Online Spiele Accounts verkaufen? Legal?

6 Antworten

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Die Betreiber (z. B. Blizzard Entertainment) der Onlinespiele untersagen es per AGB eindeutig.

Die accounts sind nicht Eigentum den Spielers und was dir nicht gehört, darfst du auch nicht verkaufen.

HInzu kommt, dass es keinerlei paypal-Käuferschutz gibt und auch sonst kann man kaum was tun, wenn man dabei beschixxen wird.

Ebay selbst lässt es zu, das ist kein Problem, es gibt sogar eigene Rubriken dafür.

user1545  28.10.2011, 13:22

Illegal, im Sinne von "gesetzlich verboten" ist es also nicht.

DU musst selber entscheiden, ob du das Risiko eingehst.

Tust du es, der Käufer zahlt (viel) Geld und der Betreiber sperrt dann den account - DANN kannst du mit Problemen rechnen. Der Käufer wird dir dir Hölle heiß machen, dich ggf. anzeigen.

Angenehm ist das sicher nicht...

jannik1991 
Beitragsersteller
 28.10.2011, 13:22

heißt es wenn der Käufer per paypal zahlt kann er stonieren?

user1545  28.10.2011, 13:29
@jannik1991

das theoretisch auch.

Sowohl für Käufer wie für Verkäufer ist der Schutz komplett ausgeschlossen (virtuelle Ware)

ist illegal, machen aber trozdem viele wenn man erwischt wird wird dein acc gebannt. Die Spiele entwickler wollen nicht das die Verbraucher mit dem Spiel Geld machen.

Ist rechtlich verboten, da es geistiges Eigentum ist, wie du schon geschrieben hast. Du hast lediglich deine Spielzeit und vielleicht Geld investiert. Aber ich denke du kannst es machen, so lange dich keiner erwischt, machen ja genug...

erdnussfreak  28.10.2011, 13:08

stimmt so auch nicht xD wenn er es als dienstleistung verkauft gehts

Der Account ist Eigentum von zb Blizzard, fremdes Eigentum kannst du nicht verkaufen.

Dazu kommt noch, dass sich (speziell bei Blizzardaccounts) der Name nicht ändern lässt und ich persönlich würde jetzt nicht wollen, dass da irgendjemand unter meinem Namen sein Unwesen treibt.

Steht aber meines Wissens nach auch so in den AGBs bzw den Nutzungsbedingungen.

Nein, darf man laut den AGB der Spieleanbieter nicht. Egal was du reinschreibst.

erdnussfreak  28.10.2011, 13:07

falsch^^ wenn er es als dienstleistung verkauft geht es^^