Hab Anwalt angerufen, nach 5 Minuten am Telefon und 2 Mails kam eine Rechnung von 190 Euro. Es stand weder auf der Webseite, noch am Telefon erklärt. Was tun?

7 Antworten

§ 612 BGB


(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.


Rechtsberatung kostet üblicherweise Geld, abgerechnet wird nach RVG.


Muss nun doch etwas schreiben...

Die Erstberatungsgebühr ist seit 2006 in § 34 Abs. 1 RVG geregelt. Darin heißt es:

Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.

Das ist die Rechtslage. Die Höhe der Gebühr ist also in Ordnung. Wenn Du nun darlegen möchtest, es hätte keine Beratung stattgefunden, der Anwalt könne dies nicht beweisen etc. dann kannst Du versuchen diesen Weg zu gehen. M.E. wird sich das nicht lohnen (Aufwand) und nicht durchgehen (vorhandene Mailkommunikation, Telefonate, i.d.R. Aufzeichnungen des RA). D.h. ich würde die Gebühr bezahlen. 

Letzter Tipp: Ggf. noch eine Nachfrage zum Sachverhalt beim RA stellen, um für Dich eine klare Rechtslage zu haben. Wenn der RA ganz großzügig ist, lässt er sich auf eine Reduzierung der Gebühr ein.

Im Grundsatz sind 190,- Euro für eine Erstberatung in Ordnung.

Was Du jetzt machen kannst: die Rechnung prüfen, abgleichen, ob die geltend gemachten Kostenstellen gemäß RVG korrekt und anwendbar sind. Ggf. wendest Du Dich an die zuständige Rechtsanwaltskammer - da solltest Du Dir aber nicht zu viele Hoffnungen machen.

Wenn Du aber der Meinung bist, keine Erstberatung in Anspruch genommen zu haben, widersprichst Du einmal der Rechnung und wartest auf einen gerichtlichen Mahnbescheid, dem Du dann widersprichst. Vor Gericht muss der RA dann seinen Anspruch nachweisen.

Shturmi 
Beitragsersteller
 29.06.2015, 12:12

Kann er seine Ansprüche nachweisen, wenn ich darüber auf keinen Weg informiert wurde? 
Auf der Webseite stand die Nummer vom Büro (da stand nichts von kosten), da habe ich angerufen und ein paar allgemeine Fragen gestellt. Er hat mich gebeten ihm einige Unterlagen zu scannen, bevor er auf meine Frage antworten kann.

Aus diesen Unterlagen hat er meine Adresse genommen, und schickt nun an die Adresse die Rechnung.

Das ist eindeutig eine Abzocke und ich habe sehr viel ähnliches über ihn im Internet gefunden. 

WetWilly  29.06.2015, 13:00
@Shturmi

Man kann daraus schon auf einen Vertragsschluss durch konkludentes Handeln schließen. Ich fürchte mal, Da hast Du schlechte Karten...

Ein Anwalt berechnet eine Anwaltsstunde (30-45min) so, wie er es für nötig sieht. Wenn er meint er hätte 2stunden für die Emails gebraucht, dann machst du da nix gegen... Nette Anwälte berechnen fürs informative erstgespräch meist nix. Persönlicher tip von mir; 1.schliesse eine Rechtsschutzversicherung ab 2. nehme die eigentlich akzeptablen 190€ hin- Anwälte sollte man sich nicht zum Feind machen ;)

Rechnung zahlen, du hast ihm einen Auftrag erteilt. Damit rechnet er die Mindestgebühr ab.

Er hat mich gebeten ihm einige Unterlagen zu scannen,

Damit hat er doch einen wesentlich besseren Überblick im Detail.