Einladung verpflichtend?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese "Einladungen" sind verpflichtend und gehören zu Deinem Part des Deals - Du erhälst ja auch Geld von der Arbeitsagentur.

Aber natürlich kann man aus WICHTIGEM Grund solche Termine verschieben. Wenn Du beispielsweise zeitgleich die Möglichkeit hättest, Dich bei einem potenziellen neuen AG vorzustellen (Einladung zum Gespräch dort), ist dieser wichtiger als der Termin bei der Arbeitsagentur.

Man schickt dann die Einladung zum Vorstellungsgespräch in eingescannter Form an den Sachbearbeiter und informiert ihn, dass man aus diesem Grunde um eine Verschiebung des Beratungstermins bittet. Dem wird dann selbstverständlich statt gegeben.

Aber "bringt mir eh nix" ist kein wichtiger Grund und führt zu einer Sperre beim ALG1.

SGB II § 32 Meldeversäumnisse:

"(1) Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.

(2) Die Minderung nach dieser Vorschrift tritt zu einer Minderung nach § 31a hinzu. § 31a Absatz 3 und § 31b gelten entsprechend."

Dies sind beim Single beim ersten Mal drei Monate á 40 Euro weniger, also 120,- Euro. Beim zweiten Mal sind wiederum 120,- fällig insgesamt.

Gruß aus Berlin, Gerd

Solltest du besser hingehen sonst ziehen sie dir was vom Geld ab. das kann soweit gehen das du mit Futtermarken bei Aldi stehen kannst. Geh besser hin....

wenn du ohne angabe von wichtigen gründen solche termine nicht einhälst, gibt es sanktionen im form von leistungseinstellung.