagen denn deine Eltern dazu?
Ich hätte meinen Kindern das nie und nimmer zugemutet. Entweder wäre ich mitgefahren oder ich hätte mich darum gekümmert, dass sie auf andere Weise zu Geld kommen.
Ich finde das traurig, dass du nachts auf der Straße bist. Willst du das auch machen, wenn wieder Schule ist?
Habe keine Schule mehr. Bin finito damit.
Es gibt keine Ausgangssperre für Jugendliche über Nacht. Ein Aufenthalt außer Haus darf lediglich nicht "jugendgefährdend" sein. Das heiß, es kommt darauf an, in welcher Gegend sich das abspielt, Und natürlich, ob deine Eltern damit einverstanden sind.
Vermutlich haben die Polizisten das Ganze eben beobachtet und nichts gefährliches festgestellt.
Du musst um 22Uhr daheim sein! bzw auf dem heimweg sein
sicher? unter 18 darf man auch nur bis 0 Uhr und da bin ich mir sicher!
War das nicht auf öffentlichen Veranstaltungen? :/ Mir ist alles sehr unklar.
das auch aber es gibt noch eine Art Ausgangssperre, sonst könnten ja 10 Jährige nachts um 3 Uhr nachts in der Stadt rumhängen. Es geht halt dann doch um die Uhrzeit zum schutze des Kindes, d.h die Polizei kann dich dann mitnehmen wenn sie denkt das eine Gefährdung vor liegt, dass ist aber von Poilizist zu Polizist anders
Das Jugendschutzgesetz bezieht sich nur auf den Aufenthalt in Kinos, Discos oder Gaststätten. Für einen Aufenthalt im Freien gibt es keine zeitlichen Einschränkungen. Man darf sich nur nicht an "jugendgefährdenden Orten" aufhalten. Womit beispielsweise das Kneipenviertel oder die Drogenszene gemeint ist. Aber das wäre dann auch nicht unbedingt von der Uhrzeit abhängig.
mhhh teils. ein zehnjähriger der sich in einem guten viertel nachts um 3 Uhr rumtreibt :D was soll schon sein ;)
"...sonst könnten ja 10 Jährige nachts um 3 Uhr nachts in der Stadt rumhängen."
Können sie auch. Zum Beispiel, wenn sie beim Onkel beim Grillfest sind oder nach dem Neujahrsfeuerwerk noch auf der Straße sind.
"d.h die Polizei kann dich dann mitnehmen wenn sie denkt das eine Gefährdung vor liegt,"
Stimmt, aber das gilt immer, unabhängig von einer Uhrzeit.
stimmt, aber das risiko ist nachts erhöht ;D
Entscheidend ist natürlich, dass die Eltern einverstanden sein müssen. Und vernünftige Eltern überlegen sich natürlich, was gefährlich ist und was nicht.
darauf lass ich mich gern ein. Also hab immer ein Stück papoer bei dir ;)
Unsinn