Habe einen defekten Gebrauchtwagen gekauft - steht mir ein Leihwagen zu?
Hallo,
ich hatte vor einem Monat einen Gebrauchtwagen in einem Autohaus gekauft. Wie sich herausstellt, ist die Kopfdichtung kaputt und muss repariert werden. Der Zeitaufwand beträgt 3 Tage. Die Reparatur muss in der Werkstatt des Autohauses erfolgen.
Da das Autohaus 1 1/2 Std weg ist, frage ich mich, ob mir das Autohaus für diese Zeit einen Leihwagen stellen muss - oder wenn überhaupt nur aus Kulanz einen stellen wird. Aussage des Autohauses war auf Nachfrage, das Autohaus sei dazu nicht verpflichtet. Stimmt das?
3 Antworten
Bei Garantiefall besteht in der regel kein Anspruch auf Fahrkostenerstattung oder einen Leihwagen. Der Gebrauchtwagenhändler muss meist nur für die beseitigung des Mangels aufkommen, was in diesem Fall nicht wenig ist. Du kannst ihn jedoch gerne fragen, ob er dir einen Leihwagen stellt.
Auf welcher Basis hast Du denn reklamiert? Garantie oder Sachmängelhaftung?
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers. Entsprechend herrscht Vertragsfreiheit. Schaue also in die Garantiebedingungen.
Möchtest Du die gesetzlich festgeschriebene Regelung in anspruch nehmen, so musst Du die Sachmängelhaftung einfordern.
Wenn beim Kauf keine Mobilitätsgarantie (teilweise in Garantiepässen enthalten) vereinbart wurde, hast Du keinen Anspruch darauf.
Das läuft als Garantiefall. Kosten habe ich vorerst keine (abgesehen von Fahrtkosten und den Zeitaufwand bzw. ggf. die Kosten für einen Leihwagen..)