Habe eine Eigentumswohnung. Muß ich eine Markise von anderen Eigentümern genehmigen lassen
8 Antworten
Kommt drauf an: normalwerweise schon! Aus Erfahrung weiß ich, dass sogar Satelitenschüsseln und sehr große Sonnenschirme und Grillen (im Sommer) genehmigt werden müssen/sollten. Frag also nach, denn das ist von Eigentümergemeinschaft zu Eigentümergemeinschaft unterschiedlich; wenn du fragst bist auf der sicheren Seite!
Stockwerkeigentum besteht aus einem Miteigentumsanteil an der ganzen Liegenschaft, mit einem Sonderrecht an einer bestimten Wohnung und der Mitbenützung an gemeinschaftlichen Räumen. Kein Sonderrecht gibt es am Dach und an den Fassaden eines Gebäudes. Für alle baulichen Veränderungen an den Fassaden ist somit die Zustimmung der Gemeinschaft, das heisst der übrigen Stockwerkeigentümer, notwendig. Im übrigen ist das Stockwerkeigentümerreglement zu konsultieren.
Du befestigst etwas großes am Gemeinschaftseigentum, also wohl ja. Vielleicht steht aber in der Teilungserklärung etwas, das es dir erlaubt.
Stimmt: in der Teilungserklärung könnte es stehen; fragen ist aber - wenns nicht drinn steht - wichtig um auf der sicheren Seite zu sein!
gibt es eine schriftliche festgelegte Handhabe für solche Dinge
Nein
wenn es sich um eine bauliche Veränderung handelt ist nach § 22 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz die Zustimmung aller Beteiligten erforderlich; handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme reichen 3/4 der Stimmen