Habe eine Straftat gemeldet - bleibe ich anonym?
Habe eine Straftat beobachtet, jemand der stark alkoholisiert war ist in ein parkendes Auto gekracht und beging Unfallflucht.
Die Polizei hat ihn erwischt - Führerschein weg.
Nun kam heraus, dass ich denjenigen auch noch kenne -.-
Als ich es bei der Polizei gemeldet habe, habe ich gefragt ob der Täter meinen Namen erfährt. Der Polizist meinte:" Vorläufig nicht."
Was heißt vorläufig nicht?
Eigentlich ist doch alles klar, sie haben ihn erwischt, stark akloholisiert und er konnte das Ganze wohl kaum abstreiten, weil an seinem Auto bestimmt auch ein Schaden entstanden ist.
Muss ich aussagen, wenn es zu einer Verhandlung kommt? Ist es wahrscheinlich, dass die Sache vor Gericht geht?
Ich möchte nicht, dass derjenige weiß, dass ich das war.
Mache mir voll den Kopf.... Klar war es richtig, es zu melden, vielleicht ist es das nächste mal ein Kind das er anfährt und flüchte,t und betrunken Auto fahren ist nunmal kein Kavaliersdelikt... Aber ich mache mir trotzdem Gedanken...
Kann mir jemand weiterhelfen?
13 Antworten
Wenn die Sachlage und die Beweisführung so klar sind, dass der Täter auch ohne deine Zeugenaussage überführt und verurteilt wird, dann bleibt dir wohl eine Aussage vor Gericht erspart. Vieles spricht dafür: Die Unfallschäden beider Autos können wohl einander eindeutig zugeordnet werden und die Polizei hat wohl unmittelbar nach dem Unfall einen Alkoholtest beim Täter durchgeführt - damit ist die Sachlage so klar, dass keine weiteren Aussagen Dritter benötigt werden.
Es kann aber durchaus sein, dass sein Anwalt durch Aktenansicht erfährt, wer diesen Fall bei der Polizei angezeigt hat und somit auch der Täter Kenntnis erhält, dass du es warst, der ihn angezeigt bzw. die Unfallflucht gemeldet hat. Der Anwalt kann auch darauf bestehen, dich als Zeuge vorzuladen und dann musst du vor Gericht aussagen.
Es ist verständlich, dass du eine gewisse Angst hast, dass der Täter, den du zudem persönlich kennst, sich in irgendeiner Weise an dir rächen könnte. Aber es war richtig, dass du den Unfall mit Fahrerflucht angezeigt hast. So etwas nennt man Zivilcourage und die haben heutzutage leider viel zu wenig Leute.
Also ich würde mir an deiner Stelle nicht allzu viele Gedanken darüber machen. Letztendlich ist der Täter an seiner Misere ganz alleine selbst schuld und wird das hoffentlich auch einsehen und nicht dir die Schuld für seine Verurteilung geben.
Vielen Dank für Deine ausführliche und hilfreiche Antwort!
Also ersteinmal: Ich habe keine Ahnung, wie das voran geht.
Vom logischen Standpunkt aus betrachtet ist es aber doch so, dass die Polizei keine Veranlassung hat, mit deinen Daten hausieren zu gehen. Falls es zu einer Verhandlung kommt, kannst du immer noch die Aussage verweigern, wenn sie dir keine Anonymität zusichern. - Andererseits: Hast du berechtigte Angst vor Gewalt? Ist der Typ aggressiv? - Wenn nicht, dann sollte er erkennen können, dass du ihm nicht eine auswischen wolltest, sondern eben Zeugin einer Straftat warst und deine Bürgerpflicht getan hast. Eher sollte es ihm peinlich sein, dass ihn jemand bekanntes bei so etwas beobachtet hat.
wenn du ein schreiben bekommst zur verhandlung, kannst mit dem richter auch vereinbaren extra auszusagen und nennst deine gründe , in der regel ist es kein problem
Also ich bin auch der Meinung, dass die Polizei das nicht preisgeben darf und du auch während einer Verhandlung geschützt sein solltest. Wenn du so unruhig bist, versuch doch noch einmal, dich bei der Polizei schlau zu machen, wie es da weitergeht.
Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, weil der Verursacher seine Schuld nicht anerkennt, dann wirst Du eine Aussage machen müssen vor Gericht ja. Wenn ein Alk-Test gleich gemacht wurde, in dem das auch eindeutig nachgewiesen wurde, ist aber eher unwahrscheinlich, dass es zu einer Verhandlung kommt.
In der Zeitung habe ich gelesen, dass bei ihm eine Blutprobe entnommen wurde und somit erheblicher Alkoholkonsum nachgewiesen werden konnte.
Ich hoffe so sehr, dass es nicht zu einer Verhandlung kommt...
Na dann denke ich auch nicht, dass es eine geben wird. Vor allem, wenn die Polizei das eben alles selbst bezeugen kann, dann wird es wohl auch nicht unbedingt nötig sein, dass Du an einer etwaigen Verhandlung teil nimmst!
Wenn es vor Gericht geht, wirst du sehr wahrscheinlich als Zeuge geladen und dann sieht der jenige dich ja. Das ist mit "vorläufig" gemeint. Aber warum zerbrichst du dir da so deinen Kopf drüber? Was du getan hast war mehr als richtig. Der jenige soll zu seiner Dummheit stehen. Und selbst wenn er erfährt, dass du es warst, der ihn beobachtet hatte... und? Halte dir immer vor Augen: du hast richtig gehandelt!
ich mache mir Sorgen, dass derjenige sich irgendwie an mir rächen könnte... Macht mir irgendwie Angst...
wenn du zur Gerichtsverhandlung eingeladen wirst dann rede doch mal mit dem Gericht über deine Bedenken bzw. mit einem Polizisten, sie kennen das Problem doch zu genüge.
wenn es zur gerichtsverhandlung kommt dann wird deine beobachtung und anzeige als indiz gewertet und somit musst du aussagen oder sie geben sich schon vorher mit der schriftl. aussage zufrieden
Vielen Dank für Deine Antwort! Leider ist der Typ nicht ganz "Ohne". War schon mehrfach in Schlägereien verwickelt. Ich habe echt Angst! In manchen Momenten wünsche ich mir, ich hätte die polizei nicht angerufen...