Einladung verpflichtend?
Hallo, ich bin seit Anfang des Monats offiziell arbeitslos gemeldet. Ich bin seitdem aktiv auf Jobsuche und habe auch schon die ersten Gespräche geführt, jetzt trudelt vom JC eine "Einladung" ein - meine Arbeitsvermittlerin will die berufliche Situation mit mir besprechen.
Meine Frage: Sind solche Einladungen eigentlich bindend, oder ist das eine freiwillige Sache? Ich persönlich will mir das eigentlich sparen, weil diese Gespräche absolut nichts bringen.
7 Antworten
Diese "Einladungen" sind verpflichtend und gehören zu Deinem Part des Deals - Du erhälst ja auch Geld von der Arbeitsagentur.
Aber natürlich kann man aus WICHTIGEM Grund solche Termine verschieben. Wenn Du beispielsweise zeitgleich die Möglichkeit hättest, Dich bei einem potenziellen neuen AG vorzustellen (Einladung zum Gespräch dort), ist dieser wichtiger als der Termin bei der Arbeitsagentur.
Man schickt dann die Einladung zum Vorstellungsgespräch in eingescannter Form an den Sachbearbeiter und informiert ihn, dass man aus diesem Grunde um eine Verschiebung des Beratungstermins bittet. Dem wird dann selbstverständlich statt gegeben.
Aber "bringt mir eh nix" ist kein wichtiger Grund und führt zu einer Sperre beim ALG1.
Natürlich ist das verpflichtend - schließlich bekommst Du Leistungen vom JC.
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=432620&ccheck=1
SGB II § 32 Meldeversäumnisse:
"(1) Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.
(2) Die Minderung nach dieser Vorschrift tritt zu einer Minderung nach § 31a hinzu. § 31a Absatz 3 und § 31b gelten entsprechend."
Dies sind beim Single beim ersten Mal drei Monate á 40 Euro weniger, also 120,- Euro. Beim zweiten Mal sind wiederum 120,- fällig insgesamt.
Gruß aus Berlin, Gerd
Solltest du besser hingehen sonst ziehen sie dir was vom Geld ab. das kann soweit gehen das du mit Futtermarken bei Aldi stehen kannst. Geh besser hin....
wenn du ohne angabe von wichtigen gründen solche termine nicht einhälst, gibt es sanktionen im form von leistungseinstellung.