habe Einladung zum Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe bekommen. Was nun?

5 Antworten

Das ist nicht klug, wenn Du da nicht hingehst. Die haben die Aufgabe, etwas über Dich zu hören, warum und wieso du das gemacht hast. Ob Du zur Schule gehst, und wie du eben so drauf bist. In der Verhandlung muss der Jugendgerichtshelfer dem Richter entlastende Momente aufzählen, und er macht auch einen Vorschlag, welche Strafeangemessen sein könnte. Wenn Du bei dem Jugengerichtshelfer punkten kannst, wird die Verhandlung für Dich vielleicht besser laufen. Der Richter hat nachher natürlich das Urteil zu sprechen.

Bummel0307 
Beitragsersteller
 25.08.2010, 16:41

also eher nicht hingehen weil man sich damit selbst belasten könnte?? aber ich denke wenn man nicht hingeht wird einem das vor dem Staatsanwalt schlecht aussehen oder??

danke erstmal

So pauschal ist diese Aussage natürlich völlig falsch. Die Jugendgerichtshilfe soll die sozialen Belange in einem Jugendverfahren zur Geltung bringen und dann einen Vorschlag machen, wie Du im Falle einer Verurteilung am besten bestraft werden solltest. Wenn Deine Lebenssituation eher positiv aussieht - "heile" Familie, Freizeitbschäftigungen, Schule etc. kann es sogar sehr ratsam sein, dahin zu gehen, da die "guten" Jugendlichen meist weniger hart bestraft werden. Angaben zur Sache brauchst Du bei der Jugendgerichtshilfe ja nicht zu machen. Du erhöhst damit also nicht die Chance, daß Du verurteilt wirst, kannst aber Einfluß darauf nehmen, WIE Du ggf. verurteilt wirst.

Außerdem hat die JGH auch die Aufgabe, sogenannte Diversionen durchzuführen, d.h. eine erzieherische Maßnahme zu machen, nach der das Verfahren eingestellt wird. Dies können eine ermahnendes Gespräch, ein Täter-Opfer-Ausgleich oder die Ableistung von Arbeitsstunden sein. Gehst Du dann nicht dort hin, ist die Diversion gescheitert und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Das ist immer die schlechtere Alternative.

Jugendgerichtshilfe ist etwas anderes als Staatsanwaltschaft oder Polizei. Die soll ermitteln, wie reif Du bist, und unter was für Umständen Du Dich entwickelst. Den Termin bei der Jugendgerichtshilfe kannst Du getrost wahrnehmen. Die reißen Dir da nicht den Kopf ab! Du solltest bloß clever genug sein, nicht unbedingt eine Aussage zur Sache zu machen. Es kann sein, daß die Jugendgerichtshilfe, die letzten Endes der Staatsanwaltschaft zuarbeitet, dazu verpflichtet ist alles an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Versteht sich von selbst: als Beschuldigter macht man vor der Polizei und vor der Staatsanwaltschaft keine Aussage. Dafür nimmt man sich einen Rechtsanwalt.

Wer hat dir denn abgeraten, den Termin wahrzunehmen?

Gehe zum Jugendgerichtshelfer, der ist dazu da, dir zu helfen. Wenn du den Termin jedoch nicht wahrnehmen solltest, dann kann das mit hoher Wahrscheinlichkeit schlechte Auswirkungen für dich haben. Also gehe da unbedingt hin!

denke mal, das hängt davon ab, was du getan hast.