Habe den Hund vom Nachbarn in Pflege , nun ist der Nachbar verstorben, kann ich den Hund einfach behalten, Sind keine Erben da der Hund ist 16 taub und blind ?
2 Antworten
Wenn es niemanden gibt, der sich aktuell um den Nachlass kümmert, wird von Amts wegen ein Nachlassverwalter eingesetzt. Doch der würde den armen Hund auch nur ins Tierheim bringen, wo er vermutlich sehr schnell eingeht. Ich finde es sehr tierlieb, dass du dich um den alten Hundeherrn kümmerst, aber rechtlich sollte das geklärt sein, damit du keinen Ärger bekommst. Schreibe dem Amtsgericht, Abteilung Nachlassgericht, dass du den alten, blinden Hund zu dir genommen hast, weil niemand vor Ort war, der sich hätte kümmern können und der Hund an dich gewöhnt ist. Gib deine Adresse und Telefonnummer genau an, damit man dich erreichen kann. Eine Kopie dieses Briefes legst du in den Briefkasten des Verstorbenen, damit eventuelle Erben oder der Nachlassverwalter umgehend Bescheid wissen.
So würde ich es auch machen ;)
Lies deinen Text noch einmal selbst, denn beim ersten Lesen denkt man unweigerlich, der Hund sei gestorben.
Du kannst den Hund behalten, musst dich aber um die Hundesteuer kümmern, die der Nachbar sicherlich immer bezahlt hat.
Die Hundesteuer wird ja sicher erst mal weiter abgebucht, bis ein Nachlassverwalter gefunden wurde, der wiederum gecheckt hat, dass es einen Hund gibt, für den Steuer bezahlt werden muss. Das ist ja erst mal das geringste Problem, wenn ein Tier in Not ist!
Im Übrigen habe ich beim ersten Lesen genau verstanden, was der Fragende wissen will und wäre nie auf die Idee gekommen, dass der Hund gestorben ist, wenngleich die Formulierung schon etwas schräg ist.